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nişanın bozulması nedeniyle tazminat

Entschädigung für die Auflösung des Engagements

Entschädigung, Die Arten von Klagen, die es den Parteien ermöglichen, den Schaden zu ersetzen, den sie aufgrund der Auflösung des Engagements erlitten haben, verursacht durch die Unfähigkeit der Parteien, eine Einigung zu erzielen oder irgendwie aus dem Engagement zurückzukehren, während der Verpflichtungsdauer, d.h Vorbereitungsphase für die Eheschließung, wird als Entschädigung für die Störung der Verlobung bezeichnet.

Engagement; Es ist die Erklärung von Personen unterschiedlichen Geschlechts, die in Zukunft miteinander heiraten wollen, über ihre diesbezüglichen Absichten. Mit anderen Worten, ein Rechtsstatus entsteht durch das Versprechen eines Mannes und einer Frau, sich vor der Eheschließung zu verheiraten. Dieser Zeitraum wird als Verlobungszeitraum bezeichnet.

WIDERSPRUCH OHNE TRITTIGEN GRUND

Das Bürgerliche Gesetzbuch besagt, dass, wenn einer der Verlobten die Verlobung ohne triftigen Grund einseitig löst oder die Auflösung der Verlobung schuldhaft verursacht, der andere Verlobte Anspruch auf Schadensersatz hat. Schadensersatzklagen kommen also nur dann in Frage, wenn die Verlobung nicht auf einem gerechten Grund beruht oder wenn die einer Partei zuzurechnenden Gründe für die andere Verlobte untragbar werden.

Berechtigte Gründe werden vom Richter während der Hauptverhandlung festgestellt. Es gibt jedoch einige berechtigte Gründe, die in der Praxis und als Meinung akzeptiert werden. Diese ;

  • ein schlechtes Leben führen
  • Faulheit
  • Anhaltende und unangemessene Verzögerung der Eheschließung
  • Respektlosigkeit oder Arroganz gegenüber der Verlobten oder ihren Angehörigen
  • Untreue
  • Der Betrug
  • Eine langfristige oder schwere Krankheit einer der Verlobten
  • Glücksspiel
  • Die Mutter oder der Vater einer der Parteien handelt gegen die Familienordnung
  • Verlobtes Mädchen, das zu jemand anderem davonläuft
  • Einer der Verlobten hat sich eine ansteckende Krankheit zugezogen

Dies sind einige Gründe. Liegen weitere Gründe vor, prüft der Richter diese ebenfalls.

Es gibt auch Fälle, in denen die berechtigten Gründe für die Auflösung des Engagements nicht unbedingt auf einem Verschulden beruhen müssen. Es gibt Situationen, die als reine Ursache ohne Verschulden betrachtet werden können. Zum Beispiel; einer der Verlobten verliert die Urteilskraft.

Bei Vorliegen der oben genannten berechtigten Gründe sieht das Gesetz zwei Arten von Schadensersatzklagen wegen Auflösung des Engagements während der Dauer des Engagements vor. Dies sind Fälle von materiellen und moralischen Schäden.

KLAGE AUF MATERIALSCHÄDEN WEGEN VERPFLICHTUNGSVERLETZUNG

Der Fall einer finanziellen Entschädigung bei Vertragsauflösung kommt in Frage, wenn die Vertragsverletzung auf einem triftigen Grund beruht und das Verschulden der anderen Partei zuzurechnen ist. Die Vermögensschadenersatzklage wird eingereicht, um den Vermögensschaden zu ersetzen, den die Verlobte, die makellos ist, erlitten hat.

Der mit dem Vermögensschadenersatz geltend zu machende Geldschaden sind zunächst die Aufwendungen, die durch die Berufung auf das Bestehen der Verlobung und auf dem Weg zur Ehe zu tätigen sind. Auch von Mutter und Vater der Verlobten, die in dieser Angelegenheit kein Verschulden trifft, kann im Rahmen der Redlichkeitsregel eine Gegenleistung für die getätigten Aufwendungen und die hingenommenen materiellen Opfer verlangt werden. Zum Beispiel,; Situationen wie das Mieten eines Hauses, der Kauf von Möbeln, das Drucken von Einladungen, der Kauf von Tickets für die Flitterwochen sind Ausgaben, die mit dem Vertrauen getätigt werden, dass die Ehe stattfinden wird.

Bei der Klageerhebung sollte klar angegeben werden, für was und für welche Aufwendungen der Anspruch auf Geldentschädigung gilt.

Das Recht, bei Auflösung der Verlobung auf finanziellen Ausgleich zu klagen, steht dem perfekten Verlobten, seinen Eltern oder den Personen zu, die er an seine Stelle tritt.

KLAGE WEGEN SACHSCHÄDEN DURCH UNTERBRECHUNG DER VEREINBARUNG

In diesem Fall sieht das Bürgerliche Gesetzbuch mit dem Fall der moralischen Entschädigung vor, dass der Verlobten, die an der Auflösung der Verlobung kein Verschulden trifft, neben dem wirtschaftlichen Schaden auch der erlittene seelische und seelische Schaden zu ersetzen ist.

Auch die Auflösung der Verlobung ohne triftigen Grund bedeutet einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des richtigen Verlobten. Er ist in einer schlechten Situation in Bezug auf sein Umfeld, seine Familie, Verwandte und Nachbarn.

Es gibt einige Bedingungen, um eine immaterielle Entschädigung geltend machen zu können. Diese;

Die Partei, die die Verlobung löst, ist die fehlerhafte Partei
Die Schuld der Partei, die moralische Entschädigung sucht
Verletzung der persönlichen Verleumdung der perfekten Verlobten

VERJÄHRUNG DER FRÜHZEITIGKEIT BEI SCHADENSERSATZKLAGEN WEGEN VERPFLICHTUNGSVERLETZUNG

Das Bürgerliche Gesetzbuch hat die Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer 1-jährigen Verjährungsfrist unterworfen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Auftrags. Wenn die Verlobung aufgrund der Begehung einer Straftat im türkischen Strafgesetzbuch erfolgte, gilt außerdem die längere Verjährungsfrist im türkischen Strafgesetzbuch.

Sie können uns auf unserer Kontaktseite kontaktieren, um nähere Informationen zum Entschädigungsfall aufgrund der Unterbrechung des Engagements zu erhalten.

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