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Der Missbrauch einer leeren Unterschrift im türkischen Recht

DAS VERBRECHEN DES MISSBRAUCHS EINER LEEREN UNTERSCHRIFT IN DER TÜRKEI

Der Missbrauch einer leeren Unterschrift stellt ein Verbrechen dar. Eine leere Unterschrift ist die Unterzeichnung eines Papiers, das entweder keine Schrift trägt oder eine Schrift, die keine Entscheidung ausdrückt. Dieses Verbrechen wird im Abschnitt über Verbrechen gegen die Gesellschaft im türkischen Strafgesetzbuch sanktioniert. Ein teilweise oder vollständig unterschriebenes leeres Papier, das jemandem gegeben wird, um es in einer bestimmten Weise auszufüllen, muss gemäß dem gegebenen Zweck ausgefüllt werden. Wenn das Papier anders als beabsichtigt ausgefüllt wird, liegt der Tatbestand des Missbrauchs einer leeren Unterschrift vor.

Das Verbrechen des Missbrauchs einer leeren Unterschrift kann auf zwei verschiedene Arten begangen werden. Diese sind:

1. Missbrauch eines übergebenen leer unterschriebenen Papiers

In diesem Fall gibt die Person das Papier freiwillig dem Täter. Wenn das Papier entgegen dem Wunsch des Gebers oder dem Grund, warum es gegeben wurde, ausgefüllt wird, wird die Person bestraft. Es spielt keine Rolle, wer das leer unterschriebene Papier übergeben hat. Auch Dritte können dieses Papier mit Zustimmung des Unterschriftsinhabers dem Täter übergeben haben. Das Verbrechen tritt ein, sobald der Täter das Papier ausfüllt. Es ist nicht notwendig, dass der Täter das ausgefüllte Papier tatsächlich verwendet.

Wichtige Überlegungen:

– Die Unterschrift muss echt sein.

– Das unterschriebene leere Papier darf kein offizielles oder privates Dokument sein (ansonsten kommt Urkundenfälschung ins Spiel).

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist das Verbrechen gegeben. Es sollte jedoch beachtet werden, dass in diesem Szenario die Untersuchung und Verfolgung des Verbrechens von der Beschwerde des Opfers abhängt. Wenn das Opfer keine Beschwerde einreicht, können die Behörden dieses Verbrechen nicht untersuchen, auch wenn es begangen wurde.

2. Ausfüllen eines unrechtmäßig erlangten oder besessenen Papiers

In diesem Fall wird das leere Papier vom Täter ohne Zustimmung des Opfers ausgefüllt. Der Täter wird nach den Bestimmungen der Urkundenfälschung bestraft. In dieser Situation wird die Untersuchung und Verfolgung von den Behörden durchgeführt, ohne dass eine Beschwerde des Opfers erforderlich ist. Dementsprechend;

– Es muss ein teilweise oder vollständig leeres unterschriebenes Papier vorliegen.

– Der Täter muss dieses Papier unrechtmäßig erlangt oder besessen haben.

– Der Täter muss das Papier in einer Weise ausfüllen, die rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

STRAFEN FÜR DAS VERBRECHEN DES MISSBRAUCHS EINER LEEREN UNTERSCHRIFT

1. Wenn das leer unterschriebene Papier vom Täter missbraucht wird, beträgt die Strafe Freiheitsstrafe von DREI MONATEN BIS ZU EINEM JAHR. Aufgrund der kurzzeitigen Natur dieser Freiheitsstrafe kann sie unter bestimmten Bedingungen in eine Geldstrafe umgewandelt werden.

2. Wenn das leer unterschriebene Papier nach unrechtmäßiger Erlangung oder Besitz ausgefüllt wird, wird die Strafe gemäß den Bestimmungen der Urkundenfälschung verhängt.

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann eine Entscheidung zur Aussetzung der Urteilsverkündung getroffen werden.

BEWEISE IM VERBRECHEN DES MISSBRAUCHS EINER LEEREN UNTERSCHRIFT

Das Opfer kann seine Behauptung in der Regel nicht mit Zeugen beweisen. Dies ist in Artikel 201 der Zivilprozessordnung festgelegt. Es besteht die Verpflichtung, mit einem Dokument gegen ein Dokument zu beweisen. Diese Verpflichtung gilt jedoch nur für die Parteien des Dokuments, und Dritte, die keine Partei des Dokuments sind, können ihre Ansprüche rechtlich mit Zeugen beweisen.

