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“Erbvertrag im türkischen Recht.”

ERBSCHAFTSVERTRAG

Verfügungen, die eine Person nach ihrem Tod zu Gunsten ihrer Erben oder bestimmter Personen über ihr Vermögen trifft, werden als testamentarische Verfügungen bezeichnet. Die gewünschten rechtlichen Folgen dieser Handlungen treten nach dem Tod des Erblassers auf. Testamentarische Verfügungen werden in formelle und materielle testamentarische Verfügungen unterteilt. Die formellen testamentarischen Verfügungen beziehen sich auf die Bedingungen, die der Erblasser nach seinem Tod festlegen möchte und an die er sich bei der Äußerung seines Willens halten muss. Aufgrund des Grundsatzes der begrenzten Zahl gelten für formelle testamentarische Verfügungen nur zwei Arten: Testament und Erbvertrag.

 

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist ein Vertrag, der nach dem Tod des Erblassers zwischen den Erben oder zwischen den Erben und Dritten geschlossen wird und die Erbrechte der Erben teilweise oder vollständig ändert oder aufhebt. Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei einem Erbvertrag um einen Vertrag. Der Erblasser kann zu Lebzeiten über sein Vermögen verfügen, das er nach seinem Tod beeinflussen möchte, um beispielsweise die Interessen der Erben zu schützen oder die Verteilung des Erbes zu regeln.

Es gibt bestimmte testamentarische Verfügungen, die der Erblasser mit einem Erbvertrag treffen kann oder nicht treffen kann. Einige der testamentarischen Verfügungen, die der Erblasser mit einem Erbvertrag treffen kann, sind: Er kann Erben im Erbvertrag bestimmen, Ersatz- und Zusatzerben ernennen, Erben enterben oder bestimmte Vermögenswerte einem Erben oder einer dritten Person vermachen. Der Erblasser kann auch Bedingungen und Verpflichtungen in den Erbvertrag aufnehmen. Es gibt jedoch auch testamentarische Verfügungen, die der Erblasser nicht treffen kann, wie beispielsweise die Beeinträchtigung des gesetzlichen Pflichtteils der gesetzlichen Erben oder Verfügungen, die gegen Recht und Moral verstoßen.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Testament?

Erbvertrag: Sowohl ein Testament als auch ein Erbvertrag sind testamentarische Verfügungen. Es gibt jedoch einige Unterschiede zwischen einem Testament und einem Erbvertrag. Erstens gibt es Unterschiede hinsichtlich der Testierfähigkeit. Während für die Erstellung eines Testaments ein Mindestalter von fünfzehn Jahren und die Fähigkeit zur Unterscheidung erforderlich sind, erfordert die Fähigkeit zur Erstellung eines Erbvertrags die volle Handlungsfähigkeit; das bedeutet, man muss über achtzehn Jahre alt sein und darf nicht beschränkt sein. Ein Testament kann handschriftlich, formell und in außergewöhnlichen Fällen mündlich erstellt werden, während ein Erbvertrag nur formell erstellt werden kann. Ein Testament kann jederzeit bis zum Tod frei widerrufen werden, während ein Erbvertrag, da es ein Vertrag ist, in der Regel nicht einseitig widerrufen werden kann.

 

ZIEL DES ERBVERTRAGES

Es kann verschiedene Gründe für die Erstellung eines Erbvertrags geben:

  • Erbverträge können zwischen den Erben oder zwischen den Erben und Dritten geschlossen werden, um die Verteilung des Erbes festzulegen. So kann der Erblasser die Verteilung seines Vermögens im Einklang mit seinem Willen im Voraus planen.
  • Erbverträge können erstellt werden, um Streitigkeiten über die Verteilung des Erbes zu vermeiden. Ein vorher festgelegter Plan kann potenzielle Streitigkeiten zwischen den Erben reduzieren und eine geordnete Aufteilung des Erbes ermöglichen.
  • Erbverträge können zum Schutz der Rechte der Erben erstellt werden. Insbesondere kann, wenn jemand bestimmte Personen als Erben einsetzen möchte, ein Vertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Erben erstellt werden.
  • Erbverträge können als Alternative zu testamentarischen Verfügungen wie dem Testament verwendet werden. Abgesehen von dem, was im Testament festgelegt ist, kann die Verteilung des Erbes unter bestimmten Bedingungen zwischen den Erben durch Verträge geregelt werden.

 

Welche Arten von Erbverträgen gibt es?

