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Familienaufenthaltserlaubnis in der Türkei – RA Ozan Soylu

FAMILIENAUFENTHALTSERLAUBNIS

Familienangehörige stehen unter internationalem Schutz, um zusammenleben zu können. Das Recht der Familienangehörigen, eine Familienaufenthaltserlaubnis zu beantragen, ist jedoch kein absolutes Recht. Grundsätzlich bestehen Familienangehörige aus Ehepartnern und ihren unterhaltsberechtigten Kindern und basieren auf der Kernfamilie. Gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention sind Menschen frei, das Land zu wählen, in dem sie ihr Familienleben führen möchten, aber das betreffende Land ist nicht verpflichtet, diese doppelte Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Die Familienaufenthaltserlaubnis ist in den Artikeln 34 bis 37 des Ausländer- und Schutzgesetzes geregelt. Im Rahmen der Familienaufenthaltserlaubnis kann eine Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Ehepartner von türkischen Staatsbürgern und Ausländern sowie für die minderjährigen oder unterhaltsberechtigten Kinder des Ehepartners oder des Antragstellers erteilt werden. Der Ausländer, der diese Erlaubnis beantragen möchte, muss bestimmte Bedingungen erfüllen.

Die Familienaufenthaltserlaubnis kann für 1, 2 oder 3 Jahre je nach Passdauer des Ausländers, Versicherungs- und Beschäftigungsstatus des unterstützenden Ehepartners, jedoch jeweils für maximal 3 Jahre, erteilt werden. Grundsätzlich darf die Dauer der der Familie zu erteilenden Erlaubnis nicht länger sein als die Aufenthaltserlaubnis des unterstützenden Ausländers in der Türkei, die Grundlage für die Familienaufenthaltserlaubnis ist. Nach Ablauf der Frist muss ein erneuter Antrag gestellt werden, um im Land bleiben zu dürfen und eine Verlängerung zu beantragen.

WER IST DER UNTERSTÜTZER BEI DER FAMILIENAUFENTHALTSERLAUBNIS?

Das Vorhandensein eines Unterstützers ist die wichtigste Voraussetzung für die Familienaufenthaltserlaubnis. Der Unterstützer ist die türkische oder ausländische Person, die die Ausgaben der Ausländer, die in die Türkei kommen werden, übernimmt und die Grundlage der Aufenthaltsanträge dieser Ausländer bildet.

PERSONEN, DIE EIN UNTERSTÜTZER SEIN KÖNNEN

-Türkische Staatsbürger
-Personen, die die türkische Staatsbürgerschaft aufgegeben und die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erworben haben
-Personen, die mindestens 1 Jahr mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei geblieben sind
-Personen, die ein Ausweisdokument besitzen, das eine Aufenthaltserlaubnis ersetzt
-Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutzstatus

BEDINGUNGEN, DIE EIN UNTERSTÜTZER ERFÜLLEN MUSS

1. Das monatliche Einkommen des Unterstützers darf nicht unter dem Mindestlohn liegen.

Der Unterstützer muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die monatlichen Ausgaben der betreffenden ausländischen Familie zu decken.

2. Die Unterkunftsbedingungen des Unterstützers müssen geeignet sein.

3. Der Unterstützer muss ein monatliches Einkommen haben, das ein Drittel des Mindestlohns pro Mitglied der unterstützenden Familie abdeckt.

4. Der Unterstützer muss eine Krankenversicherung haben, die sowohl ihn selbst als auch alle Mitglieder seiner Familie abdeckt.

5. Der Unterstützer muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. In diesem Zeugnis dürfen in den 5 Jahren vor dem Antrag keine Straftaten gegen die Familienordnung verzeichnet sein.

6. Der Unterstützer muss sich mindestens 1 Jahr lang mit einer Aufenthaltserlaubnis hier aufgehalten haben.

7. Die Adressdaten des Unterstützers müssen verifiziert werden.

8. Die Ehe darf keine Scheinehe sein.

9. Ehepartner müssen über 18 Jahre alt sein.

WER KANN EINE FAMILIENAUFENTHALTSERLAUBNIS BEKOMMEN?

Familienaufenthaltserlaubnis, Ausländer, Flüchtlinge und Inhaber von subsidiärem Schutzstatus, die eine der rechtlichen Aufenthaltserlaubnisse in der Türkei haben;

Ausländischer Ehepartner
Das minderjährige ausländische Kind des ausländischen Ehepartners oder des Antragstellers
Es wird dem unterhaltsberechtigten ausländischen Kind des ausländischen Ehepartners oder des Antragstellers erteilt.

