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Was ist eine Familienwohnen Annotation und wie wird sie im türkischen Recht platziert?

FAMILIENWOHNEN ANNOTATION

Die Familienwohnen Annotation bietet erhebliche Vorteile für den Ehepartner, der nicht Eigentümer der als Familienwohnsitz genutzten Immobilie ist. Der nicht-eigentümerische Ehepartner kann eine Familienwohnen Annotation im Grundbuch eintragen lassen. Dieser Antrag kann beim Grundbuchamt gestellt werden. Sobald die Familienwohnen Annotation eingetragen ist, kann der eigentümerische Ehepartner keine Transaktionen an diesem Wohnsitz ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners durchführen.

Die Familienwohnen Annotation kann nur auf Immobilien angewendet werden, die als Familienwohnsitze qualifiziert sind. Es sollte beachtet werden, dass eine Familienwohnen Annotation nicht auf nicht registrierte Immobilien eingetragen werden kann. Abgesehen davon spielt es keine Rolle, ob die im Grundbuch eingetragene Immobilie als Land, Feld oder Parzelle aufgeführt ist.

WAS IST EIN FAMILIENWOHNEN?

Das Konzept des Familienwohnsitzes ist im türkischen Zivilgesetzbuch geregelt. In der Regel wählen die Ehepartner gemeinsam den Wohnsitz aus, in dem sie leben werden. Der Familienwohnsitz sichert die Wohnbedürfnisse beider Ehepartner. In diesem Zusammenhang zielt der Gesetzgeber darauf ab, die eheliche Einheit durch die Institution des Familienwohnsitzes zu schützen. Ziel ist es, zu verhindern, dass der Ehepartner und die Kinder durch böswillige oder gedankenlose Handlungen einer Partei Schaden nehmen.

Ein Familienwohnsitz ist ein Ort, der für ein kontinuierliches Familienleben geeignet ist. In der Regel kann der Familienwohnsitz nur ein Wohnsitz sein. Es ist rechtlich nicht möglich, zwei verschiedene Wohnsitze separat als Familienwohnsitze zu bezeichnen. In diesem Zusammenhang ist der Familienwohnsitz einzigartig. Der bezeichnete Familienwohnsitz behält diesen Status bis zum Ende der Ehe bei. Unabhängig vom geltenden ehelichen Güterstand wird dies die Natur des Familienwohnsitzes nicht beeinflussen. In unseren Gesetzen sind erhebliche rechtliche Konsequenzen an den Familienwohnsitz geknüpft. Diese Fragen werden wir in unserem Artikel ansprechen.

BEDINGUNGEN FÜR EINEN FAMILIENWOHNEN

Es gibt bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Wohnsitz als Familienwohnsitz qualifiziert wird. Dazu gehören:

– Die Ehepartner, die im Wohnsitz leben, müssen legal verheiratet sein

– Der Wohnsitz muss von beiden Ehepartnern gemeinsam ausgewählt worden sein

– Die Familie muss ihr tägliches Leben in diesem Wohnsitz verbringen

– Der Wohnsitz muss in Übereinstimmung mit dem Gesetz genutzt werden (Belegung auf der Grundlage persönlicher oder tatsächlicher Rechte)

Weitere Bedingungen für eine Familienwohnen Annotation sind:

– Die Immobilie, für die die Annotation beantragt wird, muss als Familienwohnsitz qualifiziert sein

– Der Familienwohnsitz muss von einem der Ehepartner besessen werden

WIE PLATZIERT MAN EINE FAMILIENWOHNEN ANNOTATION?

Die Familienwohnen Annotation kann auf verschiedene Weisen platziert werden. Dazu gehören:

1. Auf Antrag des Ehepartners, dem der Familienwohnsitz gehört

2. Auf Antrag des anderen Ehepartners, der keine Rechte am Familienwohnsitz hat

3. Auf gemeinsamen Antrag beider Ehepartner

4. Durch Gerichtsbeschluss

Wie aus dem oben Gesagten hervorgeht, kann die Familienwohnen Annotation entweder durch das Grundbuchamt oder durch das Gericht platziert werden.

