Das Sorgerecht des Kindes bei Scheidung aufgrund von Untreue im türkischen Recht
Bei Scheidungsklagen aufgrund von Untreue ist einer der wichtigsten Aspekte, wem das Sorgerecht für das Kind zugesprochen wird. Der entscheidende Faktor bei der Sorgerechtsregelung ist das Wohl des Kindes. Dieses Prinzip ist sowohl im nationalen als auch im internationalen Recht anerkannt und zielt darauf ab, die bestmögliche körperliche, geistige und moralische Entwicklung des Kindes zu gewährleisten.
Wird dem untreuen Ehepartner das Sorgerecht zugesprochen?
Die Frage, ob der untreue Ehepartner das Sorgerecht erhält, wird im Rahmen des Kindeswohls bewertet. Das bedeutet, der Akt der Untreue allein ist nicht ausschlaggebend für die Sorgerechtsregelung. Zum Beispiel kann in der Türkei eine gerichtliche Entscheidung, die dem Vater aufgrund der Untreue der Mutter das Sorgerecht zuspricht, vom Obersten Gerichtshof aufgehoben werden, wenn festgestellt wird, dass das Kind bei seiner Mutter leben möchte und die Mutter über die sozialen und wirtschaftlichen Voraussetzungen verfügt, um die Sorgerechtspflichten zu erfüllen.
Der Ansatz des Obersten Gerichtshofs bei Sorgerechtsregelungen
Der Oberste Gerichtshof stellt bei Sorgerechtsregelungen das Wohl des Kindes in den Vordergrund. Wenn schuldhaftes Verhalten wie Untreue, das zur Scheidung der Ehepartner führt, die körperliche oder moralische Entwicklung des Kindes negativ beeinflusst, kann das Sorgerecht dem anderen Ehepartner zugesprochen werden. Wenn der Akt der Untreue jedoch keine direkte negative Auswirkung auf das Kind hat, wird das Sorgerecht allein aus diesem Grund nicht geändert.
Insbesondere bei Kindern unter 12 Jahren hält der Oberste Gerichtshof im türkischen Recht es in der Regel für angemessen, dass sie bei der Mutter bleiben. Allerdings kann das Sorgerecht dem Vater zugesprochen werden, wenn die Mutter einen unmoralischen Lebensstil führt oder sich nicht ausreichend um das Kind kümmert.
Fazit
Bei der Sorgerechtsregelung in Scheidungsfällen aufgrund von Untreue ist das wichtigste Kriterium das Wohl des Kindes. Der Akt der Untreue allein reicht nicht aus, um eine Änderung des Sorgerechts zu rechtfertigen; entscheidend ist, bei welchem Elternteil das Kind ein besseres Leben führen wird. Aus diesem Grund werden Sorgerechtsregelungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und des Wohls des Kindes für jeden Fall individuell bewertet.
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