Erbverträge sind in der Regel Verträge zwischen Erben oder zwischen Erben und Dritten, die das Erbrecht ändern oder regeln. Die Arten von Erbverträgen sind: positive und negative Erbverträge, einseitige und zweiseitige Erbverträge, entgeltliche und unentgeltliche Erbverträge.

 

Was ist ein positiver Erbvertrag?

Ein “positiver Erbvertrag” ist eine Vertragsart, bei der der Erblasser Anordnungen treffen und bestimmte Vermögenswerte einer Person übertragen kann, die im Schrifttum auch als “Erbvertrag” bezeichnet wird. Mit diesem Vertrag kann der Erblasser verpflichtet werden, seinen Nachlass oder einen bestimmten Vermögenswert an eine von ihm festgelegte Person zu übertragen.
Allerdings bleibt das Recht des freien Umgangs mit dem außerhalb des Vertrags liegenden Vermögen des Erblassers bestehen, während nach dem Tod getroffene Vereinbarungen, die dem Vertrag widersprechen, für ungültig erklärt werden können.

Diese Art von Erbvertrag wird im türkischen Zivilgesetzbuch Artikel 527 geregelt. „Der Erblasser kann durch einen Erbvertrag seinen Nachlass oder einen bestimmten Vermögenswert an die Person oder einen Dritten übertragen, mit der er den Vertrag abgeschlossen hat. Der Erblasser kann weiterhin frei über sein Vermögen verfügen, aber Verfügungen oder Schenkungen, die nicht mit den Verpflichtungen im Erbvertrag übereinstimmen, können angefochten werden.“ Der Erbvertrag ist eine zwischen dem Erblasser und der anderen Vertragspartei geschlossene Vereinbarung und unterteilt sich in drei Teile.

Was ist ein negativer Erbvertrag (Verzicht auf das Erbe)?
Ein im Schrifttum als “Verzicht auf das Erbe” oder “negativer Erbvertrag” bekannter Vertragstyp ist eine Vereinbarung, bei der der Erbe auf sein Erbrecht entweder unentgeltlich oder gegen eine bestimmte Gegenleistung verzichtet. Durch den Verzicht verliert der Erbe seine Erbrechte, und diese Situation gilt auch für seine Nachkommen.
Ein negativer Erbvertrag wird nur zwischen dem Erblasser und dem Erben geschlossen, und die verzichtende Partei steht unter der Verpflichtung zur Gegenleistung.

 

Was ist ein einseitiger Erbvertrag?

Ein einseitiger Erbvertrag ist ein Vertragstyp, bei dem nur eine Partei über ihren Nachlass nach dem Tod verfügt, während die andere Partei keine solche Verpflichtung hat.

 

Was ist ein zweiseitiger Erbvertrag?

Ein zweiseitiger Erbvertrag ist eine Art von Vertrag, bei dem beide Parteien des Erbvertrags über ihren Nachlass nach dem Tod verfügen können.

 

Was ist ein entgeltlicher (gegenseitiger) Erbvertrag?

Ein “entgeltlicher (gegenseitiger) Erbvertrag” ist eine Art von Vertrag, bei dem beide Parteien eine Verpflichtung nach dem Tod eingehen. In entgeltlichen Erbverträgen geht die andere Partei eine schuldrechtliche Verpflichtung ein.
Wenn ein Verzicht auf das Erbe mit Gegenleistung vereinbart wurde, geht der Erblasser eine schuldrechtliche Verpflichtung ein.

Was ist ein unentgeltlicher (kostenloser) Erbvertrag?
Ein “unentgeltlicher (kostenloser) Erbvertrag” ist eine Art von Vertrag, bei dem der Erblasser über sein Erbe verfügt und die andere Partei lediglich die Entscheidung des Erblassers akzeptiert, ohne eine schuldrechtliche Verpflichtung einzugehen.

 

Was sind die Formvorschriften für einen Erbvertrag?

Erbvertrag Die für die Gültigkeit eines Erbvertrages erforderlichen Formvorschriften gemäß TMK Art. 545 sind wie folgt: Der Vertrag muss in Form eines offiziellen Testaments erstellt werden und die Parteien müssen ihre Wünsche einem offiziellen Beamten mitteilen und den Vertrag in Anwesenheit des Beamten und zweier Zeugen unterschreiben.