1. PLATZIERUNG EINER FAMILIENWOHNEN ANNOTATION DURCH DAS GRUNDBUCHAMT

Der Ehepartner, der keine Rechte am Familienwohnsitz hat, kann zum Grundbuchamt gehen und eine Annotation am Familienwohnsitz eintragen lassen. In diesem Zusammenhang ist es nicht erforderlich, eine Klage auf Familienwohnen Annotation einzureichen. Neben dem nicht-rechtlichen Ehepartner kann auch der Ehepartner, dem der Familienwohnsitz gehört, eine Familienwohnen Annotation platzieren. In diesem Zusammenhang ist es rechtlich möglich, dass beide Ehepartner eine Familienwohnen Annotation platzieren.

2. PLATZIERUNG EINER FAMILIENWOHNEN ANNOTATION DURCH DAS GERICHT

Der Ehepartner, der keine Rechte am Familienwohnsitz hat, kann eine Familienwohnen Annotation durch das Gericht beantragen. Es sollte beachtet werden, dass Sie zuerst eine Familienwohnen Annotation durch das Grundbuchamt beantragen müssen, bevor Sie sich an das Gericht wenden. Wenn Ihr Antrag auf Familienwohnen Annotation aus irgendeinem Grund vom Grundbuchamt abgelehnt wird, können Sie sich dann an das Gericht wenden. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wird Ihre Klage wahrscheinlich wegen mangelnden rechtlichen Interesses abgewiesen, wenn Sie das negative Ergebnis der Ablehnung des Grundbuchamts, eine Familienwohnen Annotation zu platzieren, nicht in Ihrer Fallakte dokumentieren.

In der Regel kann der Ehepartner, dem der Familienwohnsitz gehört, keine Familienwohnen Annotation durch das Gericht beantragen. Da die Gegenpartei in diesem Rechtsstreit der eigentümerische Ehepartner ist. Ein konkretes Beispiel: Wenn das Haus, das Sie als Familienwohnsitz bezeichnet haben, Ihrem Ehepartner und nicht Ihnen gehört, können nur Sie über das Gericht eine Familienwohnen Annotation auf diesem Wohnsitz beantragen. Der Ehepartner, dem das Haus gehört, kann keine Familienwohnen Annotation durch das Gericht beantragen. Nur das Grundbuchamt kann den Antrag des Ehepartners in diesem Fall annehmen.

BEDEUTUNG DER PLATZIERUNG EINER FAMILIENWOHNEN ANNOTATION

Die Familienwohnen Annotation hat mehrere Funktionen, die für die eheliche Einheit von großer Bedeutung sind. Wir werden die Funktionen des Familienwohnsitzes kurz ansprechen. Zu den Funktionen des Familienwohnsitzes gehören:

1. Sobald die Familienwohnen Annotation platziert ist, kann der Ehepartner, dem die Immobilie gehört, bestimmte Handlungen ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners nicht ausführen.

Ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners kann ein Ehepartner nicht:

– Den Mietvertrag für den Familienwohnsitz kündigen

– Den Familienwohnsitz übertragen

– Die Rechte am Familienwohnsitz einschränken

– Eine Hypothek auf den Familienwohnsitz eintragen

– Der Verkauf des Familienwohnsitzes kann annulliert werden

2. Wenn ein Dritter ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners Rechte an der Immobilie mit einer Familienwohnen Annotation erwirbt, wird der gute Glaube der Dritten nicht geschützt.

