{"id":5174,"date":"2022-08-12T14:10:48","date_gmt":"2022-08-12T14:10:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ozansoylu.av.tr\/yabancilarin-turkiyede-evlenmesi\/"},"modified":"2025-12-02T15:13:00","modified_gmt":"2025-12-02T12:13:00","slug":"heirat-von-auslaendern-in-der-turkei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ozansoylu.av.tr\/de\/heirat-von-auslaendern-in-der-turkei\/","title":{"rendered":"Heirat von Ausl\u00e4ndern in der T\u00fcrkei &#8211; Anwalt Ozan Soylu"},"content":{"rendered":"<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">In der T\u00fcrkei wird die Eheschlie\u00dfung zwischen Staatsangeh\u00f6rigen verschiedener L\u00e4nder immer h\u00e4ufiger. Die Eheschlie\u00dfung von Ausl\u00e4ndern in der T\u00fcrkei unterliegt bestimmten rechtlichen Verfahren, und dieser Prozess kann manchmal komplex sein. In diesem Artikel werden wir den Eheschlie\u00dfungsprozess f\u00fcr Ausl\u00e4nder in der T\u00fcrkei, die erforderlichen Dokumente und die zu beachtenden Punkte detailliert behandeln.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Die Schritte, die Ausl\u00e4nder befolgen m\u00fcssen, die in der T\u00fcrkei heiraten m\u00f6chten, k\u00f6nnen unterschiedlich sein, je nachdem ob sie mit t\u00fcrkischen Staatsangeh\u00f6rigen heiraten oder ob es sich um Eheschlie\u00dfungen zwischen zwei Ausl\u00e4ndern handelt. Dar\u00fcber hinaus unterliegen die Eheschlie\u00dfungsverfahren von Personen mit <strong>Fl\u00fcchtlingsstatus<\/strong> oder <strong>Staatenlosen<\/strong> besonderen Regelungen.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Dieser Artikel zielt darauf ab, die rechtlichen Verfahren zu erl\u00e4utern, die Ausl\u00e4nder f\u00fcr eine Eheschlie\u00dfung in der T\u00fcrkei befolgen m\u00fcssen, die ben\u00f6tigten Dokumente und die wichtigen Punkte, die zu beachten sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 class=\"text-xl font-bold text-text-200 mt-1 -mb-0.5\">Eheschlie\u00dfungsbedingungen im t\u00fcrkischen Recht<\/h2>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Die Eheschlie\u00dfung in der T\u00fcrkei ist ein offizieller Vorgang, der die Erf\u00fcllung bestimmter Bedingungen erfordert. F\u00fcr das Zustandekommen einer Ehe m\u00fcssen einige grundlegende Voraussetzungen erf\u00fcllt sein. Diese Voraussetzungen gelten sowohl f\u00fcr t\u00fcrkische Staatsangeh\u00f6rige als auch f\u00fcr Ausl\u00e4nder.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Altersvoraussetzung<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Nach dem t\u00fcrkischen Zivilgesetzbuch k\u00f6nnen Mann und Frau mit eigenem Willen heiraten, wenn sie das <strong>18. Lebensjahr<\/strong> vollendet haben. Ausnahmsweise k\u00f6nnen Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, mit Erlaubnis des Vormunds heiraten, und Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, k\u00f6nnen mit richterlicher Genehmigung heiraten. Minderj\u00e4hrige, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, k\u00f6nnen jedoch niemals heiraten, auch wenn sie vom Gericht f\u00fcr vollj\u00e4hrig erkl\u00e4rt wurden.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Urteilsf\u00e4higkeit (Besitz der Unterscheidungsf\u00e4higkeit)<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Die zu verheiratenden Personen m\u00fcssen \u00fcber <strong>Unterscheidungsf\u00e4higkeit<\/strong> verf\u00fcgen. Geisteskranke k\u00f6nnen nicht heiraten, es sei denn, es wird durch einen amtlichen Gesundheitsbericht nachgewiesen, dass gegen ihre Eheschlie\u00dfung keine medizinischen Bedenken bestehen. Diese Voraussetzung dient dazu, sicherzustellen, dass die Person in der Lage ist, die Rechte und Pflichten der Ehe zu verstehen.