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Ehe und Scheidung nach 30 Jahren im türkischen Recht

Eine 30-jährige Ehe bedeutet eine lange gemeinsame Geschichte, mehr gemeinsame Erinnerungen, materielle und emotionale Anhäufungen und möglicherweise Kinder. Dies kann den Scheidungsprozess komplizierter machen und mehr rechtliche, emotionale und finanzielle Herausforderungen darstellen.

Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen einer Scheidung nach einer einjährigen Ehe und einer Scheidung nach 30 Jahren Ehe. Da jedoch eine 30-jährige Ehe wahrscheinlich vor 2002 geschlossen wurde, gibt es einige Unterschiede hinsichtlich der Vermögensaufteilung.

In diesem Artikel werden wir die rechtlichen Aspekte einer Scheidung nach einer 30-jährigen Ehe untersuchen, allgemeine Informationen zum Scheidungsprozess geben und erörtern, wie die Vermögensaufteilung in Ehen gehandhabt wird, die vor 2002 geschlossen wurden.

Was ist Scheidung?

Scheidung ist die rechtliche Beendigung einer Ehe. Nach dem Türkischen Zivilgesetzbuch erfolgt die Scheidung durch eine Klage eines der Ehegatten und eine gerichtliche Entscheidung. Eine Scheidungsklage kann nur erhoben werden, wenn einer der im Gesetz genannten Gründe vorliegt.

Bedingungen für die Einreichung einer Scheidungsklage

Es gibt einige grundlegende Bedingungen, um eine Scheidungsklage einzureichen. Diese Bedingungen sind wie folgt:

1. Beide Ehegatten müssen leben: Beide Ehegatten müssen leben, um eine Scheidungsklage einzureichen. Eine Scheidungsklage kann nicht für einen verstorbenen Ehegatten eingereicht werden.

2. Gültige Ehe: Es muss eine gültige Ehe bestehen, um eine Scheidungsklage einzureichen. Die Ehe muss durch eine offizielle Eheschließung zustande gekommen sein.

3. Berechtigung zur Klage: Eine Scheidungsklage kann von einem der Ehegatten eingereicht werden. Beide Ehegatten können die Klage gemeinsam einreichen.

4. Scheidungsgrund: Es muss einer der im Gesetz genannten Scheidungsgründe vorliegen, um eine Scheidungsklage einzureichen. Die Scheidungsgründe sind in den Artikeln 161 bis 166 des Türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4721 geregelt. Zu diesen Gründen gehören:

Untreue: Wenn einer der Ehegatten untreu ist, ist dies ein ausreichender Grund für die Scheidung.

Lebenserhaltung, schweres oder erniedrigendes Verhalten: Wenn ein Ehegatte das Leben des anderen gefährdet oder schweres oder erniedrigendes Verhalten zeigt, kann dies ein Grund für die Scheidung sein.

Schändliches Verbrechen und ehrloses Leben: Wenn einer der Ehegatten ein schändliches Verbrechen begeht oder ein ehrloses Leben führt, kann dies ein Grund für die Scheidung sein.

Desertion: Wenn ein Ehegatte den anderen verlässt und mindestens sechs Monate lang nicht zurückkehrt, kann dies ein Grund für die Scheidung sein.

Geisteskrankheit: Wenn einer der Ehegatten an einer Geisteskrankheit leidet und diese Krankheit das Fortbestehen der Ehe unerträglich macht oder unheilbar ist, kann dies ein Grund für die Scheidung sein.

Zerfall der Ehegemeinschaft: Der häufigste Grund für die Scheidung ist der Zerfall der Ehegemeinschaft, der das Fortbestehen unerträglich macht. Dies kann aus verschiedenen Gründen wie Meinungsverschiedenheiten, Kommunikationsmangel, Gewalt, Untreue, finanziellen Problemen usw. entstehen.

Trennung aufgrund des Zusammenlebens: Wenn die Ehegatten mindestens zwei Jahre lang getrennt gelebt haben und während dieser Zeit keine Versöhnungsabsicht gezeigt haben, kann eine Scheidungsklage aufgrund der Trennung eingereicht werden.

Arten der Scheidung

Scheidungsklagen werden in zwei Kategorien unterteilt:

Einvernehmliche Scheidung: Diese wird eingereicht, wenn die Ehegatten sich über die Scheidung und die finanziellen Konsequenzen der Scheidung einig sind.

Streitige Scheidung: Diese wird eingereicht, wenn die Ehegatten sich nicht über die Scheidung oder deren finanzielle Konsequenzen einig sind.

