Trennungsklage und Bedingungen im türkischen Recht
TRENNUNGSURTEIL UND BEDINGUNGEN
Die Entscheidung eines Richters, ein Trennungsurteil zu erlassen, unterscheidet sich von einem Scheidungsurteil. Während die Scheidung die Ehe beendet, endet die Ehe durch ein Trennungsurteil nicht rechtlich; sie endet nur de facto. Das Trennungsurteil ermöglicht eine vorübergehende Unterbrechung des gemeinsamen Lebens. Ein Richter kann ein Trennungsurteil entweder aus eigener Initiative oder auf Antrag der beteiligten Parteien erlassen. In der Praxis erlassen Richter manchmal Trennungsurteile anstelle von Scheidungen in einigen Scheidungsfällen. In solchen Fällen erreichen die Paare nicht das gewünschte Ergebnis, da ein Trennungsurteil die Ehe nicht rechtlich beendet.
Durch die Erlassung eines Trennungsurteils beabsichtigt der Richter, dem Paar Zeit zu geben, ihre Ehe zu überdenken und möglicherweise zu retten. Manchmal möchten Ehepartner aufgrund plötzlicher Wut und Grolls die Scheidung einreichen, aber der Richter kann dies verhindern, indem er ein Trennungsurteil erlässt. Daher gibt ein Trennungsurteil den Parteien im Wesentlichen Zeit, ihre Scheidungsabsichten zu überdenken.
WAS IST EIN TRENNUNGSURTEIL?
Die Ehe auferlegt den Parteien bestimmte Verpflichtungen. Verheiratete Paare sind verpflichtet, zusammenzuleben und ein gemeinsames Leben unter einem Dach zu führen. Im wirklichen Leben leben Ehepartner jedoch manchmal getrennt. Es gibt zwei Arten von getrennt lebenden Ehepaaren: solche, die getrennt durch Gerichtsbeschluss leben, und solche, die sich aus eigener Entscheidung getrennt leben. In diesem Artikel werden wir die rechtlich begründete Institution des getrennten Lebens besprechen.
BEDINGUNGEN FÜR EIN TRENNUNGSURTEIL
Ein Trennungsurteil kann vom Richter unter bestimmten Bedingungen erlassen werden. Diese Bedingungen sind:
1. Es muss eine bestehende Ehe geben.
Wenn keine gültige und bestehende Ehe vorliegt, kommt die Institution der Trennung nicht zum Tragen. Insbesondere kann für religiöse Ehen kein Trennungsurteil beantragt werden, da sie nicht rechtlich geschieden werden können, da keine rechtlich anerkannte Ehe besteht. Wenn im konkreten Fall keine Ehe besteht, kann kein Trennungsurteil erlassen werden.
2. Es muss ein Grund für die Scheidung vorliegen.
Ein Ehepartner, der das Recht hat, die Scheidung zu beantragen, kann entweder eine Scheidungs- oder eine Trennungsklage einreichen. Sie können ein Trennungsurteil auf der Grundlage allgemeiner oder spezifischer Scheidungsgründe erwirken, wie in unseren vorherigen Artikeln beschrieben. Zum Beispiel können Sie aufgrund schwerer Unvereinbarkeit die Scheidung beantragen, oder Sie können ein Trennungsurteil erwirken. Zusätzlich kann der Richter in einem Scheidungsfall aufgrund beleidigenden Verhaltens anstelle der Scheidung die Trennung anordnen.
3. Das Trennungsurteil muss vom Richter beantragt oder vom Richter von sich aus erlassen werden.
Der Ehepartner, der die Scheidung einreicht, kann entweder die Scheidung oder ein Trennungsurteil vom Richter verlangen. Sie können Ihren Antrag durch das als Trennungsklage bekannte rechtliche Verfahren einreichen. In der Regel kann der Beklagte in einem Scheidungsfall kein Trennungsurteil vom Richter verlangen. Wenn im Prozess ein Scheidungsantrag gestellt wird, ist der Richter nicht verpflichtet, über die Scheidung zu entscheiden, sondern kann auch ein Trennungsurteil erlassen. Wenn jedoch nur ein Trennungsantrag vorliegt, kann der Richter nicht anstelle der Trennung die Scheidung beschließen. Dieser Punkt ist sehr wichtig und führt in der Praxis manchmal zu Verwirrung.