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Verwandtschaftshindernis<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Im t\u00fcrkischen Recht ist die Eheschlie\u00dfung zwischen Personen mit bestimmtem Grad an <strong>Blutsverwandtschaft<\/strong> verboten:<\/p>\n<ul class=\"[&amp;:not(:last-child)_ul]:pb-1 [&amp;:not(:last-child)_ol]:pb-1 list-disc space-y-1.5 pl-7\">\n<li class=\"whitespace-normal break-words\">Zwischen Vorfahren und Nachkommen (wie Eltern und Kinder)<\/li>\n<li class=\"whitespace-normal break-words\">Zwischen Geschwistern<\/li>\n<li class=\"whitespace-normal break-words\">Zwischen Onkel, Tante und Nichten\/Neffen<\/li>\n<li class=\"whitespace-normal break-words\">Zwischen einem Ehegatten und den Vorfahren und Nachkommen des anderen Ehegatten, auch wenn die Ehe, die die Schw\u00e4gerschaft begr\u00fcndet hat, aufgel\u00f6st wurde<\/li>\n<li class=\"whitespace-normal break-words\">Zwischen dem Adoptierenden und dem Adoptierten oder einem von ihnen mit den Nachkommen und dem Ehegatten des anderen<\/li>\n<\/ul>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Voraussetzung der Ehelosigkeit<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Eine Person kann nicht erneut heiraten, wenn sie <strong>bereits verheiratet<\/strong> ist. Personen, die im Personenstandsregister als verheiratet erscheinen, m\u00fcssen nachweisen, dass die vorherige Ehe durch Tod, Scheidung oder Nichtigerkl\u00e4rung beendet wurde. Au\u00dferdem muss diese Tatsache im Personenstandsregister eingetragen sein.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Wartezeit f\u00fcr Frauen<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Eine geschiedene, deren Ehe f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt wurde oder verwitwete <strong>Frau<\/strong> kann nicht erneut heiraten, bevor nicht <strong>300 Tage<\/strong> seit dem Datum des gerichtlichen Urteils \u00fcber die Scheidung oder Nichtigerkl\u00e4rung der Ehe oder dem Todestag ihres Ehemannes vergangen sind. Wenn die Frau jedoch vor Ablauf dieser Frist entbindet oder das Gericht beschlie\u00dft, diese Frist zu verk\u00fcrzen oder aufzuheben, entf\u00e4llt die Wartezeit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 class=\"text-xl font-bold text-text-200 mt-1 -mb-0.5\">Rechtsrahmen f\u00fcr die Eheschlie\u00dfung von Ausl\u00e4ndern in der T\u00fcrkei<\/h2>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Die Bestimmungen zur Eheschlie\u00dfung von Ausl\u00e4ndern in der T\u00fcrkei sind im t\u00fcrkischen Zivilgesetzbuch, im Personenstandsdienstgesetz und in der Eheschlie\u00dfungsverordnung geregelt. Diese Regelungen bestimmen, unter welchen Bedingungen und wie Ausl\u00e4nder in der T\u00fcrkei heiraten k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Orte, an denen Ausl\u00e4nder heiraten k\u00f6nnen<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">In der T\u00fcrkei k\u00f6nnen ein t\u00fcrkischer Staatsangeh\u00f6riger und ein Ausl\u00e4nder oder zwei Ausl\u00e4nder unterschiedlicher Staatsangeh\u00f6rigkeit vor einem <strong>zust\u00e4ndigen t\u00fcrkischen Standesbeamten<\/strong> heiraten. Bei Ausl\u00e4ndern als einem der Ehegatten sind kommunale Standes\u00e4mter und Standesamtsleiter zust\u00e4ndig. Dorfvorsteher sind f\u00fcr Eheschlie\u00dfungsverfahren von Ausl\u00e4ndern nicht zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Zwei Ausl\u00e4nder, die Staatsangeh\u00f6rige desselben Staates sind, k\u00f6nnen auch vor dem <strong>Konsulat<\/strong> oder der Botschaft dieses Staates in der T\u00fcrkei heiraten, sofern ihr nationales Recht dies vorsieht. Ausl\u00e4nder unterschiedlicher Staatsangeh\u00f6rigkeit k\u00f6nnen jedoch nicht im Konsulat heiraten; die Eheschlie\u00dfungsverfahren dieser Personen k\u00f6nnen nur vor den zust\u00e4ndigen t\u00fcrkischen Beh\u00f6rden durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Ehef\u00e4higkeitszeugnis<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Damit Ausl\u00e4nder in der T\u00fcrkei heiraten k\u00f6nnen, m\u00fcssen sie von den Beh\u00f6rden des Staates, dessen Staatsangeh\u00f6rigkeit sie besitzen, ein <strong>Ehef\u00e4higkeitszeugnis<\/strong> erhalten. Dieses Dokument gibt die vollst\u00e4ndigen Personalien der Person an und ob ein Hindernis f\u00fcr die Eheschlie\u00dfung aus Sicht des Personenstandsrechts besteht. Das Dokument wird von zust\u00e4ndigen zentralen Beh\u00f6rden oder lokalen Vertretungen dieses Staates ausgestellt und ordnungsgem\u00e4\u00df beglaubigt.