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Planungsamnestie und Gebäuderegistrierungsdokument in der Türkei

Planungsamnestie und Gebäuderegistrierungsdokument: Antrag, Gebühren und rechtliche Konsequenzen

Was ist das im Rahmen der Planungsamnestie ausgestellte Gebäuderegistrierungsdokument und wie kann es erhalten werden? Detaillierte Informationen über die Gültigkeitsdauer des Registrierungsdokuments, Antragsgebühren, berechtigte Strukturen und Strukturen, die nicht registriert werden können.

Planungsamnestie in der Türkei

 

GEBÄUDEREGISTRIERUNGSDOKUMENT: PLANUNGSAMNESTIE UND DETAILS

Das Gebäuderegistrierungsdokument ist ein Dokument, das im Rahmen der am 11. Mai 2018 hinzugefügten temporären Artikel 16 des Bebauungsgesetzes eingeführt wurde. Dieses Dokument erleichtert die Registrierung von Strukturen, die ohne Genehmigungen oder in Verletzung von Genehmigungen und deren Anhängen gebaut wurden, mit dem Ziel, sich auf Katastrophenrisiken vorzubereiten und vor dem 31.12.2017 errichtet wurden. Dieses Dokument, eine der grundlegenden Bestimmungen der Planungsamnestie, gewährt den Eigentümern auch das Recht, ihre bestehenden Strukturen bis zur Umsetzung der städtischen Transformation zu nutzen.

PLANUNGSAMNESTIEBESTIMMUNGEN UND ANTRAGSBEDINGUNGEN

Die Planungsamnestie ist eine Regelung, die Eigentümer bis zum 31.10.2018 beantragen können. Anträge können elektronisch beim Ministerium für Umwelt und Urbanisierung und autorisierten Institutionen oder bei den zuständigen örtlichen Regierungsstellen gestellt werden. Um einen Antrag zu stellen, müssen Eigentümer bestimmte Bedingungen erfüllen und die Registrierungsgebühr bis zum 31.12.2018 bezahlen. Informationen über die Struktur und das Grundstück, die Gegenstand des Antrags sind, werden vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung auf der Grundlage der Erklärung des Eigentümers in das Registrierungssystem übertragen.

Ziele und Vorteile

Die Planungsamnestie zielt darauf ab, Strukturen in Vorbereitung auf Katastrophenrisiken zu registrieren. Dies ermöglicht es Eigentümern von nicht lizenzierten oder genehmigungswidrigen Strukturen, ihre aktuelle Situation zu legalisieren und diese Strukturen bis zur Umsetzung der städtischen Transformation zu nutzen. Darüber hinaus gewährt das Registrierungsdokument den Eigentümern das Recht, nicht konforme Strukturen zu nutzen, und sorgt für die sichere Nutzung bestehender Strukturen und die Vorbereitung auf die neuen Bebauungsvorschriften.

PROZESS UND DETAILS ZUM ERHALT EINES GEBÄUDEREGISTRIERUNGSDOKUMENTS

Um ein Gebäuderegistrierungsdokument zu erhalten, müssen Eigentümer während der angegebenen Daten einen Antrag stellen. Anträge können elektronisch über das Ministerium für Umwelt und Urbanisierung oder autorisierte Institutionen oder bei den zuständigen örtlichen Regierungsstellen eingereicht werden. Wenn der Antrag angenommen wird und die angegebenen Bedingungen erfüllt sind, wird das Registrierungsdokument ausgestellt und dem Eigentümer übergeben.

WICHTIGER HINWEIS:

Das Gebäuderegistrierungsdokument ist eine Gelegenheit, die Eigentümern im Rahmen der Planungsamnestie angeboten wird. Es gibt jedoch wichtige Details, die beim Erhalt des Dokuments zu beachten sind. Es ist wichtig, die Antragsbedingungen und -fristen genau zu befolgen, die Registrierungsgebühr rechtzeitig zu zahlen und vollständige Informationen für einen erfolgreichen Antrag bereitzustellen. Darüber hinaus ist es wichtig, die rechtlichen Konsequenzen des Erhalts des Registrierungsdokuments und die relevanten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zu berücksichtigen, um die Rechte der Eigentümer zu schützen.