IN WELCHEN FÄLLEN ERLÄSST DER RICHTER EIN TRENNUNGSURTEIL VON SICH AUS?
Wenn der Richter glaubt, dass die Ehepartner, die die Scheidung anstreben, ihr gemeinsames Leben im Laufe der Zeit wiederherstellen können, kann er von sich aus ein Trennungsurteil erlassen. In diesem Zusammenhang hat der Richter im Scheidungsfall ein Ermessen. Der Richter kann über die Scheidung, die Trennung oder die Abweisung des Falls entscheiden. In Fällen, die aufgrund der Scheidung eingereicht wurden, kann aus diesem Grund anstelle der Scheidung ein Trennungsurteil erlassen werden. Der Richter erlässt ein Trennungsurteil, wenn er glaubt, dass die Ehepartner, die die Scheidung wünschen, ihre Ehe in der Zukunft fortsetzen könnten. Wenn sich die Ehepartner während der Trennungszeit nicht versöhnen und weiterhin die Scheidung anstreben, wird der Richter dann über die Scheidung entscheiden.
Die spezifischen Scheidungsgründe, die im Zivilgesetzbuch genannt werden, wie schwere Unvereinbarkeit, Ehebruch oder Verlassenheit, sind nicht von Bedeutung. Wenn der Glaube besteht, dass “die Ehe in der Zukunft gerettet werden kann”, kann der Richter von sich aus anstelle der Scheidung ein Trennungsurteil erlassen. Damit der Richter ein Trennungsurteil erlassen kann, muss die “Möglichkeit der Wiederherstellung des gemeinsamen Lebens” bestehen. Der Richter bewertet das Vorhandensein dieser Möglichkeit. Während dieser Bewertung kann der Richter die Meinungen von Experten einholen. Darüber hinaus berücksichtigt der Richter die spezifischen Merkmale des Falls, den Status der Ehepartner, ob ihre Absicht zur Scheidung definitiv ist oder nicht und ob sie Unentschlossenheit erleben. Ein Trennungsurteil unterscheidet sich von einer Scheidung. Wenn ein Trennungsurteil erlassen wird, endet Ihre Ehe nicht.
WIE WIRD EINE TRENNUNGSKLAGE IN EINE SCHEIDUNG UMGEWANDELT?
Wenn Sie das Recht haben, die Scheidung einzureichen, d.h. es liegen Scheidungsgründe gemäß dem Zivilgesetzbuch vor, können Sie entweder eine Scheidungs- oder eine Trennungsklage einreichen. Wenn Sie eine Trennungsklage einreichen, können Sie den bestehenden Fall in eine Scheidungsklage umwandeln, bis der Richter ein Trennungsurteil erlässt. In diesem Zusammenhang reicht es aus, Ihren Antrag von Trennung auf Scheidung zu ändern. Das Vorhandensein von Scheidungsgründen reicht aus, um eine Trennungsklage in eine Scheidungsklage umzuwandeln. Durch den Nachweis der Scheidungsgründe können Sie die Trennungsklage in eine Scheidungsklage umwandeln und ein Scheidungsurteil erwirken. Selbst wenn Sie Ihren Antrag ändern, kann der Richter, wenn er eine “Möglichkeit der Wiederherstellung des gemeinsamen Lebens” sieht, trotz der Umwandlung der Trennungsklage in eine Scheidungsklage ein Trennungsurteil erlassen.
WIE LANGE DAUERT DIE TRENNUNGSZEIT?
Die Trennungszeit kann allgemein von 1 bis 3 Jahren reichen. Diese Frist beginnt mit der Rechtskraft des Trennungsurteils. Der Richter bestimmt die Frist nach eigenem Ermessen. Diese Frist darf jedoch nicht weniger als 1 Jahr und nicht mehr als 3 Jahre betragen. Der Richter ist nicht an die Anträge der Parteien bezüglich der Frist gebunden. Der Richter wird die Trennungsfrist innerhalb der gesetzlichen Grenzen bestimmen. Bei der Bestimmung dieser Frist berücksichtigt der Richter die psychologischen Bedingungen der Ehepartner, das Ausmaß des ehelichen Zerwürfnisses und die Situation eventueller Kinder.