 

WO KANN MAN EINE FAMILIENAUFENTHALTSERLAUBNIS BEANTRAGEN?

Der Antrag auf Familienaufenthaltserlaubnis wird bei der Migrationsverwaltung der Provinz, in der der Ausländer registriert ist, oder bei der Bezirksarbeitsgruppe eingereicht. Anschließend wird der Antrag bei der Migrationsverwaltung der Provinz, in der der Ausländer wohnen wird, am Tag und zur Uhrzeit des Termins unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen eingereicht. Die Ehepartner müssen bei der Antragstellung anwesend sein. Im Falle der Abwesenheit muss eine notarielle Genehmigung eingeholt werden. Die von Ausländern, die eine Familienaufenthaltserlaubnis in der Türkei beantragen möchten, gezahlten Gebühren variieren je nach Nationalität.

WANN KANN MAN EINE FAMILIENAUFENTHALTSERLAUBNIS BEANTRAGEN?

Grundsätzlich muss dieser Antrag vor Ablauf der Visum- oder Visumbefreiungsfrist gestellt werden. Der Verlängerungsantrag kann 60 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsfrist gestellt werden, und Verlängerungsanträge, die nicht innerhalb der letzten 60 Tage gestellt werden, werden vom System nicht akzeptiert.

ABLEHNUNG UND WIDERRUF DER FAMILIENAUFENTHALTSERLAUBNIS

Der Antrag auf Familienaufenthaltserlaubnis wird von der zuständigen Institution abgelehnt oder widerrufen oder die Dauer wird unter bestimmten Umständen nicht verlängert. Diese Fälle sind:

1. Ein Verbot der Abschiebung oder Einreise in die Türkei für die ausländische Person

2. Die Nutzung dieser Erlaubnis durch den Ausländer für andere Zwecke

3. Die Ehe ist gefälscht, das heißt, sie wird nur zur Erlangung dieser Erlaubnis geschlossen.

In der Praxis wird beobachtet, dass Scheinehen geschlossen werden, um eine Familienaufenthaltserlaubnis zu erhalten. Im konkreten Fall ist zu klären, ob es sich um eine arrangierte Ehe handelt. In diesem Zusammenhang sollte, wenn vor der Erteilung der Familienaufenthaltserlaubnis ein begründeter Verdacht besteht, diese Angelegenheit von der Gouverneurschaft untersucht und die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden.

Beispiele für Situationen, in denen ein begründeter Verdacht auf eine arrangierte Ehe besteht;

1. Ehepartner sprechen nicht die gemeinsame Sprache
2. Empfang von Hinweisen und Beschwerden, dass die Ehe eine Scheinehe ist
3. Vorhandensein eines unangemessenen Altersunterschieds
4. Aussage des Ehepartners
5. Feststellung von Visa- oder Aufenthaltserlaubnisverstößen

STATUS DER FAMILIENAUFENTHALTSERLAUBNIS IM FALL EINER SCHEIDUNG

Ausländern, die während ihrer Ehe mit einem türkischen Staatsbürger eine Familienaufenthaltserlaubnis erhalten haben und dann geschieden wurden, kann eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass das betreffende Paar 3 Jahre lang verheiratet war. Hat der ausländische Ehepartner jedoch unter Umständen wie häuslicher Gewalt gelitten, wird die Bedingung, 3 Jahre lang verheiratet zu bleiben, außer Acht gelassen.

FAMILIENAUFENTHALTSERLAUBNIS BEI POLYGAMER EHE

Obwohl die Institution der polygamen Ehe in der Türkei nicht legal ist, wird sie von einigen Staaten akzeptiert. Gemäß dem türkischen Recht kann für nur einen Ehepartner eine Familienaufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn dieser mehr als einen Ehepartner hat. In diesem Zusammenhang ist es den anderen Ehepartnern nicht möglich, eine Familienaufenthaltserlaubnis zu beantragen. Es ist jedoch rechtlich möglich, dass andere Ehepartner aus Gründen wie Tourismus eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Für weitere Hilfe oder Beratung zu diesem Thema, bitte kontaktieren Sie uns.

Rechtsanwalt Ozan

Soylu

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