LEITFADEN ZUM ERHALT EINES GEBÄUDEREGISTRIERUNGSDOKUMENTS: VERFAHREN UND SCHRITTE

Gebäuderegistrierungsdokument

Der Erhalt eines Gebäuderegistrierungsdokuments unterliegt spezifischen Verfahren und Grundsätzen, die durch die im Amtsblatt mit der Nummer 30443 veröffentlichte Richtlinie geregelt sind. Hier sind die Schritte zum Erhalt eines Gebäuderegistrierungsdokuments:

 

Antragsprozess und Daten:

– Das Gebäuderegistrierungsdokument gilt für Strukturen, die vor dem 31.12.2017 gebaut wurden.

– Die Frist für Anträge ist der 31.10.2018 und die Frist für die Zahlung der Registrierungsgebühr ist der 31.12.2018.

Antragsteller und Eigentümer:

– Der Antrag kann von jedem Eigentümer oder seinem Vertreter gestellt werden.

– Der Antrag kann über e-Government oder durch Antragstellung bei Institutionen und Organisationen gestellt werden.

Antrag über e-Government:

– Der Antrag kann durch Ausfüllen des Formulars im Gebäuderegistrierungssystem über e-Government gestellt werden.

– Die Gebühr muss über e-Government bezahlt werden.

Antrag bei Institutionen und Organisationen:

– Bei Anträgen bei Institutionen und Organisationen wird das Registrierungsdokument auf Grundlage der Erklärung des Antragstellers ausgefüllt.

– Die festgelegte Gebühr wird an die Institution oder Organisation gezahlt, bei der der Antrag gestellt wird.

Genehmigung und Dokumentenlieferung:

– Für Anträge, die über e-Government gestellt werden, wird das vom System generierte Registrierungsdokument über e-Government erhalten.

– Bei Anträgen bei Institutionen und Organisationen wird das Formular an die Provinzdirektionen für Umwelt und Urbanisierung gesendet.

– Nach der Genehmigung des Formulars durch die Direktion wird eine Kopie dem anfragenden Eigentümer übergeben.

WICHTIGE WARNUNG:

– Es ist entscheidend, während des Antragsprozesses vollständige Informationen bereitzustellen und innerhalb der festgelegten Daten einen Antrag zu stellen.

– Antragsteller, die über e-Government einen Antrag stellen, müssen die eingezahlte Gebühr konsequent bezahlen, um das Dokument zu erhalten.

– Das Befolgen dieser Schritte während des Erwerbsprozesses des Gebäuderegistrierungsdokuments gewährleistet einen reibungslosen Prozess. Darüber hinaus ist es wichtig, während des Antragsprozesses die festgelegten Daten und Bedingungen zu berücksichtigen.

ANTRAGSGEBÜHR UND BERECHTIGTE STRUKTUREN

GEBÄUDEREGISTRIERUNGSDOKUMENT

Antragsgebühr für das Gebäuderegistrierungsdokument:

Die bei der Beantragung eines Gebäuderegistrierungsdokuments zu zahlende Gebühr wird gemäß Artikel 5 der im Amtsblatt mit der Nummer 30443 veröffentlichten Verordnung festgelegt. Laut dieser Verordnung wird die Gebühr für das Gebäuderegistrierungsdokument als drei Prozent für Wohnnutzung und fünf Prozent für gewerbliche Nutzung auf Basis des Gesamtwerts der nach dem Immobiliensteuergesetz vom 29.07.1970 festgelegten Grundsteuerwerts und der ungefähren Kosten der Struktur berechnet.