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Das Original des Dokuments muss vorgelegt werden; Fotokopien oder als &#8222;wie das Original&#8220; beglaubigte Dokumente werden nicht akzeptiert. Das Ehef\u00e4higkeitszeugnis ist ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate lang g\u00fcltig.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Eheschlie\u00dfung von Fl\u00fcchtlingen und Staatenlosen<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Von Ausl\u00e4ndern im Rahmen des Gesetzes Nr. 6458 \u00fcber Ausl\u00e4nder und internationalen Schutz vom 4.4.2013; <strong>Staatenlose, Fl\u00fcchtlinge<\/strong>, bedingt anerkannte Fl\u00fcchtlinge, Personen mit subsidi\u00e4rem Schutzstatus, Antragsteller auf internationalen Schutz und Ausl\u00e4nder unter vor\u00fcbergehendem Schutz, die sich au\u00dfer einer Aufenthaltserlaubnis in der T\u00fcrkei befinden, werden ihre Antr\u00e4ge von Standesbeamten angenommen.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Ob Ehehindernisse f\u00fcr diese Personen bestehen, wird anhand der Informationen und Dokumente in den von den Provinzdirektionen f\u00fcr Migration gef\u00fchrten Akten festgestellt und ein Ehef\u00e4higkeitszeugnis ausgestellt. Die Eheschlie\u00dfungsverfahren von Fl\u00fcchtlingen k\u00f6nnen je nach den diplomatischen Beziehungen zwischen der T\u00fcrkei und ihrem Herkunftsland variieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 class=\"text-xl font-bold text-text-200 mt-1 -mb-0.5\">F\u00fcr die Eheschlie\u00dfung erforderliche Dokumente<\/h2>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Damit Ausl\u00e4nder in der T\u00fcrkei heiraten k\u00f6nnen, m\u00fcssen sie bestimmte Dokumente vorlegen. Diese Dokumente dienen im Allgemeinen als Nachweis daf\u00fcr, dass sie die f\u00fcr t\u00fcrkische Staatsangeh\u00f6rige und Ausl\u00e4nder geltenden Eheschlie\u00dfungsbedingungen erf\u00fcllen.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Ehef\u00e4higkeitszeugnis (Ledigkeits-\/Personenstandsbescheinigung)<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Ausl\u00e4nder m\u00fcssen von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden in ihrem Land oder von ihren Konsulaten in der T\u00fcrkei ein <strong>Ehef\u00e4higkeitszeugnis<\/strong> erhalten. In diesem Dokument m\u00fcssen Name, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand und ob ein Hindernis f\u00fcr die Eheschlie\u00dfung besteht, angegeben sein. Wenn im Ehef\u00e4higkeitszeugnis keine Angaben zu den Namen von Mutter und Vater vorhanden sind, wird zus\u00e4tzlich eine <strong>Geburtsurkunde<\/strong> verlangt.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Wenn das Dokument vom Konsulat des Landes in der T\u00fcrkei erhalten wird, muss es nach der Beglaubigung durch die Schriftf\u00fchrung des Bezirksamtes mit notariell beglaubigter t\u00fcrkischer \u00dcbersetzung versehen werden. Wird das Dokument von der Botschaft des Landes in Ankara erhalten, muss es vom Au\u00dfenministerium beglaubigt werden.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Reisepass und Ausweispapiere<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige m\u00fcssen bei der Eheschlie\u00dfungsanmeldung ihre <strong>Reisep\u00e4sse<\/strong> oder von ihren L\u00e4ndern ausgestellte Personalausweise vorlegen. Eine <strong>notariell beglaubigte t\u00fcrkische \u00dcbersetzung<\/strong> des Reisepasses oder Ausweispapiers ist ebenfalls erforderlich.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Bei Antragstellung mit Reisepass darf das Visum nicht abgelaufen sein (die Visumdauer muss den Hochzeitstag umfassen). Ist die Visumdauer abgelaufen, muss eine Visumsverl\u00e4ngerung oder eine <strong>Aufenthaltserlaubnis<\/strong> (Aufenthaltsgenehmigung) vorgelegt werden. Eheschlie\u00dfungsverfahren ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6riger <strong>ohne Aufenthaltserlaubnis<\/strong> werden nicht akzeptiert.