Bedrohungs- und Beleidigungsdelikte im türkischen Recht
Bedrohungsdelikt
Das Bedrohungsdelikt wird als Handlungen definiert, die einer Person einen unrechtmäßigen Schaden ankündigen. Dieses Verbrechen ist in Artikel 106 des türkischen Strafgesetzbuchs geregelt und wird durch die Androhung eines ernsthaften Schadens am Leben, an der körperlichen Unversehrtheit, der sexuellen Unversehrtheit oder am Vermögen der Person oder ihrer Angehörigen begangen.
Rechtfertigungsgründe für das Bedrohungsdelikt
Zu den Rechtfertigungsgründen für die Bedrohung gehören gesetzlicher Befehl, Notwehr, Ausübung eines Rechts oder Einwilligung des Opfers. Wenn diese Elemente vorliegen, liegt kein Bedrohungsdelikt vor. Zum Beispiel ist die Ankündigung, dass bei Nichtzahlung einer Schuld eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird, eine rechtmäßige Handlung und stellt kein Bedrohungsdelikt dar.
Beleidigungsdelikt
Das Beleidigungsdelikt ist eine Straftat, die darauf abzielt, die Ehre, Würde und Achtung des Einzelnen in der Gesellschaft zu schützen. Nach dem türkischen Strafgesetzbuch (TCK) wird eine Person bestraft, die einer anderen Person eine konkrete Handlung oder Tatsache zuschreibt, die geeignet ist, ihre Ehre, Würde und Achtung zu verletzen, oder sie durch Beschimpfung angreift.
Bestrafung des Bedrohungsdelikts
Strafe für das Bedrohungsdelikt
Artikel 106 des türkischen Strafgesetzbuchs regelt das Bedrohungsdelikt. Demnach wird eine Person, die eine andere mit einem Angriff auf ihr Leben, ihre körperliche oder sexuelle Unversehrtheit oder das Leben oder die Unversehrtheit eines nahen Angehörigen bedroht, mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren bestraft.
Wenn die Bedrohung in Form einer großen Vermögensschädigung oder eines anderen Übels erfolgt, wird auf Antrag des Opfers eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe verhängt. Qualifizierte Fälle des Delikts (z.B. Bedrohung mit einer Waffe) ziehen eine Freiheitsstrafe von zwei bis fünf Jahren nach sich.
Wird diese Straftat gegen eine Frau begangen, darf die Mindeststrafe nicht weniger als neun Monate betragen.
Wird die Bedrohung im Strafregister eingetragen?
Da das Bedrohungsdelikt zu den im türkischen Strafgesetzbuch geregelten Straftaten gehört, die die öffentliche Ordnung verletzen, werden die vom Gericht verhängten Strafen in das Strafregister eingetragen. Insbesondere wird die Freiheits- oder Geldstrafe des Täters in das Vorstrafenregister eingetragen und für eine bestimmte Zeit im Strafregister geführt.
Kann das Bedrohungsdelikt in eine Geldstrafe umgewandelt werden?
Das Gericht kann unter bestimmten Umständen anstelle einer Freiheitsstrafe eine Geldstrafe verhängen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art und Weise, wie die Straftat begangen wurde, und der Situation des Täters.
Bestrafung des Beleidigungsdelikts
Strafe für das Beleidigungsdelikt
Nach Artikel 125 des türkischen Strafgesetzbuchs wird eine Person, die eine Beleidigung begeht, mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Bei der Festlegung der Art und Höhe der Strafe berücksichtigt der Richter die Besonderheiten des konkreten Falls und handelt nach den Grundsätzen des Artikels 61 TCK. Wenn eine Freiheitsstrafe verhängt wird, kann diese nicht in eine Geldstrafe umgewandelt werden.
Wird die Beleidigung im Strafregister eingetragen?
Wenn eine Beleidigung begangen wird, wird die verhängte Strafe in das Strafregister eingetragen. Dies bedeutet, dass sie im Vorstrafenregister der Person erscheinen wird. Im Falle eines Aufschubs der Urteilsverkündung kann dieser Eintrag jedoch unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden. Daher kann eine wegen Beleidigung verhängte Strafe im Vorstrafenregister erscheinen und in das Register der Person eingetragen werden.
Kann das Beleidigungsdelikt in eine Geldstrafe umgewandelt werden?
Für das Beleidigungsdelikt sind sowohl eine Freiheitsstrafe als auch eine Geldstrafe als Optionen vorgesehen. Der Richter wählt je nach den Besonderheiten des konkreten Falls eine dieser Optionen aus. Wenn eine Freiheitsstrafe verhängt wird, kann diese nicht in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Daher kann für eine Beleidigung entweder direkt eine Geldstrafe verhängt oder eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden, aber die Umwandlung einer Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe ist nicht möglich.
