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eski esin soyadini kullanma

Verwendung des Nachnamens des Ex-Ehemanns im Türkischen Recht

Verwendung des Nachnamens des Ex-Ehemanns. Heirat und Scheidung haben beide einen starken Einfluss auf den Nachnamen einer Frau. Da der Familienname des männlichen Ehepartners als Familienname akzeptiert wird, ändert sich mit der Heirat der Familienname der Frau. Der Gesetzgeber hat der geschiedenen Ehefrau das Recht eingeräumt, den Nachnamen des früheren Ehegatten zu führen. Dieses Recht ist jedoch nicht absolut, sondern begrenzt. Dass der geschiedene Ehegatte den Nachnamen seines Ex-Mannes weiter führen kann, hängt vom Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ab. Bei Erfüllung dieser Bedingungen kann die geschiedene Frau den Nachnamen ihrer Ex-Frau gemäß der Entscheidung des Richters weiter führen.

DIE AUSWIRKUNG DER EHEBEENDIGUNG AUF DEN NACHNAMEN EINER FRAU

Die Ehe kann aus verschiedenen Gründen enden. Bei Auflösung der Ehe bleibt in der Regel der Familienname erhalten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Ausnahmen gibt es in Fällen, in denen die Ehe mit dem Tod des Ehemanns endet und wenn sie mit der Scheidung der Ehegatten endet. Diese Kündigungsgründe wirken sich unterschiedlich auf die persönliche Situation der Frau aus. Um es kurz zu sagen;

1. wenn die Ehe mit dem Tod des männlichen Ehegatten endete;

Ist die Ehe durch Tod geendet, also der Ehemann der Frau verstorben, führt die Frau weiterhin den Nachnamen des verstorbenen Ehepartners. Sofern die Frau nicht wieder heiratet, trägt sie weiterhin den Nachnamen des früheren Ehepartners. Es ist jedoch auch möglich, auf Wunsch den Nachnamen des Zölibats anzunehmen.

2. wenn die Ehe durch Scheidung beendet wurde;

Scheidung ist eine der Institutionen, die die Ehe beendet. Mit der Scheidung nimmt die Frau wieder ihren bisherigen Nachnamen an. Mit der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses ergibt sich dieser automatisch. Wenn der Gesetzgeber jedoch der Ansicht ist, dass die Frau ein Interesse daran hat, den Nachnamen ihres geschiedenen Mannes zu führen, und dass diese Situation dem Ex-Mann nicht schadet, kann er der Ex-Frau erlauben, den Nachnamen der Ex-Frau zu führen und zu führen , auf Wunsch der Frau. Dies wird weiter unten ausführlicher erörtert.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN VON NACHNAMEN VON EX-SPIRIT NACH DER SCHEIDUNG

Die geschiedene Frau nimmt in der Regel wieder ihren bisherigen Familiennamen an, behält jedoch mit der Eheschließung ihren Personenstand. Allerdings gibt es hiervon eine Ausnahme. Wenn die Frau ein Interesse daran hat, den Nachnamen ihrer Ex-Frau zu verwenden, und diese Situation der Ex-Frau nicht schadet, erlaubt der Richter der Frau, den Nachnamen ihres Ex-Mannes zu verwenden. Damit die Frau weiterhin den Nachnamen des Ex-Ehepartners verwenden darf, ist eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Wenn sich die Bedingungen ändern, kann der Ex-Ehepartner den Richter bitten, diese Erlaubnis zu entfernen. In der Praxis zeigt sich oft, dass es gegen die Interessen der Frau verstößt, nach der Scheidung ihren bisherigen Familiennamen anzunehmen. Beispielsweise kann die Frau mit diesem Nachnamen einen wichtigen Platz in ihrer Karriere erlangt haben. In solchen Fällen wird angenommen, dass die Frau ein rechtliches Interesse daran hat, den Nachnamen ihres Ex-Mannes zu führen.

Die Frau kann eine Klage einreichen, um den Nachnamen des geschiedenen Ehepartners zu verwenden, und ihren Wunsch äußern, den Nachnamen des ehemaligen Ehepartners zu verwenden. Die Beweislast liegt insoweit bei der Klägerin, nämlich der Ehefrau. Es muss nachweisen, dass die notwendigen Kriterien für die Annahme des Falles erfüllt sind. Diese Kriterien sind;

Die Frau hat ein berechtigtes Interesse daran, den Nachnamen des Ex-Ehepartners zu verwenden
Die Tatsache, dass die Verwendung des Nachnamens des Ex-Ehepartners durch die Frau der Ex-Frau nicht schadet

Wenn die geschiedene Frau zum ersten Mal verheiratet ist, kehrt sie automatisch zu ihrem Zölibat-Nachnamen zurück. Bei Vorliegen rechtlicher Voraussetzungen kann sie jedoch beim Richter beantragen, den Nachnamen ihres Ex-Mannes weiterhin zu verwenden. Ist die geschiedene Frau jedoch verwitwet, nimmt sie nach der Scheidung den Nachnamen der Witwe an, mit Beschluss des Richters ist es auch möglich, den Nachnamen des Junggesellen anzunehmen.