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Gesundheitszeugnis<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Ausl\u00e4nder, die eine Eheschlie\u00dfung beantragen, m\u00fcssen ein <strong>Gesundheitszeugnis<\/strong> vorlegen, das sie von einem Hausarzt in der T\u00fcrkei erhalten. In diesem Bericht muss angegeben sein, dass keine Krankheit vorliegt, die der Eheschlie\u00dfung entgegensteht. Die Berichte m\u00fcssen mit Foto und Stempel versehen sein, und f\u00fcr M\u00e4nner muss angegeben sein, dass ein Test auf erbliche Blutkrankheiten (HPLC-Screening) durchgef\u00fchrt wurde.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Fotografie<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige m\u00fcssen bei der Eheschlie\u00dfungsanmeldung 4 Passfotos vorlegen, die <strong>innerhalb der letzten sechs Monate<\/strong> aufgenommen wurden. Die Fotos m\u00fcssen farbig, frontal und in Zivilkleidung aufgenommen sein. F\u00fcr Frauen werden auch Fotos mit Kopftuch akzeptiert, sofern Stirn, Kinn und Gesicht offen sind.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Eheschlie\u00dfungserkl\u00e4rung<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Wenn die ausl\u00e4ndische Person kein T\u00fcrkisch spricht, muss sie eine vom <strong>Standesamt<\/strong> vorbereitete <strong>Eheschlie\u00dfungserkl\u00e4rung<\/strong> in ihrer eigenen Sprache mit notariell beglaubigter \u00dcbersetzung anfertigen lassen. Au\u00dferdem ist es w\u00e4hrend der Eheschlie\u00dfungszeremonie obligatorisch, einen vereidigten Dolmetscher zu haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 class=\"text-xl font-bold text-text-200 mt-1 -mb-0.5\">Beglaubigung von Dokumenten (Beglaubigungsverfahren)<\/h2>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Damit von ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden ausgestellte Dokumente in der T\u00fcrkei g\u00fcltig sind, m\u00fcssen sie bestimmte Beglaubigungsverfahren durchlaufen. Diese Beglaubigungsverfahren k\u00f6nnen je nach Quelle des Dokuments und den internationalen \u00dcbereinkommen, denen die T\u00fcrkei beigetreten ist, variieren.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Apostille-Beglaubigungsvermerk<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Im Rahmen des \u00dcbereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausl\u00e4ndischer \u00f6ffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, dem auch die T\u00fcrkei beigetreten ist, werden mit <strong>Apostille<\/strong>-Beglaubigungsvermerk versehene Dokumente ohne weitere Verfahren in der T\u00fcrkei anerkannt. F\u00fcr apostillierte Dokumente gen\u00fcgt es, in der T\u00fcrkei nur eine <strong>notariell beglaubigte t\u00fcrkische \u00dcbersetzung<\/strong> anfertigen zu lassen.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Der Apostille-Vermerk wird von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde in dem Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde, erteilt und beglaubigt die Echtheit des Dokuments. Dieser Vermerk kann auf dem Original, auf der R\u00fcckseite oder auf einer zus\u00e4tzlichen Seite angebracht werden.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Mehrsprachige Dokumente<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Mehrsprachige Dokumente (insbesondere <strong>Formular A<\/strong> &#8211; Geburtsurkunde, <strong>Formular B<\/strong> &#8211; Eheschlie\u00dfungsregisterauszug), die im Rahmen der von der Internationalen Kommission f\u00fcr Personenstandswesen (CIEC), der die T\u00fcrkei beigetreten ist, in Kraft gesetzten \u00dcbereinkommen ausgestellt wurden und in mehreren Sprachen einschlie\u00dflich T\u00fcrkisch verfasst sind, werden ohne jegliche Beglaubigungsverfahren direkt anerkannt.