Für das Gebäuderegistrierungsdokument berechtigte Strukturen:

Das Gebäuderegistrierungsdokument wird durch den temporären Artikel 16 des Bebauungsgesetzes geregelt.

In diesem Zusammenhang kann das Dokument an Eigentümer erteilt werden, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

– Die Struktur muss vor dem 31.12.2017 gebaut worden sein.

– Die Struktur muss unlizenziert oder lizenziert, aber nicht projektkonform sein.

– Der Antrag muss gemäß den festgelegten Verfahren und Bedingungen gestellt werden.

– Die Gebühr für das Gebäuderegistrierungsdokument muss bezahlt werden.

FÜR DAS GEBÄUDEREGISTRIERUNGSDOKUMENT NICHT BERECHTIGTE STRUKTUREN:

GEBÄUDEREGISTRIERUNGSDOKUMENT

 

Gemäß den Vorschriften sind die folgenden Strukturen nicht für das Gebäuderegistrierungsdokument berechtigt:

– Innerhalb des Bosporus-Küstenstreifens und des Vorhersagegebiets,

– Innerhalb der historischen Halbinsel von Istanbul,

– Im historischen Gebiet von Gallipoli der Çanakkale-Kriege,

– Auf Grundstücken, die dem Privateigentum Dritter unterliegen,

– Auf Grundstücken, die dem Schatzamt gehören und als Sozialanlagenbereiche ausgewiesen sind.

STORNIERUNG UND STRAFVERFAHREN BEZÜGLICH NICHT BERECHTIGTER STRUKTUREN:

Das gewährte Gebäuderegistrierungsdokument wird in bestimmten Situationen storniert, und die für dieses Dokument gezahlte Gebühr wird nicht zurückerstattet. Darüber hinaus wird bei falschen Angaben durch den Antragsteller eine Strafanzeige gemäß Artikel 206 des türkischen Strafgesetzbuches erstattet.

Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, dass Personen, die einen Antrag auf das Gebäuderegistrierungsdokument stellen, auf die festgelegten Bedingungen und Verfahren achten. Andernfalls können während des Dokumentenausstellungsprozesses Probleme auftreten.

GÜLTIGKEITSDAUER DES GEBÄUDEREGISTRIERUNGSDOKUMENTS

Die Gültigkeitsdauer des Gebäuderegistrierungsdokuments wird gemäß Artikel 9 der Verordnung „Grundsätze und Verfahren für die Erteilung von Gebäuderegistrierungsdokumenten“ festgelegt. Laut diesem Artikel ist das Gebäuderegistrierungsdokument bis zur Rekonstruktion der Strukturen oder zur Umsetzung der städtischen Transformation gültig. Im Falle des Wiederaufbaus von Strukturen mit einem Gebäuderegistrierungsdokument werden die Bestimmungen der aktuellen Bebauungsgesetzgebung angewendet.

STRUKTUREN AUF GRUNDSTÜCKEN IM EIGENTUM DES SCHATZAMTES UND DER GEMEINDEN

Für Strukturen mit einem Gebäuderegistrierungsdokument, die auf Grundstücken im Eigentum des Schatzamtes errichtet wurden, werden diese Grundstücke nach der Ausstellung des Dokuments dem Ministerium zugewiesen. Nach dem Zuweisungsprozess werden diese Grundstücke vom Ministerium zum Schätzwert direkt auf Antrag der Eigentümer des Gebäuderegistrierungsdokuments oder ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Nachfolger verkauft. Ebenso kann ein Gebäuderegistrierungsdokument für Strukturen ausgestellt werden, die auf Grundstücken im Eigentum der Gemeinden gebaut wurden. In diesem Fall werden diese Grundstücke direkt von den Gemeinden zum Schätzwert auf Antrag der Eigentümer des Gebäuderegistrierungsdokuments oder ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Nachfolger verkauft, unter der Voraussetzung, dass der Betrag an die jeweilige Gemeinde gezahlt wird.