Wie hoch ist die Geldstrafe bei einer Beleidigungsklage?
Die Strafe für das Beleidigungsdelikt hängt davon ab, ob die einfache oder qualifizierte Form der Straftat begangen wurde. Die Geldstrafe für Beleidigung wird mit mindestens 100 TL und höchstens 500 TL pro Tag für mindestens 5 und höchstens 730 Tage berechnet. In diesem Fall kann nach dem Ermessen des Richters eine Strafe zwischen 500 TL und 365.000 TL verhängt werden.
Darüber hinaus wurde die Grenze für die Rechtskraft von direkt von Strafgerichten verhängten Geldstrafen auf 15.000 TL festgelegt. Das bedeutet, dass bei Strafen von 15.000 TL und darunter kein Rechtsmittel oder Einspruch möglich ist.
Qualifizierte Fälle des Bedrohungs- und Beleidigungsdelikts
Qualifizierte Fälle des Bedrohungsdelikts
Begehung mit einer Waffe: Die Begehung des Bedrohungsdelikts mit einer Waffe führt zu einer Straferhöhung, da es beim Opfer größere Angst hervorruft und den Ernst der Bedrohung erhöht.
Unkenntlichmachung der Person: Es liegt auch ein qualifizierter Fall vor, wenn die Bedrohung durch Veränderung der Person zur Unkenntlichkeit oder durch Verwendung anonymer Briefe und besonderer Zeichen erfolgt.
Gemeinsame Begehung durch mehrere Personen: Die gemeinsame Begehung der Bedrohung durch mehrere Personen führt zu einer Straferhöhung, da sie die Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers verringert und die Wirkung der Bedrohung verstärkt.
Ausnutzung der einschüchternden Kraft von kriminellen Organisationen: Die Begehung der Bedrohung unter Ausnutzung der einschüchternden Kraft bestehender oder vermeintlicher krimineller Organisationen führt zu einer Straferhöhung.
Qualifizierte Fälle des Beleidigungsdelikts
Begehung gegen einen Amtsträger wegen seiner Dienstausübung: Die Begehung des Beleidigungsdelikts gegen einen Amtsträger während oder wegen seiner Dienstausübung wird als strafschärfender Grund angesehen.
Begehung aufgrund der Ausübung der Religionsfreiheit: Die Begehung der Beleidigung gegen Werte, die nach der jeweiligen Religion als heilig gelten, erfordert ebenfalls eine Straferhöhung.
Öffentliche Begehung: Die öffentliche Begehung des Beleidigungsdelikts, d.h. in einer Weise, die von jedermann gehört oder gesehen werden kann, wird ebenfalls als qualifizierter Fall betrachtet und führt zu einer Straferhöhung.
Gemeinsame Begehung von Bedrohungs- und Beleidigungsdelikten
Bei der gemeinsamen Begehung von Bedrohungs- und Beleidigungsdelikten variiert die Bestimmung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit je nach den Besonderheiten des Vorfalls und der Art der verwendeten Äußerungen. Die Rechtsprechung des Kassationsgerichts zu diesem Thema zeigt aufgrund des Fehlens einer allgemeinen Regel zur Zusammenführung von Straftaten eine gewisse Vielfalt.
Die gemeinsame Begehung von Bedrohungs- und Beleidigungsdelikten tritt in der Regel dann auf, wenn die Elemente beider Straftaten innerhalb desselben Vorfalls oder derselben Äußerung zusammenkommen.
In einem Fall, in dem zum Beispiel Äußerungen wie “Ich werde dich töten, ich werde deine Mutter f…..” gegenüber dem Opfer verwendet wurden, verurteilte das lokale Gericht den Angeklagten getrennt für beide Straftaten mit der Begründung, dass die Äußerungen des Angeklagten jeweils getrennt die Straftaten der Bedrohung und der Beleidigung darstellen.
Das Kassationsgericht hingegen erklärte zu dieser Entscheidung, dass die Äußerungen des Angeklagten als Ganzes das Bedrohungsdelikt darstellen und dass es daher falsch sei, zusätzlich wegen Beleidigung zu verurteilen.
Bei der Beurteilung desselben Vorfalls im Großen Strafsenat des Kassationsgerichts wurde anerkannt, dass der Angeklagte mit Bedrohungsabsicht gehandelt hat und dass die Äußerungen als Ganzes das Bedrohungsdelikt darstellen. Einige Mitglieder stimmten dieser Entscheidung jedoch nicht zu und vertraten die Ansicht, dass die Äußerungen des Angeklagten sowohl das Bedrohungs- als auch das Beleidigungsdelikt darstellen.