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Aufgrund der Mehrsprachigkeit dieser Dokumente ist keine zus\u00e4tzliche \u00dcbersetzung erforderlich, und es gen\u00fcgt, dass sie die Unterschrift und das Siegel der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde des ausstellenden Landes tragen.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Konsularische Beglaubigung<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Wenn das Dokument vom <strong>Konsulat<\/strong> des Landes in der T\u00fcrkei erhalten wurde, muss es von den Gouvernerats-\/Bezirksamtsbeh\u00f6rden der Provinz, in der es erhalten wurde, beglaubigt und anschlie\u00dfend mit notariell beglaubigter t\u00fcrkischer \u00dcbersetzung versehen werden. Wurde das Dokument von den lokalen Beh\u00f6rden des Landes selbst erhalten, muss es von der t\u00fcrkischen Botschaft\/dem t\u00fcrkischen Konsulat in diesem Land beglaubigt oder vom Vertreter des ausstellenden Landes in der T\u00fcrkei beglaubigt und vom Au\u00dfenministerium best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Von Honorarkonsuln erhaltene Dokumente sind ung\u00fcltig und k\u00f6nnen bei Eheschlie\u00dfungsverfahren nicht verwendet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 class=\"text-xl font-bold text-text-200 mt-1 -mb-0.5\">Eheschlie\u00dfungsantrag und Verfahren<\/h2>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Damit Ausl\u00e4nder in der T\u00fcrkei heiraten k\u00f6nnen, m\u00fcssen sie ein bestimmtes Verfahren befolgen. Dieser Prozess umfasst verschiedene Phasen vom Antrag bis zur Eheschlie\u00dfung.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Antragsort und -zeitpunkt<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Der Eheschlie\u00dfungsantrag muss beim Standesamt der Gemeinde gestellt werden, in der einer von ihnen <strong>wohnhaft<\/strong> ist. Wenn einer der Ehegatten Ausl\u00e4nder ist, sind kommunale Standes\u00e4mter oder Standesamtsleiter zust\u00e4ndig. Ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige k\u00f6nnen sich nicht an Dorfvorsteher mit einem Eheschlie\u00dfungsantrag wenden.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Der Eheschlie\u00dfungsantrag muss von den Paaren <strong>gemeinsam<\/strong> beim Standesamt schriftlich oder m\u00fcndlich gestellt werden. Bei der Antragstellung m\u00fcssen alle erforderlichen Dokumente vollst\u00e4ndig vorgelegt werden.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Pr\u00fcfung der Dokumente<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Der Standesbeamte <strong>pr\u00fcft<\/strong> die vorgelegten Dokumente und kontrolliert, ob Ehehindernisse vorliegen. Bei Unvollst\u00e4ndigkeiten oder Unstimmigkeiten in den Dokumenten kann der Eheschlie\u00dfungsantrag abgelehnt werden. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Dokumente kann das Standesamt durch Korrespondenz mit den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden die Richtigkeit der Dokumente \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Wenn der Standesbeamte feststellt, dass kein Ehehindernis vorliegt, legt er Datum und Uhrzeit der Eheschlie\u00dfung fest und teilt dies dem Paar mit. Eine Ver\u00f6ffentlichung der Eheschlie\u00dfungsentscheidung ist nicht erforderlich.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Eheschlie\u00dfungszeremonie<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Die Eheschlie\u00dfungszeremonie kann in <strong>offiziellen S\u00e4len oder R\u00e4umlichkeiten<\/strong> durchgef\u00fchrt werden, auf Wunsch der Parteien auch in privaten R\u00e4umlichkeiten. Jedoch kann eine offizielle Eheschlie\u00dfungszeremonie nicht an Orten, die mit der Natur der Ehe unvereinbar sind, oder in Gottesh\u00e4usern durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Die Eheschlie\u00dfungszeremonie wird in Anwesenheit des Standesbeamten und mindestens zweier Zeugen unter pers\u00f6nlicher Teilnahme der Parteien durchgef\u00fchrt. <strong>Eine Eheschlie\u00dfung durch Bevollm\u00e4chtigte ist nicht m\u00f6glich<\/strong>. W\u00e4hrend der Zeremonie fragt der Standesbeamte die Parteien, ob sie heiraten m\u00f6chten, und erkl\u00e4rt nach Erhalt einer positiven Antwort, dass die Eheschlie\u00dfung gem\u00e4\u00df dem Gesetz durchgef\u00fchrt wurde.