ZUSTÄNDIGES UND AUTORISIERTES GERICHT

Das erstinstanzliche Gericht ist in Fällen, die sich aus dem Verbrechen des Missbrauchs einer leeren Unterschrift ergeben, zuständig. Wenn jedoch im konkreten Fall unabhängige Verbrechenstypen wie Betrug neben dem Verbrechen des Missbrauchs einer leeren Unterschrift vorliegen, ist das schwere Strafgericht zuständig.

BESCHWERDEFRIST UND VERJÄHRUNGSFRIST FÜR DAS VERBRECHEN DES MISSBRAUCHS EINER LEEREN UNTERSCHRIFT

Wenn das leer unterschriebene Papier vom Täter entgegen dem Grund, warum es gegeben wurde, ausgefüllt wird, hängt die Untersuchung des Verbrechens von der Beschwerde des Opfers ab. Grundsätzlich muss das Opfer dies innerhalb von 6 Monaten melden. Die Beschwerdefrist beträgt 6 Monate. Der zweite Fall, das Ausfüllen eines unrechtmäßig erlangten oder besessenen Papiers, unterliegt keiner Beschwerde.

Die Verjährungsfrist beträgt 8 Jahre. Wenn der Fall nicht innerhalb von 8 Jahren nach Begehung des Verbrechens eingereicht wird, gilt die Verjährungsfrist, und keine Untersuchung oder Verfolgung kann durchgeführt werden. Um potenzielle Rechtsverluste zu vermeiden, können Sie Ihren rechtlichen Prozess mit einem Strafverteidiger in Istanbul beginnen.

BEISPIELE FÜR ENTSCHEIDUNGEN DES OBERSTEN GERICHTSHOFS ZUM VERBRECHEN DES MISSBRAUCHS EINER LEEREN UNTERSCHRIFT

„In dem öffentlichen Fall, der gegen den Angeklagten wegen des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift durch Ausfüllen und Einreichung eines leeren Schuldscheins, den der Beschwerdeführer als Sicherheit für die informell vom Beschwerdeführer erworbenen Landanteile gegeben hatte, erhoben wurde, wird festgestellt, dass die Untersuchung des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift von einer Beschwerde abhängt und Artikel 73/2 des türkischen Strafgesetzbuchs Nr. 5237 besagt, dass die Beschwerdefrist ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem die Tat und der Täter bekannt werden. Es wird verstanden, dass ein Vollstreckungsverfahren gegen den Beschwerdeführer auf der Grundlage des dem Verbrechen zugrunde liegenden Schuldscheins durch den Angeklagten am 06.12.2012 eingeleitet wurde und dass der Zahlungsbefehl dem Beschwerdeführer am 07.12.2012 ordnungsgemäß zugestellt wurde und dass der Beschwerdeführer ab diesem Datum als Kenntnis von der Tat und dem Täter zu haben gilt. Daher wurde der im Hinweis geäußerten Meinung, die eine Aufhebung in dieser Richtung beantragte, nicht zugestimmt.