30 Jahre Ehe und einvernehmliche Scheidung

Wie man eine einvernehmliche Scheidungsklage einreicht

Eine einvernehmliche Scheidungsklage ist eine Art von Fall, der eingereicht wird, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat und die Ehegatten sich über die Scheidung einig sind. In dieser Klage legen die Ehegatten dem Gericht ein “einvernehmliches Scheidungsprotokoll” vor, das sie im Voraus vorbereitet haben und das alle ihre Rechte und Pflichten regelt.

Phasen einer einvernehmlichen Scheidungsklage für eine 30-jährige Ehe

1. Vorbereitung des einvernehmlichen Scheidungsprotokolls

Die Ehegatten müssen ein Protokoll vorbereiten, das ihre Vereinbarungen über Scheidung, Vermögensaufteilung, Unterhalt, Sorgerecht und andere Angelegenheiten enthält. Das Protokoll sollte klar und verständlich sein und die Rechte und Pflichten beider Parteien gleichermaßen regeln. Die Artikel im Protokoll dürfen nicht gegen das Gesetz verstoßen. Das Protokoll kann von den Anwälten der Parteien oder einem gemeinsamen Anwalt vorbereitet werden.

2. Vorbereitung der erforderlichen Dokumente

Die erforderlichen Dokumente für die Einreichung einer einvernehmlichen Scheidungsklage sind:

Personalausweise und Familienregister
Heiratsurkunde
Vollmachten der Parteien, falls vorhanden
Einvernehmliches Scheidungsprotokoll
Quittung der Klagegebühr und Auslagen

3. Einreichung der Klage

Einer oder beide Ehegatten können beim zuständigen Familiengericht eine einvernehmliche Scheidungsklage einreichen. Die Klageschrift sollte die Identifikationsinformationen der Parteien, das Datum und die Dauer der Ehe, den Scheidungsgrund und Informationen zum einvernehmlichen Scheidungsprotokoll enthalten.

4. Anhörung vor dem Richter

Nachdem die Klage eingereicht wurde, hört der Richter beide Parteien getrennt an und prüft den Inhalt des Protokolls. Der Richter bewertet, ob das Protokoll dem Gesetz und dem Willen der Parteien entspricht. Wenn es keine Probleme gibt, genehmigt der Richter das Protokoll und entscheidet über die Scheidung.

5. Scheidungsentscheidung

Der Richter entscheidet über die Scheidung, nachdem er das einvernehmliche Scheidungsprotokoll genehmigt hat. Nachdem die Scheidungsentscheidung rechtskräftig geworden ist, wird der Scheidungsvermerk in die Personalausweise und Familienregister eingetragen.

Punkte, die bei einer einvernehmlichen Scheidungsklage für eine 30-jährige Ehe zu beachten sind

Das einvernehmliche Scheidungsprotokoll ist das wichtigste Element der Scheidungsklage. Daher ist es wichtig, dass das Protokoll sorgfältig vorbereitet wird und die Rechte und Pflichten beider Parteien gleichermaßen regelt. Eine einvernehmliche Scheidungsklage verläuft schneller und einfacher im Vergleich zu einer streitigen Scheidungsklage.

30 Jahre Ehe und streitige Scheidung

Eine streitige Scheidungsklage wird eingereicht, wenn die Ehegatten sich nicht einigen können. In diesem Fall werden Beweise gesammelt und vom Gericht für jede Streitfrage bewertet. Das Gericht entscheidet über alle Streitfragen.

Wie funktioniert der Prozess bei streitigen Scheidungsklagen?

Streitige Scheidungsklagen sind Fälle, in denen die Parteien sich nicht einig sind und ihre Forderungen dem Gericht vorlegen. In diesen Klagen versuchen beide Parteien, ihre Rechte zu schützen, indem sie Beweise vorlegen und ihre Ansprüche verteidigen.

Phasen der Klage

Einreichung der Klage: Die Scheidungsklage wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Die Klageschrift sollte den Scheidungsgrund und gegebenenfalls weitere Anträge (Unterhalt, Sorgerecht, Entschädigung usw.) enthalten.

Antwort: Die Klageschrift wird dem Beklagten zugestellt, und eine Antwort wird angefordert. Der Beklagte legt seine Verteidigung gegen die in der Klageschrift enthaltenen Aussagen dar und gegebenenfalls eigene Forderungen.

Einreichung von Beweisen: Die Parteien legen ihre Beweise vor, um die Klage zu unterstützen. Diese Beweise können Zeugenaussagen, Gutachten, Dokumente, Audio- und Videoaufnahmen usw. umfassen.

Anhörungen: Wenn vom Gericht für erforderlich erachtet, werden die Parteien und Zeugen angehört.