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Wenn die ausl\u00e4ndische Person kein T\u00fcrkisch spricht, muss bei der Zeremonie ein <strong>vereidigter Dolmetscher<\/strong> anwesend sein. Der Dolmetscher kann eine Person sein, die die erste Amtssprache von Staaten beherrscht, die von der t\u00fcrkischen Republik anerkannt sind.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Eintragung der Ehe<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Nach Abschluss der Eheschlie\u00dfung wird diese vom Standesbeamten in das <strong>Eheregister<\/strong> eingetragen und von Ehemann und Ehefrau, Zeugen und Beamten unterschrieben. Damit ist das formelle Element der Eheschlie\u00dfung abgeschlossen.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Eheschlie\u00dfungen vor zust\u00e4ndigen t\u00fcrkischen Beh\u00f6rden in der T\u00fcrkei werden innerhalb von <strong>10 Tagen<\/strong> ab dem Datum der Eheschlie\u00dfung dem Standesamt dieses Ortes gemeldet. Von Botschaften, Generalkonsulaten und Konsulaten durchgef\u00fchrte Eheschlie\u00dfungen werden von den Konsulaten in die Familienregister eingetragen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 class=\"text-xl font-bold text-text-200 mt-1 -mb-0.5\">Rechtliche Folgen der Eheschlie\u00dfung<\/h2>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Eheschlie\u00dfungen von Ausl\u00e4ndern in der T\u00fcrkei haben verschiedene rechtliche Folgen. Dazu geh\u00f6ren Fragen wie welcher Staatsangeh\u00f6rigkeit die Ehegatten unterliegen, Aufenthaltserlaubnis und G\u00fcterstand.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Erwerb der Staatsangeh\u00f6rigkeit<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Ausl\u00e4nder, die einen t\u00fcrkischen Staatsangeh\u00f6rigen heiraten, erwerben nicht automatisch durch Heirat die t\u00fcrkische Staatsangeh\u00f6rigkeit. Nach dem t\u00fcrkischen Staatsangeh\u00f6rigkeitsgesetz Nr. 5901 k\u00f6nnen Ausl\u00e4nder, die seit mindestens <strong>drei Jahren<\/strong> mit einem t\u00fcrkischen Staatsangeh\u00f6rigen verheiratet sind und deren Ehe fortbesteht, die Staatsangeh\u00f6rigkeit beantragen.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">F\u00fcr den Antrag werden Voraussetzungen wie Leben in Familiengemeinschaft, keine Aktivit\u00e4t, die mit der ehelichen Gemeinschaft unvereinbar ist, und keine Umst\u00e4nde, die im Hinblick auf die nationale Sicherheit und \u00f6ffentliche Ordnung ein Hindernis darstellen w\u00fcrden, verlangt.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalt)<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Ausl\u00e4ndern, die einen t\u00fcrkischen Staatsangeh\u00f6rigen heiraten, kann eine <strong>Aufenthaltserlaubnis<\/strong> erteilt werden. Nach dem Gesetz \u00fcber Ausl\u00e4nder und internationalen Schutz Nr. 6458 wird Ausl\u00e4ndern, die mit einem t\u00fcrkischen Staatsangeh\u00f6rigen verheiratet sind, eine <strong>Familienaufenthaltserlaubnis<\/strong> von mindestens einem Jahr erteilt.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Besteht begr\u00fcndeter Verdacht, dass die Ehe nur zum Zweck des Erhalts einer <strong>Aufenthaltserlaubnis<\/strong> geschlossen wurde, wird diese Situation von den Gouvernoraten untersucht. Wird bei der Untersuchung festgestellt, dass die Ehe zu diesem Zweck geschlossen wurde, wird keine Familienaufenthaltserlaubnis erteilt oder falls erteilt, wird sie widerrufen.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">G\u00fcterstand<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Der gesetzliche G\u00fcterstand f\u00fcr in der T\u00fcrkei heiratende Ausl\u00e4nder ist nach dem t\u00fcrkischen Zivilgesetzbuch der <strong>G\u00fcterstand der Errungenschaftsbeteiligung<\/strong>. Die Parteien k\u00f6nnen jedoch durch einen Ehevertrag vor oder nach der Eheschlie\u00dfung einen der im Gesetz vorgesehenen anderen G\u00fcterst\u00e4nde w\u00e4hlen.