STATUS DER EHEPARTNER UND KINDER WÄHREND DER TRENNUNGSZEIT
Während die Scheidung die Ehe sowohl rechtlich als auch de facto beendet, endet die Ehe durch ein Trennungsurteil nur de facto. Wenn ein Trennungsurteil erlassen wird, besteht Ihre Ehe rechtlich weiter. Nur das gemeinsame Leben wird vorübergehend ausgesetzt. Ehepartner bleiben verheiratet, leben aber getrennt.
Verpflichtungen, die während der Trennungszeit bestehen bleiben;
– Treuepflicht
Wenn Ehepartner ein Trennungsurteil erhalten, endet ihre Ehe nicht. Nur die Verpflichtung, zusammenzuleben, wird ausgesetzt. Daher besteht die Treuepflicht für beide Ehepartner weiter. In der Praxis werden diesbezüglich gegenteilige Verhaltensweisen beobachtet. Wenn ein Ehepartner während der Trennungszeit den anderen betrügt, wird dies als “Ehebruch” betrachtet, und eine Scheidungsklage kann gegen den untreuen Ehepartner eingereicht werden.
– Verpflichtung zur Beitragszahlung zu den Ausgaben der ehelichen Gemeinschaft
Ehepartner müssen auch während der Trennungszeit zu den Ausgaben der ehelichen Gemeinschaft beitragen.
– Betreuung der Kinder
Während dieser Zeit ist der andere Ehepartner verpflichtet, die Kinder zu betreuen und zu ihren Ausgaben beizutragen, unabhängig davon, bei welchem Ehepartner die Kinder bleiben.
Verpflichtungen, die während der Trennungszeit enden;
– Die Verpflichtung, zusammenzule
ben, endet.
– Die Verpflichtung, sich sexuell nahe zu kommen, endet.
– Die Verpflichtung, die eheliche Gemeinschaft gemeinsam zu vertreten, endet.
– Die Verpflichtung, gemeinsam das Glück der ehelichen Gemeinschaft sicherzustellen, endet.
SORGERECHT IN TRENNUNGSKLAGEN
Wenn der Richter ein Trennungsurteil erlässt, wird er auch die Situation der Kinder, falls vorhanden, von sich aus berücksichtigen. Die Betreuung der Kinder während der Trennungszeit wird einer der Parteien übertragen. Im Allgemeinen wird in Trennungsklagen die Betreuung der Kinder der Partei übertragen, die im Falle einer Scheidung das Sorgerecht erhalten würde. Diese Angelegenheit liegt im Ermessen des Richters. Der Richter trifft eine Entscheidung unter Berücksichtigung des Wohls der Kinder. Es sollte beachtet werden, dass in Trennungsklagen die Betreuung der Kinder, nicht das Sorgerecht, einer Partei übertragen wird. Somit wird in einem Trennungsurteil die Betreuung der Kinder einer Partei übertragen, aber das Sorgerecht der anderen Partei wird nicht aufgehoben. Beide Ehepartner behalten weiterhin das gemeinsame Sorgerecht.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU TRENNUNGSKLAGEN
1. Was passiert, wenn einer der Ehepartner während der Trennungszeit stirbt?
Wenn einer der Ehepartner stirbt, bevor die vom Richter festgelegte Trennungszeit endet, werden die Ehepartner gegenseitig zu gesetzlichen Erben. Da ihre Ehe durch das Trennungsurteil rechtlich nicht beendet wurde. Dies ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen einem Trennungsurteil und einem Scheidungsurteil.
2. Kann ich in einer Trennungsklage Unterhalt erhalten?
Wenn einer der Ehepartner dies beantragt, kann der Richter eine Unterhaltsanordnung erlassen. Dieser Unterhalt ist nicht derselbe wie der Bedürftigkeitsunterhalt. Der während der Trennungszeit gewährte Unterhalt ist nicht unbefristet. Der Unterhalt gilt für die Trennungszeit.
