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Türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat

Die Türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat ist einer der Fälle, in denen die Staatsbürgerschaft später erworben wird. Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat, der in Artikel 16 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 garantiert ist, ist in letzter Zeit zu einer häufig anzutreffenden Situation im täglichen Leben geworden.

WER KANN BEANTRAGEN, DIE TÜRKISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH EHE ZU ERHALTEN?

Dies können in der Regel Ausländer beantragen, die seit 3 ​​Jahren mit einem Türkischen Staatsbürger verheiratet sind und diese Ehe noch führen. Die fragliche Ehe sollte formell und ernsthaft sein. Wir werden dies weiter unten ausführlicher besprechen.

BEDINGUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZUR TÜRKISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH EHE

Die Heirat mit einem Türkischen Staatsbürger verleiht einer ausländischen Person nicht direkt die Türkische Staatsbürgerschaft. Für den Erwerb der Türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat stellt der Gesetzgeber verschiedene Voraussetzungen auf. Bei einer Neuerung unterliegt der Erwerb der Türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat der Entscheidung der zuständigen Behörden. Um die Türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat zu erhalten, ist es notwendig, nach Erfüllung bestimmter Kriterien bei den zuständigen Behörden einen Antrag zu stellen.

Notwendige Bedingungen für Ausländer, um die Türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat zu erwerben;

Muss mindestens 3 Jahre in einer Ehe gewesen sein. Diese Ehe muss mindestens 3 Jahre gedauert haben und zum Zeitpunkt der Entscheidung bestehen. Diese Ehe muss eine gültige Ehe nach Türkischem Recht sein. Ein Anspruch auf Grund einer rechtsunwirksamen Ehe kann nicht geltend gemacht werden. Diese Angelegenheit wird von den zuständigen Behörden zum Zeitpunkt der Antragstellung geprüft.

Ehepartner müssen in einem Familienverband leben.Eine vom Gesetzgeber festgelegte Voraussetzung für den Erwerb der Türkischen Staatsbürgerschaft durch einen Ausländer ist, dass die Paare in einer Familiengemeinschaft leben. Ehegatten müssen in der Regel tatsächlich zusammenleben. Hier soll verhindert werden, dass Ausländer durch geheime Ehen die Staatsbürgerschaft erwerben. Kollaborative Ehe bezieht sich auf Scheinpartnerschaften, die für andere Zwecke nach außen gezeigt werden, ohne dass die Einheit der Familie in Wirklichkeit ist. Das Kriterium des Lebens in Familieneinheit wird von der Provinzpolizeibehörde und der Untersuchungskommission für Anträge auf Staatsbürgerschaft bestätigt.
Stirbt der Türkische Staatsbürger jedoch nach Antragstellung des ausländischen Ehepartners und endet die Ehe spontan, kann der ausländische Ehegatte die Türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat erwerben, indem er die anderen Kriterien erfüllt, ohne diese Bedingung zu stellen.

Der ausländische Ehegatte darf keine mit der Ehegemeinschaft unvereinbare Tätigkeit ausüben. Als Beispiele für dieses Item können Verhaltensweisen wie das Nichtausüben von Prostitution und das Nichtvermitteln von Prostitution genannt werden. Diese Situation wird von der Provinzpolizeibehörde untersucht. In der Lehre wird akzeptiert, dass man sich von Verhaltensweisen fernhalten sollte, die eine Scheidung verursachen.

Der ausländische Ehepartner sollte sich nicht in einer Situation befinden, die ihn im Hinblick auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung daran hindern würde, die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Der ausländische Ehepartner sollte keine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen. In diesem Zusammenhang sollte sie sich nicht an Aktivitäten beteiligen, die der Integrität des Landes schaden, und sollte diese Aktivitäten nicht unterstützen. Insbesondere diejenigen, die mit denen in Verbindung stehen, die separatistische Aktivitäten unterstützen, werden nicht in die Türkische Staatsbürgerschaft aufgenommen. Das Begehen von Handlungen wie Rebellion, Spionage, Sabotage, Waffen- und Drogenschmuggel und Fälschung von Dokumenten, die die öffentliche Ordnung stören, wird auch den Erwerb der Türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat verhindern. Um diese Situationen zu bestimmen, werden Archivrecherchen vom Untersekretariat der Nationalen Geheimdienstorganisation und der Generaldirektion für Sicherheit angefordert.