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Der Ehevertrag wird notariell beurkundet oder beglaubigt. Bei der Eheschlie\u00dfungsanmeldung k\u00f6nnen sie auch schriftlich mitteilen, welchen G\u00fcterstand sie gew\u00e4hlt haben.<\/p>\n<ul class=\"[&amp;:not(:last-child)_ul]:pb-1 [&amp;:not(:last-child)_ol]:pb-1 list-disc space-y-1.5 pl-7\">\n<li class=\"whitespace-normal break-words\">G\u00fcterstand der G\u00fctertrennung<\/li>\n<li class=\"whitespace-normal break-words\">G\u00fcterstand der G\u00fctertrennung mit Ausgleich<\/li>\n<li class=\"whitespace-normal break-words\">G\u00fcterstand der G\u00fctergemeinschaft<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 class=\"text-xl font-bold text-text-200 mt-1 -mb-0.5\">Zu beachtende Punkte<\/h2>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Ausl\u00e4nder m\u00fcssen w\u00e4hrend des Eheschlie\u00dfungsprozesses in der T\u00fcrkei auf einige wichtige Punkte achten. Diese Punkte sind wichtig, damit die Eheschlie\u00dfungsverfahren reibungslos abgeschlossen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">G\u00fcltigkeitsdauer der Dokumente<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Die G\u00fcltigkeitsdauer aller f\u00fcr die Eheschlie\u00dfung vorgelegten Dokumente betr\u00e4gt ab dem Ausstellungsdatum <strong>6 Monate<\/strong>. Wird die Eheschlie\u00dfung innerhalb dieser Frist nicht vollzogen, wird die Akte storniert und ein neuer Antrag muss gestellt werden.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Die G\u00fcltigkeitsdauer des Ehef\u00e4higkeitszeugnisses und anderer Dokumente muss auch f\u00fcr den Hochzeitstag ausreichend sein. Daher sollte vermieden werden, einen Antrag zu einem Zeitpunkt zu stellen, an dem die G\u00fcltigkeitsdauer der Dokumente kurz vor dem Ablauf steht.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Konsistenz zwischen Dokumenten<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Die pers\u00f6nlichen Angaben (Name, Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Name der Mutter, Name des Vaters) im \u00fcbersetzten Ehef\u00e4higkeitszeugnis, der Geburtsurkunde, dem Reisepass und anderen Dokumenten m\u00fcssen identisch sein. Bei einer einzigen Buchstaben- oder Zeichenabweichung wird das Verfahren nicht durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Im Ehef\u00e4higkeitszeugnis muss der letzte Familienstand der Person (ledig, verwitwet oder geschieden) eindeutig angegeben sein. F\u00fcr geschiedene oder verwitwete Personen muss auch das Datum der Scheidung oder Verwitwung in den Dokumenten enthalten sein.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Sprachbarriere und Dolmetscher<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Wenn die ausl\u00e4ndische Person kein T\u00fcrkisch spricht, muss sie bei der Antragstellung die <strong>Eheschlie\u00dfungserkl\u00e4rung<\/strong> in ihrer eigenen Sprache mit notariell beglaubigter \u00dcbersetzung anfertigen lassen und w\u00e4hrend der Eheschlie\u00dfungszeremonie einen vereidigten Dolmetscher haben. Der Dolmetscher kann eine Person sein, die die erste Amtssprache von Staaten beherrscht, die von der t\u00fcrkischen Republik anerkannt sind.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Alle fremdsprachigen Dokumente m\u00fcssen ins T\u00fcrkische \u00fcbersetzt und notariell beglaubigt werden. Mehrsprachige Dokumente (z.B. die im Rahmen der CIEC-\u00dcbereinkommen ausgestellten) sind von dieser Regel ausgenommen.<\/p>\n<h3 class=\"text-lg font-bold text-text-200 mt-1 -mb-1.5\">Aufenthalts- und Visumstatus<\/h3>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Damit ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige einen Eheschlie\u00dfungsantrag stellen k\u00f6nnen, m\u00fcssen sie \u00fcber eine <strong>rechtm\u00e4\u00dfige Aufenthaltserlaubnis<\/strong> (Aufenthaltsgenehmigung), Arbeitserlaubnis oder Visumbefreiung verf\u00fcgen. Eheschlie\u00dfungsverfahren ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6riger <strong>ohne Aufenthaltserlaubnis<\/strong> oder mit abgelaufenem Visum werden nicht akzeptiert.