ÜBERWACHUNG DES GEBÄUDEREGISTRIERUNGSDOKUMENTS

Die Prozesse und Transaktionen im Zusammenhang mit der Ausstellung des Gebäuderegistrierungsdokuments können vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung geprüft werden. Diese Prüfungen werden durchgeführt, um die korrekte und transparente Umsetzung des Dokumentenausstellungsprozesses sicherzustellen.

FALSCHERKLÄRUNG WÄHREND DER AUSSTELLUNG DES GEBÄUDEREGISTRIERUNGSDOKUMENTS

Im Falle einer falschen Erklärung während der Ausstellung des Gebäuderegistrierungsdokuments über das e-Government-System oder den Antrag bei Institutionen und Organisationen werden die Verfahren gemäß Artikel 10 der Verordnung „Grundsätze und Verfahren für die Erteilung von Gebäuderegistrierungsdokumenten“ geregelt. Laut diesem Artikel:

– Wenn die Gebühr für das Gebäuderegistrierungsdokument zu niedrig bezahlt wird, muss der Antragsteller die notwendige Korrektur über e-Government vornehmen und den fehlenden Betrag zahlen. Nach diesen Schritten wird ein neues Gebäuderegistrierungsdokument ausgestellt.

– Wenn der fehlende Betrag nicht bezahlt wird, wird das ausgestellte Gebäuderegistrierungsdokument storniert, die gezahlte Gebühr wird nicht zurückerstattet, und eine Strafanzeige wird gegen den Antragsteller wegen falscher Erklärung erstattet.

– Für zu viel gezahlte Beträge für das Gebäuderegistrierungsdokument kann ein Rückerstattungsprozess durch Antragstellung bei den Provinzdirektionen für Umwelt und Urbanisierung eingeleitet werden.

Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, die Bedeutung der Bereitstellung genauer und vollständiger Informationen während des Ausstellung des Gebäuderegistrierungsdokuments zu betonen. Andernfalls können während des Dokumentenausstellungsprozesses Probleme auftreten.

RECHTLICHE KONSEQUENZEN DES GEBÄUDEREGISTRIERUNGSDOKUMENTS

Die rechtlichen Konsequenzen des Erhalts eines Gebäuderegistrierungsdokuments werden gemäß dem temporären Artikel 16 des Bebauungsgesetzes geregelt. Einige der Konsequenzen des Erhalts des Gebäuderegistrierungsdokuments gemäß diesem Artikel sind wie folgt:

Wasser-, Strom- und Gasanschlüsse:

Strukturen mit einem Gebäuderegistrierungsdokument können vorübergehend an Wasser-, Strom- und Gasanschlüsse je nach ihrer Abonnentengruppe angeschlossen werden. Dies ermöglicht es den Eigentümern, bestimmte Bedürfnisse zu erfüllen.

Aufhebung von Abrissentscheidungen und Verwaltungsgeldern:

Abrissentscheidungen und Verwaltungsgelder, die für Strukturen mit einem Gebäuderegistrierungsdokument gemäß dem Bebauungsgesetz nicht eingezogen werden können, werden aufgehoben. Dies bietet den Eigentümern eine Befreiung von vergangenen Bußgeldern.

Gebäudenutzungserlaubnis:

Für Strukturen ohne Gebäudenutzungserlaubnis oder ohne Baugenehmigung, aber in Bereichen, die in Bebauungsplänen öffentlichen Dienstleistungsbereichen entsprechen, kann eine Nutzungsänderung und ein Wohnungseigentum ohne die Notwendigkeit einer Gebäudenutzungserlaubnis eingerichtet werden, vorausgesetzt, dass das Einverständnis aller Eigentümer eingeholt wird und Bereiche, die öffentlichen Dienstleistungsbereichen entsprechen, aufgegeben werden. Diese Situation bietet den Eigentümern bestimmte Vorteile, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

GERICHTSENTSCHEIDUNGEN ZUM GEBÄUDEREGISTRIERUNGSDOKUMENT:

(…) Das Gebäuderegistrierungsdokument bezieht sich auf die Nutzung nicht konformer Strukturen, nicht darauf, sie in Einklang mit den Bebauungsvorschriften zu bringen. Wie in Absatz 10 des temporären Artikel 16 angegeben, ist das Gebäuderegistrierungsdokument bis zur Rekonstruktion oder urbanen Transformation der Struktur gültig. Der Zweck der Regelung ist es, den Behörden die Nutzung der Struktur bis zu ihrer Rekonstruktion zu ermöglichen. Andernfalls würde ein Unternehmer, der eine nicht konforme Struktur gebaut hat, behaupten, dass ein Gebäuderegistrierungsdokument erhalten wurde, und die Erfüllung seiner Verpflichtung bis zum Wiederaufbau der Struktur aufschieben, was zeigt, dass die Verpflichtung nicht erfüllt wurde. Das Warten auf den Wiederaufbau der Struktur bis zur Erfüllung der Verpflichtung ist eine unzumutbare Situation und stellt einen Missbrauch von Rechten dar. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die durch den temporären Artikel 16 hinzugefügte Regelung des Bebauungsgesetzes keine Auswirkungen auf die Erfüllung der in Bauverträgen für Landanteilsbau festgelegten Verpflichtungen hat. Natürlich ist es auch möglich, dass die Parteien ihre Verpflichtungen aufgrund der neuen Situation nach Erhalt des Gebäuderegistrierungsdokuments bewerten und entsprechend der aktuellen Situation eine neue Position einnehmen. (Kassationsgericht 15. Zivilsenat – Aktenzeichen 2019/3962, Entscheidung Nr. 2020/2494)


(…) Der Kläger beantragte bei der Beklagten Behörde einen Stromanschluss für das unabhängige Abteil Nummer 55/16 im Gebäude …, aber sein Antrag wurde abgelehnt. Daher beantragte er eine Entscheidung, um den Stromfluss zu seiner Wohnung sicherzustellen und reichte eine Klage

ein. Die Beklagte argumentierte, dass gemäß der Gesetzgebung für individuelle Abonnementverfahren die Ausstellung der Bezugsberechtigung erforderlich sei und die in Artikel 11 des Gesetzes Nr. 3194 genannte Ausnahmebedingung in diesem Fall nicht zutreffe. Daher wurde die Klage abgewiesen, weil die in Artikel 11 des Bebauungsgesetzes genannte Ausnahmesituation in diesem Fall nicht zutrifft, da die Baugenehmigung für das Gebäude, in dem sich das unabhängige Abteil des Klägers befindet, am 25.06.2009 erteilt wurde. Die Entscheidung wurde vom Kläger angefochten. Der Fall betrifft die Anfrage für die temporäre Anschlussinstallation. Gesetz Nr. 3194, das die Hinzufügung des temporären Artikel 16 zum Bebauungsgesetz regelt, besagt in Artikel 16 des Gesetzes Nr. 7143: „Zum Zweck der Registrierung von Strukturen, die ohne Genehmigungen oder in Verletzung von Genehmigungen und deren Anhängen gebaut wurden, im Rahmen der Vorbereitung auf Katastrophenrisiken und der Sicherstellung einer Planungsamnestie kann bis zum 31.10.2018 ein Yapı Kayıt Belgesi auf Antrag, Erfüllung der in diesem Artikel festgelegten Bedingungen und Zahlung der Registrierungsgebühr bis zum 31.12.2018 ausgestellt werden. Der Eigentumsstatus der Struktur und des Grundstücks, das Gegenstand des Antrags ist, die Klasse und Gruppe der Struktur und andere Angelegenheiten werden vom Ministerium auf Grundlage der Erklärung des Eigentümers …“. (3. Zivilsenat 2016/22132 E., 2018/8565 K.)

 

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Planungsamnestie und Gebäuderegistrierungsdokument im türkischen Recht

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