Vergleich von Bedrohungs- und Beleidigungsdelikten
Gemeinsame Elemente
Bedrohungs- und Beleidigungsdelikte sind im türkischen Strafgesetzbuch geregelte Straftaten und zielen beide darauf ab, den Frieden und die Ruhe der Person zu schützen. Beide Delikte gehören zu den Straftaten, die mit allgemeinem Vorsatz begangen werden können. Der Täter muss den für die Begehung der Straftat erforderlichen Willen und das Bewusstsein haben.
Unterschiedliche Elemente
Beim Bedrohungsdelikt
Beim Bedrohungsdelikt erklärt der Täter, dass er dem Opfer oder einem nahen Angehörigen Schaden an Leben, Körper oder sexueller Unversehrtheit zufügen oder einen großen Vermögensschaden verursachen wird.
Es reicht aus, dass diese Mitteilung geeignet ist, das Opfer zu erschrecken und seinen inneren Frieden zu stören. Beim Bedrohungsdelikt ist es nicht wichtig, ob das Opfer angesichts dieser Bedrohung tatsächlich Angst hat oder nicht; es genügt, dass die Mitteilung objektiv beängstigend ist.
Beim Beleidigungsdelikt
Das Beleidigungsdelikt liegt vor, wenn der Täter die Ehre, Würde und Achtung des Opfers angreift. Der Täter verletzt die Würde des Opfers, indem er beleidigende Äußerungen gegen es verwendet.
Das Beleidigungsdelikt kann direkt oder indirekt, in Anwesenheit oder Abwesenheit des Opfers begangen werden. Bei dieser Straftat reicht es aus, dass die vom Täter verwendeten Worte das Opfer herabwürdigen und es in der Gesellschaft bloßstellen. Das Beleidigungsdelikt ist ein Antragsdelikt, und der Täter muss die Absicht zur Beleidigung haben.
Beispiele für Unterschiede
Bedrohungsdelikt: Wenn der Täter zum Opfer sagt: “Ich werde dich töten”, liegt ein Bedrohungsdelikt vor. Es reicht aus, dass diese Mitteilung eine beängstigende Wirkung auf das Opfer hat.
Beleidigungsdelikt: Wenn der Täter zum Opfer sagt: “Du bist ein Dieb”, liegt ein Beleidigungsdelikt vor. Diese Aussage verletzt die Würde des Opfers und stellt es in der Gesellschaft bloß.
Beweiserhebung und Beweislast
Wie werden Beleidigung und Bedrohung bewiesen?
Bei Beleidigungs- und Bedrohungsdelikten können im Allgemeinen folgende Maßnahmen zur Beweiserhebung und zum Nachweis ergriffen werden:
1. Schriftliche Beweise:
– Es ist wichtig, schriftliche Bedrohungen oder Beleidigungen wie SMS, E-Mails, Social-Media-Nachrichten oder Ausdrucke davon zu beschaffen.
– IP-Adressen, Daten, Uhrzeiten und andere Informationen in diesen Nachrichten können als Beweise verwendet werden.
2. Audio-/Videoaufnahmen:
– Wenn Audio- oder Videoaufnahmen von Drohungen oder Beleidigungen vorhanden sind, sind diese Beweise sehr wertvoll.
– Der Ort, die Zeit und die Identität der Personen auf den Aufnahmen müssen verifiziert werden.
3. Zeugenaussagen:
– Die Aussagen von Personen, die den Vorfall beobachtet haben, sind wichtige Beweise.
– Die Glaubwürdigkeit der Zeugen und ihre detaillierte Schilderung des Vorfalls sind wichtig.
Beleidigungsdelikt über das Internet
Beleidigungen über das Internet erfolgen in der Regel über Social-Media-Plattformen, E-Mail, Foren und Blogs. Der Täter kann das Opfer direkt oder indirekt beleidigen.
Beweiserhebung und Nachweis
Bei über das Internet begangenen Beleidigungsdelikten ist die Erhebung und der Nachweis von Beweisen von entscheidender Bedeutung. Die Sammlung elektronischer Beweise erfolgt durch Methoden wie die Erfassung von IP-Adressen und die Verfolgung digitaler Spuren.
Bedrohungs- und Beleidigungsdelikt über das Internet
Bedrohungs- und Beleidigungsdelikte über das Internet werden, wie beim Beleidigungsdelikt, über Social-Media-Anwendungen wie WhatsApp und Instagram in Form von Nachrichten oder öffentlichen Beiträgen, sowie als Kommentare oder Beiträge in Blogs, Foren oder Video-Sharing-Websites begangen. Solche Schriftwechsel können zu psychologischen Auswirkungen und Angst beim Opfer führen.
Beweiserhebung und Nachweis
Auch bei Bedrohungs- und Beleidigungsdelikten ist die Beweiserhebung von großer Bedeutung. E-Mails, Social-Media-Nachrichten und andere digitale Beweise werden zum Nachweis der Straftat verwendet. Die Erhebung und Vorlage dieser Beweise vor Gericht ist ein Prozess, der Fachwissen erfordert.