Aus dem Artikel geht hervor, dass zunächst die Anforderung besteht, dass es in Form eines offiziellen Testaments erstellt werden muss. Die Gültigkeit in Bezug auf die Form eines offiziellen Testaments wird in den Artikeln 532 und folgenden des TMK geregelt. Gemäß dem zweiten Absatz von Artikel 532 des TMK bezieht sich der Begriff des offiziellen Beamten auf: “Ein offizieller Beamter kann ein Friedensrichter, ein Notar oder eine andere befugte Person sein, die gesetzlich dazu ermächtigt ist.” In der Praxis wird der offizielle Beamte jedoch als Notar angesehen. Tatsächlich kann man sagen, dass Erbverträge vor einem Notar abgeschlossen werden. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nur schriftlich abgeschlossen werden. Ein mündlicher Erbvertrag ist ungültig. Außerdem kann man sich aufgrund der zweiseitigen rechtlichen Natur des Erbvertrages in der Regel nicht einseitig von diesem Vertrag zurückziehen.

 

Was bedeutet die Geschäftsfähigkeit für den Erbvertrag?

Die Geschäftsfähigkeit für den Abschluss eines Erbvertrages ist in TMK Art. 503 geregelt und umfasst: Volljährigkeit, die Fähigkeit, einen Willen zu bilden und nicht beschränkt zu sein. Dies bedeutet, dass eine Person, die eine Verfügung von Todes wegen treffen möchte, voll geschäftsfähig sein muss. Für die Partei, die keine Verfügung von Todes wegen trifft, gelten die allgemeinen Geschäftsfähigkeitsregeln. Die Geschäftsfähigkeit für den Abschluss eines Erbvertrages kann je nach den beteiligten Parteien variieren. Es gibt Unterschiede in den Geschäftsfähigkeitsanforderungen für diejenigen, die eine Verfügung von Todes wegen treffen, und für diejenigen, die dies nicht tun. Die Regeln zur Geschäftsfähigkeit für den Verzicht auf das Erbe sind ebenfalls gleich. Gemäß den allgemeinen Geschäftsfähigkeitsregeln kann ein voll geschäftsunfähiger Mensch durch seinen gesetzlichen Vertreter einen Erbvertrag abschließen. Wenn die Person voll geschäftsunfähig ist und unter Vormundschaft steht, muss die Zustimmung des zuständigen Gerichts eingeholt werden. Gemäß Artikel 463 des TMK ist für den Abschluss eines Erbvertrages die Zustimmung der Aufsichtsbehörde nach der Zustimmung des Vormundschaftsorgans erforderlich. Die zuständigen Behörden sind die Friedens- und Amtsgerichte. Bei einer beschränkten Geschäftsunfähigkeit wird geprüft, ob die Person in einer Verpflichtung steht. Eine Person mit beschränkter Geschäftsunfähigkeit kann ohne gesetzlichen Vertreter eine unentgeltliche Erbvertragsvereinbarung treffen. Für die Partei, die nicht den Geschäftsfähigkeitsanforderungen entspricht, ist der Vertrag ungültig, wenn die andere Partei voll geschäftsunfähig ist. Wenn die andere Partei mit beschränkter Geschäftsunfähigkeit den Vertrag abschließt und keine Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters hat, hat der von der Person mit beschränkter Geschäftsunfähigkeit abgeschlossene Vertrag dieselbe Wirkung wie der von der voll geschäftsunfähigen Person abgeschlossene Vertrag. In beiden Fällen wird der Erbvertrag definitiv ungültig sein. Im Hinblick auf die Geschäftsunfähigkeit des Erblassers wird Artikel 557 des TMK relevant sein. Wenn ein Erbvertrag abgeschlossen wird, während der Erblasser keine Verfügungsfähigkeit hat, wird dieser Vertrag der Annullierung unterliegen.

Wie endet ein Erbvertrag? Ein Erbvertrag kann auf verschiedene Weise enden, je nach den Umständen. Der Vertrag kann durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien oder durch Rücktritt vom Vertrag beendet werden. Die Beendigung durch Vereinbarung bedeutet, dass die Parteien den Erbvertrag schriftlich beenden können. Diese Situation ist in Artikel 546 des TMK geregelt: “Ein Erbvertrag kann jederzeit durch schriftliche Vereinbarung der Parteien aufgehoben werden. Wenn jedoch festgestellt wird, dass die Person, die als Erbe benannt wurde oder bestimmte Vermögenswerte erhalten hat, nach Abschluss des Erbvertrages Verhaltensweisen gezeigt hat, die einen Grund für den Ausschluss aus der Erbschaft darstellen, kann der Erblasser einseitig vom Erbvertrag zurücktreten. Einseitige Beendigung erfolgt gemäß den gesetzlich vorgesehenen Formen für Testamente.” Eine andere Möglichkeit ist die Kündigung und der Rücktritt vom Vertrag. Dies ist in Artikel 547 des TMK geregelt: “Wenn die Partei, die gemäß dem Erbvertrag Anspruch auf eine Leistung hat, feststellt, dass diese Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden oder nicht gesichert wurden, kann sie gemäß

