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Einrichtung eines Familienwohnsitzes im türkischen Recht

FAMILIENWOHNSITZ

Ein Familienwohnsitz wird unter der Bedingung eingerichtet, dass er für die Residenz oder den Betrieb des Einzelnen oder seiner Familie bestimmt ist. Der Hauptzweck der Einrichtung eines Familienwohnsitzes besteht darin, die Lebens- und Berufsbedürfnisse der Familienmitglieder zu erfüllen. Nach der Einrichtung des Familienwohnsitzes ist der rechtmäßige Eigentümer verpflichtet, in dieser Immobilie zu wohnen, obwohl Ausnahmen vereinbart werden können. In der Praxis profitieren Familienresidenzen oft von verschiedenen Schutzmaßnahmen durch Anmerkungen, der Schutz, den ein Familienwohnsitz bietet, ist jedoch wirksamer und umfassender. Sobald eine Immobilie als Familienwohnsitz ausgewiesen ist, kann sie nicht beschlagnahmt, verpfändet, durch Zwangsvollstreckung verkauft oder vermietet werden. Die Einrichtung eines Familienwohnsitzes sichert somit die wirtschaftliche Sicherheit der Familie vor möglichen finanziellen Störungen.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nur bestimmte Immobilien als Familienwohnsitz ausgewiesen werden können. Dazu gehören:

1. Wohnsitze

2. Immobilien, die für Landwirtschaft oder Industrie geeignet sind

Diese Immobilien, zusammen mit ihren Nebengebäuden, können in einen Familienwohnsitz umgewandelt werden. Es sollte beachtet werden, dass die Größe der Residenz oder des Grundstücks nicht das notwendige Maß für den normalen Lebensunterhalt und die Unterbringung einer Familie überschreiten darf. Dieses Kriterium wird unabhängig von etwaigen Pfandrechten oder den anderen Immobilien des Eigentümers berücksichtigt.

WIE WIRD EIN FAMILIENWOHNSITZ EINGERICHTET?

Eine Immobilie kann ohne gerichtliche Entscheidung keine Stellung als Familienwohnsitz erlangen. Eine gerichtliche Entscheidung ist erforderlich, um einen Familienwohnsitz einzurichten. Dementsprechend muss der Eigentümer der Immobilie, die als Familienwohnsitz eingerichtet werden soll, zunächst beim Gericht einen Antrag stellen. Das Gericht wird bestimmte Personen, die wir im Folgenden erwähnen, zur Erhebung von Einwänden innerhalb von 2 Monaten auffordern und diese Angelegenheit bekannt geben. Wenn keine Einwände erhoben werden oder die Einwände unbegründet sind, wird das Gericht die Einrichtung des Familienwohnsitzes genehmigen.

Damit ein Familienwohnsitz eingerichtet werden kann, muss die gerichtliche Entscheidung im Grundbuch eingetragen und bekannt gegeben werden.

NOTWENDIGKEIT EINER GERICHTLICHEN GENEHMIGUNG ZUR EINRICHTUNG EINES FAMILIENWOHNSITZES

Der Richter wird prüfen, ob bestimmte Bedingungen erfüllt sind und etwaige Hindernisse für eine positive Entscheidung feststellen. Wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind, wird der Richter die Einrichtung des Familienwohnsitzes genehmigen. Diese Bedingungen umfassen:

1. Die Immobilie muss für Wohnzwecke, Landwirtschaft oder Industrie geeignet sein

2. Es dürfen keine Einwände Dritter gegen die Einrichtung des Familienwohnsitzes vorliegen

3. Selbst wenn Einwände erhoben werden, muss festgestellt werden, dass diese Einwände unbegründet sind

4. Nachweis, dass die Interessen der Gläubiger, die rechtzeitig Einwände erhoben haben, nicht mehr relevant sind

5. Beseitigung von etwaigen Pfandrechten oder Beschlagnahmungen auf der Immobilie

Wie oben erwähnt, muss der Eigentümer, wenn Pfandrechte oder Beschlagnahmungen auf der Immobilie bestehen, diese zuerst beseitigen. Im Allgemeinen kann eine Immobilie ohne Beseitigung von Pfandrechten oder Beschlagnahmungen nicht in einen Familienwohnsitz umgewandelt werden. In einigen Fällen kann die Schulden des Eigentümers zugunsten des einwandsführenden oder pfandrechtshaltenden Gläubigers terminiert werden. In diesem Fall kann der Schuldner, der den Familienwohnsitz einrichten möchte, eine sofortige Zahlung leisten und dieses Hindernis beseitigen. Der Richter wird diese Situation von Amts wegen berücksichtigen.

DIE ANFORDERUNG DER ANMERKUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR EINRICHTUNG EINES FAMILIENWOHNSITZES

Wenn der Richter die Einrichtung des Familienwohnsitzes genehmigt, muss diese Entscheidung eingetragen werden. Der Familienwohnsitz kann ohne diese Anmerkung nicht eingerichtet werden. Die gerichtliche Entscheidung zur Genehmigung muss im Grundbuch eingetragen werden. Mit dieser Anmerkung wird das Verfügungsrecht des Eigentümers über den Familienwohnsitz entfernt. Gleichzeitig wird das Grundbuch für weitere Transaktionen geschlossen. Somit kann die als Familienwohnsitz ausgewiesene Immobilie nicht mehr übertragen oder verpfändet werden. Das Gericht wird dies ebenfalls bekannt geben.