Entscheidung: Das Gericht bewertet alle Beweise und Aussagen der Parteien und trifft eine Entscheidung. Die Entscheidung

umfasst das Urteil über die Scheidung und gegebenenfalls Regelungen zu Unterhalt, Sorgerecht und Entschädigung.

Punkte, die bei streitigen Scheidungsklagen zu beachten sind

Es ist vorteilhaft für die Parteien, zu versuchen, eine Einigung zu erzielen, um die Klage nicht zu verlängern und unnötige Kosten zu vermeiden. Das sorgfältige Sammeln und Vorlegen von Beweisen kann den Verlauf der Klage beeinflussen. Es ist möglich, die gerichtliche Entscheidung anzufechten. Es müssen jedoch gültige und gerechtfertigte Gründe für die Anfechtung vorliegen. Streitige Scheidungsklagen können langwierig und stressig sein. Daher kann die Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe durch einen Anwalt den Prozess erleichtern.

Was ist das gemeinsame Sorgerecht?

Gemeinsames Sorgerecht ist eine Form der elterlichen Sorge, bei der beide Elternteile nach der Scheidung weiterhin die gemeinsame Sorge für das Kind tragen. In diesem System treffen die Eltern gemeinsam Entscheidungen und teilen sich die Verantwortung für die Erziehung, Bildung, Gesundheit und andere wichtige Angelegenheiten des Kindes.

Wie wird eine Entscheidung zum gemeinsamen Sorgerecht getroffen?

Eine Entscheidung zum gemeinsamen Sorgerecht kann sowohl in einvernehmlichen als auch in streitigen Scheidungsklagen getroffen werden.

In einvernehmlichen Scheidungsklagen: Eltern können alle Scheidungsbedingungen, einschließlich des Sorgerechts, in einem Protokoll festlegen. Nach Genehmigung dieses Protokolls durch das Gericht wird eine Entscheidung zum gemeinsamen Sorgerecht getroffen.

In streitigen Scheidungsklagen: Wenn sich die Eltern nicht über das Sorgerecht einigen können, entscheidet das Gericht, ob das gemeinsame Sorgerecht gewährt wird. Das Gericht trifft diese Entscheidung unter Berücksichtigung des Kindeswohls.

Ist gemeinsames Sorgerecht immer möglich?

Gemeinsames Sorgerecht ist nicht immer möglich. Es kann in den folgenden Situationen nicht geeignet sein:

Es gibt eine Vorgeschichte von Gewalt oder Missbrauch zwischen den Eltern.
Es besteht keine Möglichkeit der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Eltern.
Das Kindeswohl kann mit gemeinsamem Sorgerecht nicht geschützt werden.

Vermögensaufteilung (Güterstand) bei Scheidung nach einer 30-jährigen Ehe

Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung ist der Prozess der Festlegung, wie die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Der gesetzliche Güterstand im Türkischen Zivilgesetzbuch ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Nach diesem Güterstand werden die während der Ehe von beiden Ehegatten erworbenen Vermögenswerte als “erworbenes Vermögen” betrachtet, und im Falle einer Scheidung haben beide Ehegatten Rechte an diesen Vermögenswerten.

Anspruch auf Beteiligung am erworbenen Vermögen

Wenn ein Ehegatte während der Ehe zum erworbenen Vermögen beigetragen hat, kann er von dem anderen Ehegatten die Beteiligung am erworbenen Vermögen verlangen. Dieser Anspruch umfasst die Hälfte des Wertes des während der Ehe erworbenen Vermögens.

Vermögensaufteilungsklage

Um den Anspruch auf Beteiligung am erworbenen Vermögen zu berechnen und die Vermögenswerte aufzuteilen, muss eine Klage eingereicht werden. Diese Klage kann nach Abschluss der Scheidungsklage eingereicht werden. Bei Einreichung der Klage sollte die Liste der erworbenen Vermögenswerte und der Wert jedes Einzelteils angegeben werden.

Wie wird die Vermögensaufteilung durchgeführt?

Das Gericht führt die Vermögensaufteilung unter Berücksichtigung der finanziellen Situationen der Ehegatten, ihrer Beiträge zur Ehegemeinschaft und anderer Kriterien durch. Das Gericht bewertet das erworbene Vermögen in monetären Begriffen und ordnet den Ehegatten an, ihre Anteile zu zahlen.

Vermögensaufteilung bei Scheidung nach einer 30-jährigen Ehe

Für Paare, die vor 2002 geheiratet haben, wurde die Vermögensaufteilung nach dem Güterstand der Gütertrennung gemäß dem alten Zivilgesetzbuch Nr. 743 durchgeführt. In diesem Güterstand wurden alle vor und während der Ehe erworbenen Vermögenswerte als persönliches Eigentum der Ehegatten betrachtet. Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines der Ehegatten konnten persönliche Vermögenswerte nicht geteilt werden, nur Schulden und Forderungen wurden liquidiert.