den Regeln des Schuldrechts vom Vertrag zurücktreten.” In Artikel 548 des TMK wird geregelt, dass wenn die benannte Person oder die Person, die bestimmte Vermögenswerte erhält, zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht mehr lebt, der Erbvertrag automatisch endet. Der Vertrag kann auch durch Annullierung enden. Die Gründe für die Annullierung des Vertrages hängen, wie bereits erwähnt, mit den Folgen der Geschäftsunfähigkeit zusammen. Bezüglich der Annullierung ist die entsprechende Bestimmung wie folgt: “Ein Anspruch auf Annullierung einer Verfügung von Todes wegen kann aus folgenden Gründen erhoben werden: – Wenn die Verfügung getroffen wurde, als der Erblasser nicht in der Lage war, eine Verfügung zu treffen, – Wenn die Verfügung aufgrund von Irrtum, Täuschung, Drohung oder Zwang getroffen wurde, – Wenn der Inhalt der Verfügung, die Bedingungen oder Anforderungen rechtswidrig oder unmoralisch sind, – Wenn die Verfügung ohne Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Formen getroffen wurde.” In Bezug auf das Recht auf Annullierung ist in Artikel 558 des TMK folgende Bestimmung enthalten: “Ein Annullierungsanspruch kann von einem Erben oder einem Testamentserben geltend gemacht werden, der ein Interesse an der Annullierung hat.” Wie aus dem Artikel hervorgeht, kann, wenn der Erblasser nicht voll geschäftsfähig ist, die Annullierung des Geschäfts von den Erben in Betracht gezogen werden.

 

Erbschaftsvertrag in Bezug auf Beispielsentscheidungen des Obersten Gerichtshofs:

Erbschaftsvertrag Ein Vertrag zur Aufgabe des Erbes ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und dem Erben, in dem der Erbe auf sein Erbrecht verzichtet. Ein Vertrag, den der Erbe mit einer dritten Person oder einem anderen Erben abschließt, ist kein Verzichtsvertrag, sondern ein Vertrag zur Übertragung des Erbrechts. Obwohl für den Verzichtsvertrag die Einhaltung einer förmlichen Form erforderlich ist, kann der Vertrag zur Übertragung des Erbrechts einfach schriftlich abgeschlossen werden. Damit ein Vertrag zur Übertragung des Erbrechts auf einem noch nicht eröffneten Erbe als gültig angesehen werden kann, ist nach Artikel 678 des TMK die Teilnahme und Zustimmung des Erblassers erforderlich. … zu Lebzeiten von … ist der freiwillige Aufteilungsvertrag bezüglich der Immobilien von … ungültig, ebenso wie die im 2. Artikel des Vertrags enthaltene Verzichtsklausel von …, da sie nicht förmlich beim Notar abgeschlossen wurde. Daher hätte das Gericht die Klage abweisen müssen, anstatt ein schriftliches Urteil zu fällen. Daher musste die Entscheidung aufgehoben werden. 14. Zivilkammer 2016/10390 E., 2017/434 K.


Das vom Notariat … erstellte und am 07.10.2010 mit der Registriernummer 17966 abgeschlossene Vertragsdokument über den teilweisen Verzicht und den Erbschaftsvertrag des Erblassers … wurde dem Gericht vorgelegt. Der Erbe …, gab an, dass der Vertrag kein Verzichtsvertrag, sondern ein Testament mit bestimmten Bedingungen sei. Der Erbe … hat nicht geantwortet. Das Gericht entschied gemäß Artikel 596 des TMK, dass der am 07.10.2010 vom Notariat … erstellte Vertrag zur teilweisen Aufgabe und zum Erbschaftsvertrag geöffnet und den Beteiligten vorgelesen und zugestellt wurde. Der Erbe … legte Berufung gegen das Urteil ein. Der am 07.10.2010 vom Notariat … erstellte Vertrag zur teilweisen Aufgabe und zum Erbschaftsvertrag ist kein Testament. Artikel 596 des TMK regelt das Öffnen und Lesen von Testamenten. Das gleiche Gesetz enthält keine Bestimmung für die Öffnung und das Lesen von Verträgen zur Aufgabe des Erbes gemäß Artikel 527 des TMK und den folgenden Artikeln. Daher war die Klage abzuweisen, anstatt ein schriftliches Urteil zu fällen. Daher musste das Urteil aufgehoben werden. 14. Zivilkammer 2015/2605 E., 2015/2518 K.


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