11. Strafkammer         2017/4989 E.  ,  2017/7888 K.

„In dem Vorfall, in dem der Beschwerdeführer ein Fahrzeug von dem Angeklagten gemietet hat, der ein Autovermietungsgeschäft betreibt, und daher einen leeren Schuldschein als Sicherheit an den Angeklagten unterzeichnet und gegeben hat, und später einen Verkehrsunfall mit diesem Fahrzeug gemacht hat, und der Fahrzeugeigentümer eine Klage gegen die Versicherungsgesellschaft eingereicht hat, um die Versicherungssumme zu erhalten, und die Klage teilweise angenommen wurde, forderte der Angeklagte die verbleibenden Reparaturkosten vom Beschwerdeführer, und der Beschwerdeführer erfüllte diese Forderung, aber der Schuldschein wurde dem Beschwerdeführer vom Angeklagten nicht zurückgegeben, und später füllte der Angeklagte den dem Verbrechen zugrunde liegenden Schuldschein aus und leitete ein Vollstreckungsverfahren gegen den Beschwerdeführer ein, und der Beschwerdeführer reichte eine Strafanzeige ein, daraufhin wurde während der Ermittlungsphase festgestellt, dass die Teile außer den Unterschriften vom Angeklagten geschrieben wurden, und während der Anklagephase wurde durch einen Sachverständigen festgestellt, dass die Schriften auf dem Schuldschein nach den Unterschriften geschrieben wurden und verschiedene Stifte verwendet wurden. In dem öffentlichen Fall, der beim Obersten Strafgerichtshof wegen schwerem Betrug eingereicht wurde, entschied das Gericht, dass die Tat nicht das Verbrechen des schweren Betrugs darstellt, sondern das Verbrechen des „Missbrauchs einer leeren Unterschrift“ gemäß Artikel 209/1 des türkischen Strafgesetzbuchs und verwies die Akte an das zuständige Friedensgericht. … Das Friedensgericht sprach den Angeklagten von der Anklage des „Missbrauchs einer leeren Unterschrift“ frei und erklärte dies ausdrücklich im Urteil.

15. Strafkammer         2013/28881 E.  ,  2016/3926 K.

„In dem öffentlichen Fall, der gegen den Angeklagten wegen des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift durch Ausfüllen und Einreichung eines leeren Schuldscheins,

den er vom Beschwerdeführer erhalten hatte, erhoben wurde… wird festgestellt, dass die Untersuchung des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift von einer Beschwerde abhängt und Artikel 73/2 des türkischen Strafgesetzbuchs Nr. 5237 besagt, dass die Beschwerdefrist ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem die Tat und der Täter bekannt werden. Es wird verstanden, dass ein Vollstreckungsverfahren gegen den Beschwerdeführer auf der Grundlage des dem Verbrechen zugrunde liegenden Schuldscheins durch den Angeklagten am 06.12.2012 eingeleitet wurde und dass der Zahlungsbefehl dem Beschwerdeführer am 07.12.2012 ordnungsgemäß zugestellt wurde und dass der Beschwerdeführer ab diesem Datum als Kenntnis von der Tat und dem Täter zu haben gilt. Daher wurde der im Hinweis geäußerten Meinung, die eine Aufhebung in dieser Richtung beantragte, nicht zugestimmt.

11. Strafkammer         2017/4989 E.  ,  2017/7888 K.

„Der öffentliche Fall, der gegen den Angeklagten wegen des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift durch Ausfüllen und Einreichung eines leeren Schuldscheins erhoben wurde, der vom Beschwerdeführer für die Fahrzeugmiete erhalten wurde, wobei der Beschwerdeführer den leeren Schuldschein als Sicherheit an den Angeklagten unterzeichnet und gegeben hat, und später einen Verkehrsunfall mit diesem Fahrzeug gemacht hat, und der Fahrzeugeigentümer eine Klage gegen die Versicherungsgesellschaft eingereicht hat, um die Versicherungssumme zu erhalten, und die Klage teilweise angenommen wurde, forderte der Angeklagte die verbleibenden Reparaturkosten vom Beschwerdeführer, und der Beschwerdeführer erfüllte diese Forderung, aber der Schuldschein wurde dem Beschwerdeführer vom Angeklagten nicht zurückgegeben, und später füllte der Angeklagte den dem Verbrechen zugrunde liegenden Schuldschein aus und leitete ein Vollstreckungsverfahren gegen den Beschwerdeführer ein, und der Beschwerdeführer reichte eine Strafanzeige ein, daraufhin wurde während der Ermittlungsphase festgestellt, dass die Teile außer den Unterschriften vom Angeklagten geschrieben wurden, und während der Anklagephase wurde durch einen Sachverständigen festgestellt, dass die Schriften auf dem Schuldschein nach den Unterschriften geschrieben wurden und verschiedene Stifte verwendet wurden. In dem öffentlichen Fall, der beim Obersten Strafgerichtshof wegen schwerem Betrug eingereicht wurde, entschied das Gericht, dass die Tat nicht das Verbrechen des schweren Betrugs darstellt, sondern das Verbrechen des „Missbrauchs einer leeren Unterschrift“ gemäß Artikel 209/1 des türkischen Strafgesetzbuchs und verwies die Akte an das zuständige Friedensgericht. … Das Friedensgericht sprach den Angeklagten von der Anklage des „Missbrauchs einer leeren Unterschrift“ frei und erklärte dies ausdrücklich im Urteil.