ENTSCHEIDUNG ZUM ERWERBEN DER TÜRKISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH EHE

Die Erfüllung der oben genannten Kriterien reicht nicht aus, um die Türkische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Hierüber ist eine Entscheidung der zuständigen Behörde zu treffen. Zuständige Behörde ist das Innenministerium. Ein Ausländer, der die Türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, kann die Staatsbürgerschaft gemäß der Entscheidung der zuständigen Behörde erwerben, wenn er die im Gesetz aufgeführten Voraussetzungen erfüllt. Dass die Kriterien im Gesetz festgeschrieben sind, gibt Ausländern nicht das Recht, die absolute Staatsbürgerschaft zu erwerben. Die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde, nämlich des Innenministeriums. Dieser Ermessensspielraum ist jedoch nicht unbegrenzt und lässt keine willkürliche Nutzung zu.

ANTRAG GEGEN NEGATIVENTSCHEIDUNGEN

Wir haben oben erwähnt, dass die zuständige Behörde einen Ermessensspielraum über die zu treffende Entscheidung hat, aber diese Befugnis ist nicht unbegrenzt. Gemäß der in der Verfassung garantierten Bestimmung steht der Rechtsbehelf jederzeit gegen alle Arten von Handlungen und Handlungen der Verwaltung offen. Wenn Ausländer, die die Türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat erwerben wollen, einen ablehnenden Bescheid erhalten, können sie gegen den Bescheid des Innenministeriums ein gerichtliches Verfahren einleiten, indem sie beim Verwaltungsgericht einen Antrag stellen. Zuständiges Gericht ist das Verwaltungsgericht des Ortes, der von der Behörde, die diese Entscheidung getroffen hat, festgestellt wurde.


WIE BEANTRAGT MAN DIE STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH EHE?

Der Antrag wird von dem Ausländer, der die Türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, an das Gouverneursamt des Wohnortes gerichtet. Befindet sich der ausländische Ehegatte im Ausland, kann er sich an ausländische Vertretungen wenden. Für die Bewerbung erforderliche Unterlagen;

1. Antrag auf Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Heirat

2. Muster der Identitätsregistrierung des Ehepartners der Türkischen Staatsbürgerschaft

3. Reisepass oder ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, wo der Ausländer Staatsbürger ist.

4. Dokument, das die Identitätsdaten des Ausländers enthält, z. B. eine Geburtsurkunde oder eine Kopie des Personalausweises.

5. Wenn der Wohnort die Türkei ist, das letzte Aufenthaltsdokument.

6. Wenn dem Ausländer eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung wegen einer Straftat vorliegt, eine beglaubigte Kopie davon.

7. Eingang der Zahlung der Servicegebühr für das Staatsbürgerschaftsverfahren

WIE VERLÄUFT DER ERWERB DER STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH EHE?

VERFAHREN ZUR UNTERSUCHUNG VON ANTRAGSTELLERN
Die Provinzpolizeibehörde beginnt mit der Untersuchung der Akte. In der Zwischenzeit werden Archivrecherchen vom Untersekretariat der National Intelligence Organization und der Generaldirektion für Sicherheit angefordert.
Untersuchte Probleme;
Ob die Ehegatten tatsächlich in familiärer Einheit zusammenleben, außer bei höherer Gewalt
ob die Ehegatten gemeinsame Kinder haben
Ob die Ehegatten einer mit der Ehegemeinschaft unvereinbaren Tätigkeit nachgehen
Ob die Ehegatten irgendwelche Hindernisse in Bezug auf die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit und die allgemeine Moral haben.
Ist die Ehe geheim?
Der Prüfungsausschuss für Einbürgerungsanträge tritt zusammen und entscheidet über diese Angelegenheit durch Abstimmung. Ehepartner, die diese Phase bestehen, werden sowohl zusammen als auch getrennt befragt. In diesem Interview werden den Ehepartnern Fragen übereinander gestellt. Durch die Aufnahme der hier erreichten Stellungnahmen in das Soja-Formular wird die Akte dem Innenministerium zur Entscheidung übermittelt.

ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN ANTRAG UND DAS GERICHTSVERFAHREN

Um die Staatsbürgerschaft zu erwerben, ist die Genehmigung des Antrags durch das Innenministerium erforderlich. Das Ministerium nimmt den Antrag an oder lehnt ihn ab, indem es die erforderlichen Nachforschungen anstellt. Wenn der Antrag genehmigt wird, wird entschieden, den ausländischen Ehegatten in die Türkische Staatsbürgerschaft aufzunehmen. Für die Registrierung dieser Entscheidung bei der Bevölkerung erstellt sie ein Bevölkerungsregistrierungsformular und sendet es an die zuständige Bevölkerungsdirektion. Die Bevölkerungsdirektion führt die erforderlichen Verfahren durch und teilt diese Entscheidung dem ausländischen Ehegatten mit. Am Ende dieses Verfahrens kann der ausländische Ehegatte die Türkische Staatsbürgerschaft erwerben und beim Standesamt beantragen und den Personalausweis erhalten. Bei vom Innenministerium abgelehnten Anträgen kann der ausländische Ehepartner einen Antrag bei der Justiz stellen.