In diesem Zusammenhang wird das Nichtwissen, dass die gekaufte Immobilie ein Familienwohnsitz ist, nicht vom Rechtssystem geschützt. Der Dritte muss diese Situation ertragen. Wenn der Familienwohnsitz annotiert ist, wird der gute Glaube der Dritten nicht geschützt. Ein nicht annotierter Familienwohnsitz hat diese Wirkung nicht. Zum Beispiel verhindert eine Familienwohnen Annotation nicht den Verkauf. Ein Haus mit einer Familienwohnen Annotation kann verkauft werden, aber wenn keine Zustimmung des anderen Ehepartners vorliegt, kann der Verkauf annulliert werden. Ob der Käufer des Hauses von diesem Umstand wusste oder nicht, spielt keine Rolle.

DOKUMENTE, DIE FÜR DIE PLATZIERUNG EINER FAMILIENWOHNEN ANNOTATION ERFORDERLICH SIND

– Antrag auf eine Familienwohnen Annotation

– Dokument der örtlichen Behörde, das bestätigt, dass die fragliche Wohnung ein Familienwohnsitz ist

– Heiratsurkunde

– Personalausweis und Fotokopie

– Passfoto

– Vollmacht, falls vorhanden

WIE ENTFERNT MAN EINE FAMILIENWOHNEN ANNOTATION?

So wie es möglich ist, eine Familienwohnen Annotation zu platzieren, ist es auch möglich, die Familienwohnen Annotation zu entfernen. In der Regel wird die Familienwohnen Annotation automatisch entfernt, wenn die Ehe endet. In diesem Zusammenhang wird die Familienwohnen Annotation in Fällen wie dem Tod eines der Ehepartner oder der Scheidung entfernt. Mit anderen Worten, die Familienwohnen Annotation kann entfernt werden, während die Ehe besteht oder wenn die Ehe endet.

Entfernung der Familienwohnen Annotation während die Ehe besteht

Sie können auch die Annotation, die Sie am Familienwohnsitz platziert haben, während die Ehe besteht entfernen. Die Familienwohnen Annotation kann in zwei verschiedenen Situationen entfernt werden, während die Ehe besteht. Dazu gehören:

– Der Familienwohnsitz verliert seine Eigenschaften

– Erwerb eines neuen Familienwohnsitzes

Entfernung der Familienwohnen Annotation bei Eheende

Wenn die Ehe beendet ist, verliert der Familienwohnsitz seine Funktion. Im Todesfall eines der Ehepartner kann der überlebende Ehepartner die Familienwohnen Annotation entfernen. In Fällen wie Scheidung oder Annullierung der Ehe kann die Familienwohnen Annotation einseitig entfernt werden.

 

Für weitere Informationen zur Platzierung oder Entfernung einer Familienwohnen Annotation können Sie uns kontaktieren.

BEIS

PIELE FÜR ENTSCHEIDUNGEN ZUR FAMILIENWOHNEN ANNOTATION

„Um die Annotation zu platzieren, reicht es aus, dass die Immobilie als Familienwohnsitz ausgewiesen und dem anderen Ehepartner gehört. Die Platzierung einer Familienwohnen Annotation bietet keinen vollständigen Schutz für die Immobilie. Zum Beispiel kann die annotierte Immobilie aufgrund der Schulden des eingetragenen Eigentümer-Ehepartners durch Zwangsvollstreckung verkauft werden. Daher ist die Zustimmung der anderen Partner nicht erforderlich, damit die Immobilie als Familienwohnsitz ausgewiesen wird. Die Platzierung einer Familienwohnen Annotation auf dem Anteil des anderen Ehepartners an der Immobilie verhindert nicht, dass die anderen Partner ihre Rechte in Bezug auf die Immobilie ausüben, die sich aus dieser Partnerschaft ergeben. Der Zweck der Platzierung einer Familienwohnen Annotation besteht darin, die Verfügungsrechte des Ehepartners einzuschränken, der als Eigentümer der Immobilie eingetragen ist. Im konkreten Fall hat der klagende Ehepartner ein rechtliches Interesse daran, die Verfügungsrechte am Anteil des beklagten Ehepartners zu beschränken, und es gibt kein rechtliches Hindernis für die Platzierung einer Familienwohnen Annotation auf diesem Anteil. Daher sollte die Familienwohnen Annotation auf dem Anteil des beklagten Ehepartners platziert werden, während…“

  1. 2. Zivilsenat         2014/15235 E.  ,  2014/23110 K.