15. Strafkammer         2013/28881 E.  ,  2016/3926 K.

„In dem öffentlichen Fall, der gegen den Angeklagten wegen des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift durch Ausfüllen und Einreichung eines leeren Schuldscheins erhoben wurde, wird festgestellt, dass die Untersuchung des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift von einer Beschwerde abhängt und Artikel 73/2 des türkischen Strafgesetzbuchs Nr. 5237 besagt, dass die Beschwerdefrist ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem die Tat und der Täter bekannt werden. Es wird verstanden, dass ein Vollstreckungsverfahren gegen den Beschwerdeführer auf der Grundlage des dem Verbrechen zugrunde liegenden Schuldscheins durch den Angeklagten am 06.12.2012 eingeleitet wurde und dass der Zahlungsbefehl dem Beschwerdeführer am 07.12.2012 ordnungsgemäß zugestellt wurde und dass der Beschwerdeführer ab diesem Datum als Kenntnis von der Tat und dem Täter zu haben gilt. Daher wurde der im Hinweis geäußerten Meinung, die eine Aufhebung in dieser Richtung beantragte, nicht zugestimmt.

11. Strafkammer         2017/4989 E.  ,  2017/7888 K.

„Der öffentliche Fall, der gegen den Angeklagten wegen des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift durch Ausfüllen und Einreichung eines leeren Schuldscheins erhoben wurde, der vom Beschwerdeführer für die Fahrzeugmiete erhalten wurde, wobei der Beschwerdeführer den leeren Schuldschein als Sicherheit an den Angeklagten unterzeichnet und gegeben hat, und später einen Verkehrsunfall mit diesem Fahrzeug gemacht hat, und der Fahrzeugeigentümer eine Klage gegen die Versicherungsgesellschaft eingereicht hat, um die Versicherungssumme zu erhalten, und die Klage teilweise angenommen wurde, forderte der Angeklagte die verbleibenden Reparaturkosten vom Beschwerdeführer, und der Beschwerdeführer erfüllte diese Forderung, aber der Schuldschein wurde dem Beschwerdeführer vom Angeklagten nicht zurückgegeben, und später füllte der Angeklagte den dem Verbrechen zugrunde liegenden Schuldschein aus und leitete ein Vollstreckungsverfahren gegen den Beschwerdeführer ein, und der Beschwerdeführer reichte eine Strafanzeige ein, daraufhin wurde während der Ermittlungsphase festgestellt, dass die Teile außer den Unterschriften vom Angeklagten geschrieben wurden, und während der Anklagephase wurde durch einen Sachverständigen festgestellt, dass die Schriften auf dem Schuldschein nach den Unterschriften geschrieben wurden und verschiedene Stifte verwendet wurden. In dem öffentlichen Fall, der beim Obersten Strafgerichtshof wegen schwerem Betrug eingereicht wurde, entschied das Gericht, dass die Tat nicht das Verbrechen des schweren Betrugs darstellt, sondern das Verbrechen des „Missbrauchs einer leeren Unterschrift“ gemäß Artikel 209/1 des türkischen Strafgesetzbuchs und verwies die Akte an das zuständige Friedensgericht. … Das Friedensgericht sprach den Angeklagten von der Anklage des „Missbrauchs einer leeren Unterschrift“ frei und erklärte dies ausdrücklich im Urteil.

15. Strafkammer         2013/28881 E.  ,  2016/3926 K.

„Der öffentliche Fall, der gegen den Angeklagten wegen des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift durch Ausfüllen und Einreichung eines leeren Schuldscheins erhoben wurde, wird festgestellt, dass die Untersuchung des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift von einer Beschwerde abhängt und Artikel 73/2 des türkischen Strafgesetzbuchs Nr. 5237 besagt, dass die Beschwerdefrist ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem die Tat und der Täter bekannt werden. Es wird verstanden, dass ein Vollstreckungsverfahren gegen den Beschwerdeführer auf der Grundlage des dem Verbrechen zugrunde liegenden Schuldscheins durch den Angeklagten am 06.12.2012 eingeleitet wurde und dass der Zahlungsbefehl dem Beschwerdeführer am 07.12.2012 ordnungsgemäß zugestellt wurde und dass der Beschwerdeführer ab diesem Datum als Kenntnis von der Tat und dem Täter zu haben gilt. Daher wurde der im Hinweis geäußerten Meinung, die eine Aufhebung in dieser Richtung beantragte, nicht zugestimmt.