Technische Nachweismethoden bei Bedrohungs- und Beleidigungsdelikten:
Screenshots: Das Aufnehmen von Screenshots von bedrohlichen Nachrichten, Kommentaren oder Beiträgen mit Zeitstempel ist die grundlegendste Form des Beweises.
Metadaten-Analyse: Metadaten in Fotos und Videos (Aufnahmedatum, Geräteinformationen usw.) können wichtige Informationen zur Identifizierung des Täters und zum Zeitpunkt des Vorfalls liefern.
IP-Adress-Verfolgung: Die IP-Adresse des Geräts, von dem die Drohnachricht gesendet wurde, kann helfen, eine allgemeine Schätzung des Standorts des Täters vorzunehmen. Allerdings kann die IP-Adresse durch die Verwendung von Diensten wie VPN verborgen werden.
Gerätekennung (IMEI/Seriennummer): Diese Nummern, die sich auf Mobilgeräten befinden, können zur Identifizierung des Geräts verwendet werden.
Betreiber-Aufzeichnungen: Von Telefonbetreibern erhaltene Aufzeichnungen enthalten Daten wie Anrufdetails, SMS-Verkehr und spielen eine wichtige Rolle bei der Identifizierung des Täters.
Daten von Social-Media-Plattformen: Plattformen speichern verschiedene Daten wie Profilinformationen, Nachrichtenverlauf und IP-Aufzeichnungen der Benutzer. In rechtlichen Verfahren kann auf diese Daten zugegriffen werden.
Digitale forensische Analyse: Diese Methode ermöglicht die Wiederherstellung und Analyse gelöschter oder verborgener Daten.
Wie wird eine Bedrohungs- und Beleidigungsklage fallen gelassen?
Für die Einstellung von Bedrohungs- und Beleidigungsklagen sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Zunächst kann die Klage fallen gelassen werden, wenn das Opfer seine Beschwerde zurückzieht. Darüber hinaus sind einige Formen des Beleidigungsdelikts antragsgebunden und fallen unter den Bereich der Schlichtung, und wenn eine Einigung erzielt wird, kann das Verfahren beendet werden. Wenn außerdem während der Verteidigung das Vorliegen von Rechtfertigungsgründen nachgewiesen wird, ist es möglich, dass der Täter nicht bestraft wird.
Kann sich eine Bedrohungs- und Beleidigungsklage in eine Strafverfolgung von Amts wegen verwandeln?
Bedrohungs- und Beleidigungsdelikte werden in der Regel auf Antrag des Opfers verfolgt. Allerdings können bestimmte Bedrohungsdelikte und Beleidigungen gegen Amtsträger wegen ihrer Amtsausübung von Amts wegen verfolgt werden. Wenn zum Beispiel in der irrigen Annahme, dass das Opfer ein Amtsträger ist, eine Anklageschrift erstellt und eine öffentliche Klage erhoben wurde, wird das Verfahren fortgesetzt, es sei denn, das Opfer erklärt ausdrücklich, dass es nicht Anzeige erstatten möchte. Darüber hinaus kann die öffentliche Klage fallen gelassen werden, wenn die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind oder Rechtfertigungsgründe vorliegen.
Häufig gestellte Fragen
Kommt man wegen Bedrohung und Beleidigung ins Gefängnis?
Ja, für Bedrohungs- und Beleidigungsdelikte kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Für das Bedrohungsdelikt ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren, für das Beleidigungsdelikt eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren vorgesehen.
Kann man wegen Bedrohung und Beleidigung Schadensersatz erhalten?
Ja, wegen Beleidigung oder Bedrohung kann Schmerzensgeld gefordert werden. Das Opfer kann eine Schadensersatzklage erheben, wenn es aufgrund der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte seelisches Leid erfahren hat.
Gibt es in Bedrohungs- und Beleidigungsverfahren Untersuchungshaft?
In Bedrohungs- und Beleidigungsverfahren kann Untersuchungshaft angeordnet werden, aber dies hängt von der Art der Straftat, der Notwendigkeit des Opferschutzes und dem Fluchtrisiko des Täters ab.
Kann die Strafe für Bedrohung und Beleidigung in eine Geldstrafe umgewandelt werden?
Ja, Freiheitsstrafen für Bedrohungs- und Beleidigungsdelikte können in Geldstrafen umgewandelt werden. Dies kann je nach Ermessen des Richters variieren.
Was sollte ich tun, wenn mich jemand beschimpft?
Wenn Sie jemand beschimpft, sollten Sie so schnell wie möglich bei der Staatsanwaltschaft oder auf der Polizeiwache Anzeige erstatten. Als Beweismittel können Nachrichten, Tonaufnahmen und Zeugenaussagen vorgelegt werden.
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