„Im konkreten Fall übertrug der beklagte Ehepartner den strittigen Familienwohnsitz ohne die ausdrückliche Zustimmung des klagenden Ehepartners auf den anderen Beklagten … und ließ ihn auf ihren Namen eintragen. Der Kläger behauptete in der Klage, dass der Familienwohnsitz vom beklagten Ehepartner an den anderen Beklagten verkauft wurde und beantragte eine Familienwohnen Annotation auf der strittigen Immobilie und die Aufhebung der Eintragung der Immobilie auf den Namen des beklagten Ehepartners… Für die Klage des Klägers, der eine Familienwohnen Annotation beantragt, muss die Klage auf Aufhebung und Eintragung der Immobilie abgeschlossen sein. Andernfalls ist es rechtlich nicht möglich, die Klage zu prüfen, die eine Familienwohnen Annotation beantragt. Daher sollte die Klage, die eine Familienwohnen Annotation beantragt, von der Klage auf Aufhebung und Eintragung der Immobilie getrennt werden, und die Klage auf Aufhebung und Eintragung der Immobilie sollte abgewartet werden, und eine Entscheidung sollte nach dem Ergebnis getroffen werden…“
2. Zivilsenat         2019/5110 E.  ,  2019/8865 K.

 

„Wenn die eheliche Einheit zwischen den Ehepartnern mit dem Tod des nicht-eigentümerischen Ehepartners endet, verliert die strittige Immobilie ihren Familienwohnsitzcharakter „am Todestag.“ Mit anderen Worten wird die Annotation in Bezug auf den Familienwohnsitz „am Todestag“ ungültig. Wenn der überlebende eigentümerische Ehepartner die Sterbeurkunde des nicht-eigentümerischen Ehepartners dem Grundbuchamt vorlegt, wird die Familienwohnen Annotation entfernt. Es besteht keine Verpflichtung, die Erben des nicht-eigentümerischen Ehepartners über diese Entfernung zu benachrichtigen. Da dies durch einen „amtlichen Nachweis“ dokumentiert wird, haben die Erben kein Widerspruchsrecht gegen die Entfernung aufgrund des Todes.“
2. Zivilsenat         2008/2990 E.  ,  2008/7349 K.

 

„Gemäß Artikel 194/1 des türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4721 kann „einer der Ehepartner ohne die ausdrückliche Zustimmung des anderen Ehepartners den Mietvertrag in Bezug auf den Familienwohnsitz nicht kündigen, den Familienwohnsitz nicht übertragen oder die Rechte am Familienwohnsitz nicht einschränken.“ Diese Bestimmung begrenzt die Handlungsfähigkeit der Ehepartner in Bezug auf den Familienwohnsitz, auch wenn die Annotation des Familienwohnsitzes „nicht platziert“ ist. Die Einschränkung wird nicht aufgrund der Platzierung der Familienwohnen Annotation vorgenommen, sondern weil sie bereits existiert. Daher behält der Wohnsitz seinen Charakter als Familienwohnsitz, auch wenn die Annotation im Grundbuch nicht platziert ist. Mit anderen Worten, der Wohnsitz wird nicht zum Familienwohnsitz, weil die Annotation platziert ist; stattdessen kann die Annotation platziert werden, weil es sich um einen Familienwohnsitz handelt. Daher hat die Annotation, wenn sie platziert ist, eine „erklärende“ und keine „konstitutive“ Natur.“

  1. 2. Zivilsenat         2015/8084 E.  ,  2015/21529 K.

Für weitere Hilfe oder Beratung zu diesem Thema kontaktieren Sie uns.

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