11. Strafkammer         2017/4989 E.  ,  2017/7888 K.

„Der öffentliche Fall, der gegen den Angeklagten wegen des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift durch Ausfüllen und Einreichung eines leeren Schuldscheins erhoben wurde, der vom Beschwerdeführer für die Fahrzeugmiete erhalten wurde, wobei der Beschwerdeführer den leeren Schuldschein als Sicherheit an den Angeklagten unterzeichnet und gegeben hat, und später einen Verkehrsunfall mit diesem Fahrzeug gemacht hat, und der Fahrzeugeigentümer eine Klage gegen die Versicherungsgesellschaft eingereicht hat, um die Versicherungssumme zu erhalten, und die Klage teilweise angenommen wurde, forderte der Angeklagte die verbleibenden Reparaturkosten vom Beschwerdeführer, und der Beschwerdeführer erfüllte diese Forderung, aber der Schuldschein wurde dem Beschwerdeführer vom Angeklagten nicht zurückgegeben, und später füllte der Angeklagte den dem Verbrechen zugrunde liegenden Schuldschein aus und leitete ein Vollstreckungsverfahren gegen den Beschwerdeführer ein, und der Beschwerdeführer reichte eine Strafanzeige ein, daraufhin wurde während der Ermittlungsphase festgestellt, dass die Teile außer den Unterschriften vom Angeklagten geschrieben wurden, und während der Anklagephase wurde durch einen Sachverständigen festgestellt, dass die Schriften auf dem Schuldschein nach den Unterschriften geschrieben wurden und verschiedene Stifte verwendet wurden. In dem öffentlichen Fall, der beim Obersten Strafgerichtshof wegen schwerem Betrug eingereicht wurde, entschied das Gericht, dass die Tat nicht

das Verbrechen des schweren Betrugs darstellt, sondern das Verbrechen des „Missbrauchs einer leeren Unterschrift“ gemäß Artikel 209/1 des türkischen Strafgesetzbuchs und verwies die Akte an das zuständige Friedensgericht. … Das Friedensgericht sprach den Angeklagten von der Anklage des „Missbrauchs einer leeren Unterschrift“ frei und erklärte dies ausdrücklich im Urteil.

15. Strafkammer         2013/28881 E.  ,  2016/3926 K.

„Der öffentliche Fall, der gegen den Angeklagten wegen des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift durch Ausfüllen und Einreichung eines leeren Schuldscheins erhoben wurde, wird festgestellt, dass die Untersuchung des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift von einer Beschwerde abhängt und Artikel 73/2 des türkischen Strafgesetzbuchs Nr. 5237 besagt, dass die Beschwerdefrist ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem die Tat und der Täter bekannt werden. Es wird verstanden, dass ein Vollstreckungsverfahren gegen den Beschwerdeführer auf der Grundlage des dem Verbrechen zugrunde liegenden Schuldscheins durch den Angeklagten am 06.12.2012 eingeleitet wurde und dass der Zahlungsbefehl dem Beschwerdeführer am 07.12.2012 ordnungsgemäß zugestellt wurde und dass der Beschwerdeführer ab diesem Datum als Kenntnis von der Tat und dem Täter zu haben gilt. Daher wurde der im Hinweis geäußerten Meinung, die eine Aufhebung in dieser Richtung beantragte, nicht zugestimmt.

