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Zwangsräumung wegen Bedürftigkeit im Türkischen Recht

Was ist eine Zwangsräumung? Dass der Vermieter Klage wegen Wohnungs- oder Arbeitsplatzbedarfs erheben kann, ist in Artikel 350/1 des türkischen Obligationenrechts geregelt. Danach kann er, „wenn eine Verpflichtung besteht, die Mietsache für sich selbst, seinen Ehegatten, Abkömmlinge, Nachkommen oder andere Personen, zu deren Fürsorge er verpflichtet ist, wegen Wohnungs- oder Arbeitsplatzbedarfs zu benutzen“, die Miete kündigen Vertrag mit Räumungsklage.

Danach müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Räumungsklage wegen Not erhoben werden kann:

Selbst, Ehepartner, Nachkommen, Nachkommen oder andere abhängige Personen des Vermieters müssen das Mietobjekt als Wohnsitz oder Arbeitsplatz nutzen

Es gibt Hauptfälle, in denen der Wohnungsbedarf des Vermieters in den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs anerkannt wird. Diese;

• Sie geht davon aus, dass die Bedürftigkeitsvoraussetzung erfüllt ist, wenn der Vermieter, also der Eigentümer der Wohnung oder der Arbeitsstätte, mit einem Angehörigen in der gleichen Wohnung wohnt, ohne Mieter zu sein.

• Die Bedürftigkeit wird auch dann vermutet, wenn der im eigenen Haus lebende Vermieter aus berechtigten Gründen in der gemieteten Wohnung wohnen will. Zum Beispiel; gesundheitlicher Zustand.

• Die gemietete Wohnung ist wirtschaftlich günstiger als das Haus, in dem der Vermieter derzeit wohnt.

Realität der Notwendigkeit der Nutzung als Wohn- oder Arbeitsplatz

Der Vermieter muss aufrichtig und echt sein, wenn er aufgrund seines Wohnungsbedarfs einreicht. Nach den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs; Dadurch, dass der Neffe des Vermieters, der nicht zur Betreuung des Mieters verpflichtet ist, der Räumungsklage wegen Bedürftigkeit eingereicht hat, als neuer Mieter kommt, ist diese Bedürftigkeit nicht ernsthaft. Ebensowenig kann die Ernsthaftigkeit der Räumungsklage erwähnt werden, da der Vermieter seiner Tochter durch die Nichtvermietung einer leerstehenden eigenen Wohnung eine Notlage eröffnet hat.

Zeit für Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Bedarf

Der Vermieter kann innerhalb von 1 Monat nach Vertragsablauf bei befristeten Mietverträgen und innerhalb eines Monats ab dem durch Einhaltung der Fristen bestimmten Termin die Kündigung nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes über die Kündigung klagen Verpflichtungen bezüglich des Leasings in unbefristeten Leasingverträgen.

 

Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

  1. Rechtsanwaltskanzlei      2017/4632 E.  ,  2019/1687 K.

 

Kläger; Entscheidung, 21.816 TL materiellen Schadensersatz und 3.184 TL moralischen Schadensersatz von den Angeklagten zu fordern, und behauptete, dass, während er Mieter in der Immobilie war, die Gegenstand der Klage ist, die Töchter der Angeklagten die Räumung der gemieteten Immobilie wegen der Notwendigkeit verlangten Wohnung, und als er merkte, dass die Angeklagten eine Räumungsklage einreichen würden, räumte er das Anwesen und drei Monate nach der Räumung verpachteten die Angeklagten das Anwesen an jemand anderen.
Angeklagte; Unter der Behauptung, dass sie die Evakuierung der Klägerin forderten, weil ihre Töchter die Schule im Ausland abschließen würden, boten sie der Klägerin an, dass sie als Mieterin in der Immobilie mit einer monatlichen Miete von 1.700 TL bleiben könnte, wenn ihre Töchter keinen Abschluss machen könnten.
Durch das Gericht; Es wurde entschieden, den Fall abzulehnen, da die Angeklagten vorhersagten, dass ihre Töchter ihren Abschluss machen würden, und dass die Warnung vor Bedürftigkeit aufrichtig war, und der Anwalt des Klägers legte gegen das Urteil Berufung ein.
In Artikel 355 des türkischen Obligationenrechts mit der Nummer 6100 mit dem Titel Verbot der Weitervermietung; „Wenn der Vermieter die Räumung des Mietobjekts aus Notwendigkeit vorsieht, darf er das Mietobjekt ohne triftigen Grund erst nach Ablauf von drei Jahren an eine andere Person als den ehemaligen Mieter vermieten. und die bebauten Immobilien in ihrem neuen Zustand Zustand und zum neuen Mietpreis.Dieses Recht muss innerhalb eines Monats nach schriftlicher Mitteilung des Vermieters ausgeübt werden; verstößt er gegen die Bestimmungen, ist er verpflichtet, seinem ehemaligen Mieter eine Entschädigung zu zahlen, mindestens jedoch die gezahlte Jahresmiete im letzten Mietjahr. Regulierung hat.

Im konkreten Fall; Während die Klägerin Mieterin mit einem einjährigen Mietvertrag mit Erstbezugsdatum 01.05.2011 war, verlangte die Beklagte mit Bescheid vom 17.10.2014 die Räumung der Immobilie wegen Wohnungsnot ihrer Tochter Berrin, und zwar als Infolge dieser Kündigung hat die Klägerin die Mietsache geräumt und der Vertrag begann am 01.03.2015.Die Fremdvermietung ist unstreitig. Die Beklagten haben keine Räumungsklage wegen Notwendigkeit, Wiederaufbau oder Flächenwidmung eingereicht. Der klagende Mieter hat die Immobilie nicht durch eine gerichtliche Entscheidung oder Vollstreckung geräumt. In diesem Fall sind die Entschädigungsvoraussetzungen gemäß Artikel 355 des türkischen Obligationenrechts Nr. 6098 nicht erfüllt. In diesem Fall hätte das Gericht zwar entscheiden müssen, den Fall mit diesem Grund abzuweisen, es wurde jedoch davon ausgegangen, dass es nicht richtig war, den Fall mit einer schriftlichen Begründung abzuweisen.
Da die Berichtigung dieser Frage jedoch keine Wiederaufnahme des Verfahrens erfordert, sollte die Urteilsbegründung auf diese Weise überarbeitet werden, das Urteil in dieser überarbeiteten Form GENEHMIGT werden, die Beschwerdegebühr dem Beschwerdeführer auf Antrag zurückerstattet werden, gem § 440 HUMK Nr. Innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung wurde diese am 21.02.2019 einstimmig beschlossen, wobei die Möglichkeit der Berichtigung offen bleibt.

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Zwangsräumung wegen Bedürftigkeit in der Türkei

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