Mit dem Inkrafttreten des Türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4721 im Jahr 2002 wurde der gesetzliche Güterstand in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft geändert. In diesem Güterstand wird die Hälfte der während der Ehegemeinschaft gemeinsam erworbenen Vermögenswerte im Falle einer Scheidung oder des Todes eines der Ehegatten mit dem anderen Ehegatten geteilt. Persönliches Eigentum ist in dieser Teilung nicht enthalten.

Wie wird die Vermögensaufteilung für diejenigen durchgeführt, die vor 30 Jahren geheiratet haben?

Für Paare, die vor 2002 geheiratet haben und innerhalb eines Jahres ab 2002 keinen Güterstandsvertrag abgeschlossen haben, gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Bestimmungen des Güterstands der Gütertrennung sind jedoch für den Teil der Ehe vor 2002 gültig. In diesem Fall werden Vermögenswerte, die vor 2002 erworben wurden, als persönliches Eigentum betrachtet und nicht geteilt.

Vermögensaufteilung für diejenigen, die vor 30 Jahren geheiratet haben

Für Paare, die vor 2002 geheiratet haben, wurde die Vermögensaufteilung nach dem Güterstand der Gütertrennung gemäß dem alten Zivilgesetzbuch Nr. 743 durchgeführt. In diesem Güterstand wurden alle vor und während der Ehe erworbenen Vermögenswerte als persönliches Eigentum der Ehegatten betrachtet. Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines der Ehegatten konnten persönliche Vermögenswerte nicht geteilt werden, nur Schulden und Forderungen wurden liquidiert.

Mit dem Inkrafttreten des Türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4721 im Jahr 2002 wurde der gesetzliche Güterstand in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft geändert. In diesem Güterstand wird die Hälfte der während der Ehegemeinschaft gemeinsam erworbenen Vermögenswerte im Falle einer Scheidung oder des Todes eines der Ehegatten mit dem anderen Ehegatten geteilt. Persönliches Eigentum ist in dieser Teilung nicht enthalten.

Können diejenigen, die vor 30 Jahren geheiratet haben, ihren Güterstand ändern?

Ja, Paare, die vor 2002 geheiratet haben, können ihren Güterstand durch Abschluss eines Ehevertrags ändern. Damit der Vertrag gültig ist, muss er von einem Notar beglaubigt werden.

Unterhalt

Unterhalt ist eine monatliche Zahlung, die ein Ehegatte an den anderen leistet, der sich nach der Scheidung nicht selbst versorgen kann. Unterhalt wird in zwei Arten unterteilt: Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt:

Ehegattenunterhalt: Der Ehegatte, der sich nach der Scheidung nicht selbst versorgen kann, kann vom anderen Ehegatten Ehegattenunterhalt verlangen. Die Höhe des Ehegattenunterhalts wird vom Gericht unter Berücksichtigung der finanziellen Situationen der Ehegatten, der Dauer der Ehegemeinschaft und der während der Ehe geleisteten Beiträge festgelegt.

Kindesunterhalt: Kindesunterhalt wird an den Elternteil gezahlt, der kein Sorgerecht hat, um die Ausgaben des minderjährigen Kindes zu decken. Die Höhe des Kindesunterhalts wird vom Gericht unter Berücksichtigung des Alters des Kindes, des Gesundheitszustands, der Bildungskosten und anderer Bedürfnisse festgelegt.

Wie man eine Unterhaltsklage einreicht

Eine Unterhaltsklage wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Die Klageschrift sollte die finanzielle Situation des unterhaltsberechtigten Ehegatten, die finanzielle Situation des anderen Ehegatten, die Bedürfnisse minderjähriger Kinder und die beantragte Unterhaltshöhe enthalten. Die Klageschrift sollte auch Dokumente enthalten, die die finanzielle Situation belegen (Gehaltsabrechnungen, Banküberweisungsaufzeichnungen usw.).

Tod eines Ehegatten während der Scheidungsklage

Wenn einer der Ehegatten während der Scheidungsklage vor der rechtskräftigen Entscheidung stirbt, können die Erben des verstorbenen Ehegatten die Klage fortsetzen. Dies ist jedoch nur bei streitigen Scheidungen möglich. Bei einvernehmlichen Scheidungen ist es den Erben nicht möglich, die Scheidungsklage fortzusetzen.

Für weitere Hilfe oder Beratung zu einer 30-jährigen Ehe und Scheidung können Sie kontaktieren uns.

Ehe und Scheidung nach 30 Jahren im türkischen Recht

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