11. Strafkammer         2017/4989 E.  ,  2017/7888 K.

„Der öffentliche Fall, der gegen den Angeklagten wegen des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift durch Ausfüllen und Einreichung eines leeren Schuldscheins erhoben wurde, der vom Beschwerdeführer für die Fahrzeugmiete erhalten wurde, wobei der Beschwerdeführer den leeren Schuldschein als Sicherheit an den Angeklagten unterzeichnet und gegeben hat, und später einen Verkehrsunfall mit diesem Fahrzeug gemacht hat, und der Fahrzeugeigentümer eine Klage gegen die Versicherungsgesellschaft eingereicht hat, um die Versicherungssumme zu erhalten, und die Klage teilweise angenommen wurde, forderte der Angeklagte die verbleibenden Reparaturkosten vom Beschwerdeführer, und der Beschwerdeführer erfüllte diese Forderung, aber der Schuldschein wurde dem Beschwerdeführer vom Angeklagten nicht zurückgegeben, und später füllte der Angeklagte den dem Verbrechen zugrunde liegenden Schuldschein aus und leitete ein Vollstreckungsverfahren gegen den Beschwerdeführer ein, und der Beschwerdeführer reichte eine Strafanzeige ein, daraufhin wurde während der Ermittlungsphase festgestellt, dass die Teile außer den Unterschriften vom Angeklagten geschrieben wurden, und während der Anklagephase wurde durch einen Sachverständigen festgestellt, dass die Schriften auf dem Schuldschein nach den Unterschriften geschrieben wurden und verschiedene Stifte verwendet wurden. In dem öffentlichen Fall, der beim Obersten Strafgerichtshof wegen schwerem Betrug eingereicht wurde, entschied das Gericht, dass die Tat nicht das Verbrechen des schweren Betrugs darstellt, sondern das Verbrechen des „Missbrauchs einer leeren Unterschrift“ gemäß Artikel 209/1 des türkischen Strafgesetzbuchs und verwies die Akte an das zuständige Friedensgericht. … Das Friedensgericht sprach den Angeklagten von der Anklage des „Missbrauchs einer leeren Unterschrift“ frei und erklärte dies ausdrücklich im Urteil.

15. Strafkammer         2013/28881 E.  ,  2016/3926 K.

„Der öffentliche Fall, der gegen den Angeklagten wegen des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift durch Ausfüllen und Einreichung eines leeren Schuldscheins erhoben wurde, wird festgestellt, dass die Untersuchung des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift von einer Beschwerde abhängt und Artikel 73/2 des türkischen Strafgesetzbuchs Nr. 5237 besagt, dass die Beschwerdefrist ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem die Tat und der Täter bekannt werden. Es wird verstanden, dass ein Vollstreckungsverfahren gegen den Beschwerdeführer auf der Grundlage des dem Verbrechen zugrunde liegenden Schuldscheins durch den Angeklagten am 06.12.2012 eingeleitet wurde und dass der Zahlungsbefehl dem Beschwerdeführer am 07.12.2012 ordnungsgemäß zugestellt wurde und dass der Beschwerdeführer ab diesem Datum als Kenntnis von der Tat und dem Täter zu haben gilt. Daher wurde der im Hinweis geäußerten Meinung, die eine Aufhebung in dieser Richtung beantragte, nicht zugestimmt.

11. Strafkammer         2017/4989 E.  ,  2017/7888 K.

„Der öffentliche Fall, der gegen den Angeklagten wegen des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift durch Ausfüllen und Einreichung eines leeren Schuldscheins erhoben wurde, der vom Beschwerdeführer für die Fahrzeugmiete erhalten wurde, wobei der Beschwerdeführer den leeren Schuldschein als Sicherheit an den Angeklagten unterzeichnet und gegeben hat, und später einen Verkehrsunfall mit diesem Fahrzeug gemacht hat, und der Fahrzeugeigentümer eine Klage gegen die Versicherungsgesellschaft eingereicht hat, um die Versicherungssumme zu erhalten, und die Klage teilweise angenommen wurde, forderte der Angeklagte die verbleibenden Reparaturkosten vom Beschwerdeführer, und der Beschwerdeführer erfüllte diese Forderung, aber der Schuldschein wurde dem Beschwerdeführer vom Angeklagten nicht zurückgegeben, und später füllte der Angeklagte den dem Verbrechen zugrunde liegenden Schuldschein aus und leitete ein Vollstreckungsverfahren gegen den Beschwerdeführer ein, und der Beschwerdeführer reichte eine Strafanzeige ein, daraufhin wurde während der Ermittlungsphase festgestellt, dass die Teile außer den Unterschriften vom Angeklagten geschrieben wurden, und während der Anklagephase wurde durch einen Sachverständigen festgestellt, dass die Schriften auf dem Schuldschein nach den Unterschriften geschrieben wurden und verschiedene Stifte verwendet wurden. In dem öffentlichen Fall, der beim Obersten Strafgerichtshof wegen schwerem Betrug eingereicht wurde, entschied das Gericht, dass die Tat nicht das Verbrechen des schweren Betrugs darstellt, sondern das Verbrechen des „Missbrauchs einer leeren Unterschrift“ gemäß Artikel 209/1 des türkischen Strafgesetzbuchs und verwies die Akte an das zuständige Friedensgericht. … Das Friedensgericht sprach den Angeklagten von der Anklage des „Missbrauchs einer leeren Unterschrift“ frei und erklärte dies ausdrücklich im Urteil.