ERGEBNISSE DER EINRICHTUNG EINES FAMILIENWOHNSITZES

– Als Familienwohnsitz ausgewiesene Immobilien können nicht übertragen, verpfändet oder vermietet werden.

– Zwangsvollstreckung kann nicht auf den Familienwohnsitz und seine Nebengebäude angewendet werden.

VERHINDERUNG DER EINRICHTUNG EINES FAMILIENWOHNSITZES

Der Eigentümer muss beim Gericht einen Antrag stellen, damit die betreffende Immobilie als Familienwohnsitz ausgewiesen wird. Der Richter stellt sicher, dass keine Streitigkeiten bezüglich der Ausweisung dieser Immobilie als Familienwohnsitz bestehen, um eine positive Entscheidung über diesen Antrag zu treffen. Daher gibt der Richter bestimmten Personen Zeit, Einwände zu erheben. Wenn diese Personen innerhalb dieser Frist Einwände erheben und diese Einwände als gerechtfertigt erachtet werden, kann die Einrichtung des Familienwohnsitzes verhindert werden. Im Allgemeinen werden diese Personen aufgefordert, ihre Einwände innerhalb von zwei Monaten durch eine gerichtliche Bekanntmachung zu erheben. Die Personen, die die Einrichtung eines Familienwohnsitzes verhindern können, umfassen:

1. Gläubiger

2. Personen, deren Rechte durch die Einrichtung des Familienwohnsitzes beeinträchtigt werden könnten

3. Personen, deren Forderungen durch ein Pfandrecht auf der Immobilie gesichert sind

4. Gläubiger mit Beschlagnahmungen auf der Immobilie

Diese Personen müssen ihre Einwände, falls vorhanden, innerhalb von 2 Monaten nach der gerichtlichen Bekanntmachung erheben. Die 2-Monats-Frist ist eine Ausschlussfrist, und wenn sie versäumt wird, erlischt das Recht, Einwände gegen die Einrichtung des Familienwohnsitzes zu erheben. Wenn der Richter feststellt, dass die erhobenen Einwände gerechtfertigt sind, wird dies berücksichtigt und die Entscheidung entsprechend getroffen.

EINBEZIEHUNG DRITTER IN DEN FAMILIENWOHNSITZ

Der Gesetzgeber erlaubt auch bestimmten Personen, durch gerichtliche Entscheidung in den Familienwohnsitz aufgenommen zu werden. Im Allgemeinen müssen diese Personen aufgrund von Armut in den Familienwohnsitz aufgenommen werden und dürfen keine Umstände haben, die ihre Aufnahme verhindern. Diese Personen umfassen:

– Die Vorfahren des Eigentümers

– Die Nachkommen des Eigentümers

– Die Geschwister des Eigentümers

Diese Personen können durch gerichtliche Entscheidung in den Familienwohnsitz aufgenommen werden. Personen, die diese Qualifikation nicht haben, wie Tanten, Onkel und Neffen, können rechtlich nicht in den Familienwohnsitz aufgenommen werden. Es sollte beachtet werden, dass für diesen Prozess eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist.

BESTELLUNG EINES VERWALTERS FÜR DEN FAMILIENWOHNSITZ

Wenn der Eigentümer in finanzielle Not gerät und seine Schulden nicht bezahlen kann, bestellt das Gericht einen Verwalter zur Verwaltung des Familienwohnsitzes. Die Bestellung eines Verwalters für den Familienwohnsitz erfordert, dass der Eigentümer in finanzieller Not ist. Andernfalls ist keine Bestellung eines Verwalters erforderlich. Der vom Gericht bestellte Verwalter ist verantwortlich für die Verwaltung des Wohnguts gemäß seinem Zweck und im Interesse der Gläubiger.

BEENDIGUNG DES FAMILIENWOHNSITZES

Ein Familienwohnsitz kann während der Lebenszeit des Eigentümers oder automatisch bei dessen Tod beendet werden.

Beim Tod des Eigentümers

Im Allgemeinen endet der Status des Familienwohnsitzes mit dem Tod des Eigentümers. Es ist jedoch möglich, anders zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang wird der Status des Familienwohnsitzes nach dem Tod des Eigentümers fortbestehen, wenn eine testamentarische Verfügung über die Übertragung der als Familienwohnsitz ausgewiesenen Immobilie auf die Erben getroffen wurde. Wenn keine solche Regelung getroffen wird, endet der Status des Wohnguts. Wenn keine solche Verfügung getroffen wird, wird die Anmerkung bezüglich des Wohnguts im Grundbuch nach dem Tod des Eigentümers gelöscht.

Während der Lebenszeit des Eigentümers

Wenn der Eigentümer den Familienwohnsitz während seiner Lebenszeit beenden möchte, muss er zunächst eine Petition vorbereiten, in der er die Löschung des Eintrags im Grund

buch beantragt, und diese beim Gericht einreichen. Im Allgemeinen gibt das Gericht diesen Antrag bekannt und wartet 2 Monate ab dem Datum der Bekanntmachung auf mögliche Einwände. Wenn keine Einwände erhoben werden oder die erhobenen Einwände als unbegründet erachtet werden, wird das Gericht die Löschung des Eintrags im Grundbuch genehmigen. Somit ist, wie bei der Einrichtung des Familienwohnsitzes, eine gerichtliche Genehmigung für seine Beendigung erforderlich.

 

Für weitere Hilfe oder Beratung zu diesem Thema, bitte kontaktieren Sie uns.

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