WENN DIE EHE ANNULLIERT WIRD, WIRD DIES DIE STAATSBÜRGERSCHAFT BEEINFLUSSEN?

Wenn entschieden wird, die Ehe einer Person, die die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat erworben hat, aufzuheben, sind die Auswirkungen dieser Situation auf die erworbene Staatsbürgerschaft in der Praxis häufig anzutreffen. Der Gesetzgeber hat diese Problematik in eine gesetzliche Regelung eingebracht. Demnach bleibt die erworbene türkische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn der Ausländer, der die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat erwirbt, in dieser Ehe „wohlwollend“ ist. Es gibt keine Bestimmung darüber, unter welchen Bedingungen diese Person gutgläubig ist oder nicht verheiratet ist. Das Wohlwollen des Ausländers wird nach den Merkmalen des konkreten Falles beurteilt. Das Gericht, das über die Nichtigkeit einer Ehe entscheidet, hat zwar das Recht, den Willen des Ausländers bei dieser Eheschließung festzustellen, ist aber in der Regel nicht dazu verpflichtet. Wenn entschieden wird, die Ehe aufzuheben, kann der ausländische Ehegatte die erworbene Staatsbürgerschaft beibehalten, sofern er in gutem Glauben handelt. Die Person, die behauptet, der ausländische Ehegatte sei nicht gutgläubig, ist verpflichtet, diese Behauptung zu beweisen, da der Rechtsgrundsatz Treu und Glauben ist. In diesem Fall kann die Person, die behauptet, der ausländische Ehepartner sei bösgläubig, das Innenministerium ersuchen, diese Situation zu untersuchen. Das Innenministerium stellt diese Situation fest und legt dem Gericht seine Schlussfolgerung vor. Sollten die Feststellungen des Innenministeriums und des Gerichts widersprüchlich sein, wird diese Frage mit dem Ermittlungsverfahren geklärt.

DIE AUSWIRKUNG BETRÜGERISCHER EHE AUF DIE STAATSBÜRGERSCHAFT

Eine betrügerische Ehe ist eine Ehe, die aus einer Formalität geschlossen wird, die die Parteien aus bestimmten Interessen schließen, ohne die Absicht, eine ernsthafte und dauerhafte Verbindung zu begründen. Leider ist diese Situation im täglichen Leben häufig anzutreffen. Es wird beobachtet, dass Ausländer geheime Ehen schließen, um die Staatsbürgerschaft zu erwerben, Erben zu werden und Aufenthaltsgenehmigungen zu erhalten. In der Regel gelten geheime Ehen bis zu ihrer Aufhebung. Mit anderen Worten, obwohl die formellen Eheschließungen von Ausländern zum Erwerb der Staatsbürgerschaft in der Regel gültig sind, können Ausländer die Staatsbürgerschaft nicht erwerben, da der „Familienbund“, der eine der Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft ist, nicht im Sinne einer geheimen Eheschließung berücksichtigt werden kann.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM ZUGANG ZUR TÜRKISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH EHE

1- Kann ein Ausländer, der viele Jahre ohne Ehe mit einem türkischen Staatsbürger zusammengelebt hat, die Staatsbürgerschaft durch Heirat erwerben?

Das langjährige Zusammenleben mit einem türkischen Staatsbürger ohne formelle und ernsthafte Ehe hat keine Auswirkungen. Er kann die Staatsbürgerschaft nicht durch Heirat erwerben.

2- Die Bedingungen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Heirat gelten auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften?

Nein, gleichgeschlechtliche Partnerschaften genießen im türkischen Recht keinen Rechtsschutz. Nach unserer Gesetzgebung ist es nicht möglich, dass die Parteien heiraten.

3- Müssen türkische Staatsbürger und ausländische Ehepartner zusammenleben?

Das Kriterium der Einheit der Familie, das eine der Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Eheschließung ist, setzt voraus, dass sie tatsächlich zusammenleben. Es ist jedoch auch möglich, dass die Parteien aus bestimmten Gründen vorübergehend getrennt leben. Diese Trennung muss begründet und vorübergehend sein.

Für nähere Informationen zur türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat können Sie uns auf unserer Kontaktseite kontaktieren.

 

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