15. Strafkammer         2013/28881 E.  ,  2016/3926 K.

„Der öffentliche Fall, der gegen den Angeklagten wegen des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift durch Ausfüllen und Einreichung eines leeren Schuldscheins erhoben wurde, wird festgestellt, dass die Untersuchung des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift von einer Beschwerde abhängt und Artikel 73/2 des türkischen Strafgesetzbuchs Nr. 5237 besagt, dass die Beschwerdefrist ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem die Tat und der Täter bekannt werden. Es wird verstanden, dass ein Vollstreckungsverfahren gegen den Beschwerdeführer auf der Grundlage des dem Verbrechen zugrunde liegenden Schuldscheins durch den Angeklagten am 06.12.2012 eingeleitet wurde und dass der Zahlungsbefehl dem Beschwerdeführer am 07.12.2012 ordnungsgemäß zugestellt wurde und dass der Beschwerdeführer ab diesem Datum als Kenntnis von der Tat und dem Täter zu haben gilt. Daher wurde der im Hinweis geäußerten Meinung, die eine Aufhebung in dieser Richtung beantragte, nicht zugestimmt.

11. Strafkammer         2017/4989 E.  ,  2017/7888 K.

„Der öffentliche Fall, der gegen den Angeklagten wegen des Verbrechens des Missbrauchs einer leeren Unterschrift durch Ausfüllen und Einreichung eines leeren Schuldscheins erhoben wurde, der vom Beschwerdeführer für die Fahrzeugmiete erhalten wurde, wobei der Beschwerdeführer den leeren Schuldschein als Sicherheit an den Angeklagten unterzeichnet und gegeben hat, und später einen Verkehrsunfall mit diesem Fahrzeug gemacht hat, und der Fahrzeugeigentümer eine Klage gegen die Versicherungsgesellschaft eingereicht hat, um die Versicherungssumme zu erhalten, und die Klage teilweise angenommen wurde, forderte der Angeklagte die verbleibenden Reparaturkosten vom Beschwerdeführer, und der Beschwerdeführer erfüllte diese Forderung, aber der Schuldschein wurde dem Beschwerdeführer vom Angeklagten nicht zurückgegeben, und

später füllte der Angeklagte den dem Verbrechen zugrunde liegenden Schuldschein aus und leitete ein Vollstreckungsverfahren gegen den Beschwerdeführer ein, und der Beschwerdeführer reichte eine Strafanzeige ein, daraufhin wurde während der Ermittlungsphase festgestellt, dass die Teile außer den Unterschriften vom Angeklagten geschrieben wurden, und während der Anklagephase wurde durch einen Sachverständigen festgestellt, dass die Schriften auf dem Schuldschein nach den Unterschriften geschrieben wurden und verschiedene Stifte verwendet wurden. In dem öffentlichen Fall, der beim Obersten Strafgerichtshof wegen schwerem Betrug eingereicht wurde, entschied das Gericht, dass die Tat nicht das Verbrechen des schweren Betrugs darstellt, sondern das Verbrechen des „Missbrauchs einer leeren Unterschrift“ gemäß Artikel 209/1 des türkischen Strafgesetzbuchs und verwies die Akte an das zuständige Friedensgericht. … Das Friedensgericht sprach den Angeklagten von der Anklage des „Missbrauchs einer leeren Unterschrift“ frei und erklärte dies ausdrücklich im Urteil.

15. Strafkammer         2013/28881 E.  ,  2016/3926 K.
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