3. Kann ein Trennungsurteil erlassen werden, wenn Ehebruch nachgewiesen wird?
Gemäß dem einschlägigen Gesetz muss der Richter, wenn Ehebruch nachgewiesen wird, ein Scheidungsurteil erlassen. Es ist sinnlos für den Richter, die Möglichkeit der Wiederherstellung des gemeinsamen Lebens in Betracht zu ziehen, wenn Ehebruch nachgewiesen wird. Der Ehepartner, der aufgrund von Ehebruch die Scheidung beantragt, kann entweder die Scheidung oder die Trennung verlangen. Wenn der Ehepartner die Scheidung beantragt hat, kann der Richter kein Trennungsurteil erlassen, weil Ehebruch nachgewiesen ist. Wenn der Ehepartner die Trennung beantragt hat, kann trotz des Vorliegens von Ehebruch ein Trennungsurteil erlassen werden. Der Antrag des Klägers im Prozess ist in dieser Angelegenheit von Bedeutung.
4. Kann ein Trennungsurteil in Scheidungsklagen aufgrund von Verlassenheit erlassen werden?
Obwohl es rechtlich möglich ist, ist in der Praxis die Wahrscheinlichkeit, das gemeinsame Leben in Scheidungsklagen aufgrund von Verlassenheit wiederherzustellen, nach dem gewöhnlichen Lauf des Lebens gering. Daher sind in der Praxis Trennungsurteile in Scheidungsklagen aufgrund von Verlassenheit selten anzutreffen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass es rechtlich möglich ist. Der Glaube des Richters ist von Bedeutung.
5. Kann ich während der Trennungszeit eine Scheidungsklage aufgrund von Verlassenheit einreichen?
Nein, während der vom Richter festgelegten Trennungszeit leben die Ehepartner getrennt. Daher kann während der Trennungszeit keine Scheidungsklage aufgrund von Verlassenheit eingereicht werden, da die Ehepartner nicht zusammenleben.
6. Ich habe eine strittige Scheidungsklage eingereicht. Kann der Richter anstelle der Scheidung ein Trennungsurteil erlassen?
In strittigen Scheidungsklagen kann in der Regel nur die Scheidung beantragt werden. Ehepartner sind sich in Bezug auf die Scheidung einig, und der Richter ist an die Anträge der Ehepartner gebunden. Daher kann für Ehepartner, die eine strittige Scheidungsklage eingereicht haben, kein Trennungsurteil erlassen werden. Dies liegt an der Natur strittiger Scheidungsklagen. Die Institution der strittigen Scheidung umfasst nur einen Scheidungsantrag, nicht ein Trennungsurteil. Daher kann der Richter in der von Ihnen eingereichten Scheidungsklage kein Trennungsurteil entweder auf Ihren Antrag oder von sich aus erlassen. Wenn die Bedingungen einer strittigen Scheidungsklage erfüllt sind, muss der Richter ein Scheidungsurteil erlassen.
7. Ich habe für meinen Ehepartner einen Abwesenheitsbeschluss erhalten. Wenn ich die Scheidung beantrage, kann ein Trennungsurteil erlassen werden?
Gemäß Artikel 131 des Zivilgesetzbuches kann der Ehepartner einer Person, die für abwesend erklärt wurde, die Auflösung der Ehe entweder zusammen mit dem Antrag auf den Abwesenheitsbeschluss oder separat beantragen. Wenn für Ihren Ehepartner ein Abwesenheitsbeschluss erlassen wird, können Sie entweder eine Trennungs- oder eine Scheidungsklage einreichen.
8. Werde ich meinen Mädchennamen zurückerhalten, wenn ein Trennungsurteil erlassen wird?
Nein, ein Trennungsurteil beendet die Ehe nicht rechtlich. Daher führen Sie weiterhin den Nachnamen Ihres Ehemannes, den Sie bei der Heirat erhalten haben. Um zu Ihrem Mädchennamen zurückzukehren, benötigen Sie ein Scheidungsurteil.
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