Was ist ein vereinbartes Scheidungsprotokoll im türkischen Rechtssystem?
VEREINBARTE SCHEIDUNGSVEREINBARUNG
Die vereinbarte Scheidungsvereinbarung ist eine Vereinbarung, die die Bedingungen für die Beendigung der Ehe festlegt, wenn der Beschluss zur Beendigung der Ehe getroffen wird. Diese Vereinbarung wird im Scheidungsverfahren vor Gericht vorgelegt und entschieden.
Die vereinbarte Scheidungsvereinbarung kann in allen Angelegenheiten, die die Beendigung der Ehe betreffen, entschieden werden und enthält eine Liste von Themen:
– Ansprüche der Ehepartner auf materiellen und immateriellen Schadensersatz
– Unterhaltszahlungen nach der Scheidung
– Mitwirkender Unterhalt nach der Scheidung
– Sorgerecht für die Kinder nach der Scheidung
– Zu welchen Zeiten die Kinder bei wem sein werden
– Aufteilung des Vermögens nach der Scheidung
Die Ehepartner unterzeichnen ihre Vereinbarung durch Anwälte. Das vereinbarte Scheidungsverfahren bietet einen schnelleren und versöhnlicheren Weg und ermöglicht es den Parteien und gegebenenfalls den Kindern, ohne Schaden eine Einigung zu erzielen.
WIE SOLLTE DIE VEREINBARTE SCHEIDUNGSVEREINBARUNG VORBEREITET WERDEN?
Die vereinbarte Scheidungsvereinbarung ist ein Dokument, das die gegenseitig akzeptierten Bedingungen für die Scheidung festlegt. Um dieses Dokument zu erstellen, müssen folgende Schritte befolgt werden:
1. Festlegung der Forderungen der Parteien: Die Parteien müssen festlegen, in welchen Fragen sie sich im Scheidungsprozess einigen werden. Dies könnten Fragen wie die Aufteilung des Vermögens, das Sorgerecht, der Unterhalt und der materielle Schadensersatz sein.
2. Diskussion und Verhandlung: Die Parteien müssen über ihre Forderungen diskutieren und verhandeln, um sich an einem gemeinsamen Punkt zu einigen.
3. Festlegung der Bedingungen: Die Bedingungen der Vereinbarung müssen schriftlich festgehalten werden.
4. Unterzeichnung des Dokuments: Das erstellte Dokument muss von den Parteien unterzeichnet werden, um wirksam zu werden.
5. Gerichtliche Genehmigung: Die vereinbarte Scheidungsvereinbarung muss dem Gericht vorgelegt werden. Das Gericht überprüft und genehmigt, ob das Dokument im Einklang mit dem freien Willen der Parteien und dem Gesetz steht.
6. Inkrafttreten: Nach der gerichtlichen Genehmigung tritt die vereinbarte Scheidungsvereinbarung in Kraft.
Es wird empfohlen, dass die Parteien einen Anwalt konsultieren, wenn sie die vereinbarte Scheidungsvereinbarung erstellen, da dieser bei der Wahrung ihrer Rechte und rechtlichen Situation helfen kann.