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Die Visumdauer darf zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Hochzeitsterminreservierung nicht abgelaufen sein. Daher kann ein Eheschlie\u00dfungsantrag zu einem Zeitpunkt, an dem das Visum kurz vor dem Ablauf steht, riskant sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 class=\"text-xl font-bold text-text-200 mt-1 -mb-0.5\">Fazit<\/h2>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\"><strong>Die Eheschlie\u00dfung von Ausl\u00e4ndern in der T\u00fcrkei<\/strong> ist ein Prozess, der die Einhaltung bestimmter rechtlicher Verfahren erfordert. In diesem Prozess m\u00fcssen ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige grundlegende Dokumente wie <strong>Ehef\u00e4higkeitszeugnis, Reisepass, Gesundheitszeugnis<\/strong> vorlegen, die sie aus ihren L\u00e4ndern oder von ihren Konsulaten in der T\u00fcrkei erhalten.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Die Beachtung von Themen wie <strong>G\u00fcltigkeit der Dokumente, Beglaubigungsverfahren, \u00dcbersetzungsanforderungen und Aufenthaltsstatus<\/strong> ist wichtig f\u00fcr den reibungslosen Abschluss des Eheschlie\u00dfungsprozesses. Insbesondere bei Eheschlie\u00dfungen zwischen Staatsangeh\u00f6rigen verschiedener L\u00e4nder kann es erforderlich sein, die rechtlichen Anforderungen beider L\u00e4nder zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Ausl\u00e4ndern, die in der T\u00fcrkei heiraten m\u00f6chten, wird empfohlen, alle erforderlichen Dokumente vor der Antragstellung vollst\u00e4ndig vorzubereiten und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Da f\u00fcr Personen mit <strong>Fl\u00fcchtlingsstatus<\/strong> oder <strong>Staatenlose<\/strong> besondere Regelungen bestehen, ist es f\u00fcr Personen in dieser Situation sinnvoll, Informationen von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden einzuholen.<\/p>\n<p class=\"whitespace-pre-wrap break-words\">Zusammenfassend ist die Eheschlie\u00dfung von Ausl\u00e4ndern in der T\u00fcrkei m\u00f6glich, aber dieser Prozess muss gem\u00e4\u00df bestimmten Regeln und Verfahren durchgef\u00fchrt werden. Antr\u00e4ge mit korrekten und vollst\u00e4ndigen Informationen erm\u00f6glichen einen schnellen und reibungslosen Abschluss des Eheschlie\u00dfungsprozesses.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr weitere Hilfe oder Beratung zu diesem Thema k\u00f6nnen Sie uns<a href=\"https:\/\/ozansoylu.av.tr\/de\/kontakt\/\"><span style=\"color: #573503;\"> kontaktieren.<\/span><\/a><\/p>\n<div id=\"attachment_26301\" style=\"width: 432px\" class=\"wp-caption alignnone\"><a href=\"https:\/\/ozansoylu.av.tr\/de\/erbscheinbeschaffung-in-der-tuerkei-fuer-in-deutschland-ansaessige\/rechtsanwalt-ozan-soylu-4\/\" rel=\"attachment wp-att-26301\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-26301\" class=\"wp-image-26301\" src=\"https:\/\/ozansoylu.av.tr\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Rechtsanwalt-Ozan-SOYLU-300x212.png\" alt=\"\" width=\"422\" height=\"298\" srcset=\"https:\/\/ozansoylu.av.tr\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Rechtsanwalt-Ozan-SOYLU-300x212.png 300w, https:\/\/ozansoylu.av.tr\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Rechtsanwalt-Ozan-SOYLU.png 648w\" sizes=\"auto, (max-width: 422px) 100vw, 422px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-26301\" class=\"wp-caption-text\">Heirat von Ausl\u00e4ndern in der T\u00fcrkei<\/p><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der T\u00fcrkei wird die Eheschlie\u00dfung zwischen Staatsangeh\u00f6rigen verschiedener L\u00e4nder immer h\u00e4ufiger. 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