 

SITUATIONEN, IN DENEN DIE FRAU AKZEPTIERT IST, DEN NACHNAMEN DES EX-GEISTES ZU VERWENDEN

Die Tatsache, dass die Frau mit diesem Vornamen einen Platz im Geschäfts- und Berufsleben hat
Der Ruhm der Frau mit diesem Nachnamen
Dass Kind und Mutter unterschiedliche Nachnamen tragen, dient nicht dem Kindeswohl.
Schreiben Sie den Nachnamen des Ex-Ehepartners auf das Diplom, die Abschlussarbeiten, Dokumente und Zertifikate der Frau
Die Frau, deren bisheriger Nachname Witwennachname war, will diesen Nachnamen nicht wieder annehmen
Die Arbeit der Frau in der Öffentlichkeit und die Anwesenheit ihres Nachnamens in offiziellen Angelegenheiten

WIE KANN ICH DEN FALL DER VERWENDUNG DES NACHNAMEN DER EX-EHEFRAU ÖFFNEN?

Der Antrag der Frau, den Nachnamen ihres Ex-Ehepartners zu verwenden, kann entweder im Scheidungsverfahren oder nach der Scheidung in einem gesonderten Fall vorgebracht werden. Die Erlaubnis, den Nachnamen des Ex-Ehepartners zu führen, hängt vom Vorliegen bestimmter Prozessvoraussetzungen ab. Diese;

1-Die geschiedene Frau sollte eine Bitte haben.

Dieser Antrag kann entweder innerhalb des Scheidungsverfahrens oder als separates Verfahren nach der Scheidung vorgebracht werden.

2-Der Fall sollte an den Ex-Ehepartner gerichtet werden.

Gegner in diesem Fall ist in der Regel der Ex-Ehepartner. Im Falle des Todes des Ex-Ehepartners kann der Fall jedoch auch an die Erben des Ex-Ehepartners verwiesen werden.

3-Die Beweislast hat der geschiedene Ehegatte zu erfüllen.

Es muss von der klagenden Ehefrau nachgewiesen werden, dass die Frau ein Interesse daran hat, den Nachnamen des ehemaligen Ehegatten zu verwenden, und dass diese Situation dem ehemaligen Ehegatten nicht schadet. Nach Abschluss dieser Angelegenheiten entscheidet der Richter, dass der geschiedene Ehegatte den Nachnamen seines Ex-Mannes tragen soll.

4-Die Klage muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Scheidungsentscheidung eingereicht werden.

Diese Frist ist die Verjährungsfrist. Sie ist vom Kläger zu beachten. Andernfalls profitiert der Beklagte von der Einrede der Verjährung.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM FALL DER VERWENDUNG DES NACHNAMENS DER EX-EHEFRAU

Wird die Erlaubnis der Ex-Frau, ihren Nachnamen zu verwenden, den Verlauf des Falls ändern?

Es ist der Ex-Frau nicht möglich, der geschiedenen Frau die Verwendung ihres Nachnamens zu gestatten oder zu verweigern. Wenn jedoch die Verwendung dieses Nachnamens durch die geschiedene Frau dem Ehemann Schaden zufügt, kann die Missbilligung des Ehemanns auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen.

Was ist das zuständige Gericht und das zuständige Gericht im Falle der Verwendung des Nachnamens des Ex-Ehepartners?

Zuständig und befugt sind die Familiengerichte am Wohnort des Klägers.

Was passiert, wenn während der Klageerhebung 1 Jahr vergangen ist?

Für die Verwendung des Nachnamens des Ex-Ehepartners gilt eine einjährige Verjährungsfrist. Da es sich bei dieser Frist nicht um eine Entziehungsperiode handelt, können Sie Ihren Fall auch noch nach Ablauf von 1 Jahr einreichen. Allerdings kann der Beklagte, der frühere Ehegatte, diese Situation dem Richter gegenüber als Verjährung geltend machen. Der Richter berücksichtigt diese Angelegenheit nicht von sich aus, kann aber feststellen, dass die 1-Jahres-Frist auf Antrag des Angeklagten verstrichen ist.

Kann die Ex-Frau die Verwendung ihres Nachnamens später verhindern?

Ja, diese Angelegenheit wurde entschieden. Wenn der Fall der Verwendung des Nachnamens des ehemaligen Ehegatten von der geschiedenen Frau gewonnen wird, sich die Bedingungen jedoch im Laufe der Zeit geändert haben, kann der ehemalige Ehegatte beim Richter die Aufhebung dieser Erlaubnis beantragen.

Für nähere Informationen zur Verwendung des Nachnamens des Ex-Ehepartners können Sie uns auf unserer Kontaktseite kontaktieren.

BEISPIELENTSCHEIDUNGEN IM FALL DER VERWENDUNG DES NACHNAMENS DER EX-EHEFRAU
  • „… im konkreten Fall der Anwalt des Klägers; sein Mandant… Er gab an, dass er sich mit der Entscheidung des 9. Familiengerichts mit der Entscheidung Nr. 2009/196, Artikel 2009/196, scheiden ließ, dass er den Nachnamen seiner Frau nach der Scheidung weiterführte, da die Kinder klein waren , und dass sein Mandant nun kein Interesse daran hat, den Nachnamen seiner ehemaligen Frau zu verwenden, der als „Tellioğlu“ berichtigt werden soll…“ (Legal Office          2019/3257 E. , 2019/4853 K.)

 

  • „Der Ehemann kann die Aufhebung dieser Erlaubnis beantragen, wenn sich seine Bedingungen ändern. Aus den gesammelten Beweisen; Es wird davon ausgegangen, dass die beklagte Frau den Nachnamen ihres geschiedenen Ehemanns gemäß der am … ​​abgeschlossenen einvernehmlichen Scheidungsentscheidung tragen durfte, und es konnte nicht nachgewiesen werden, dass eine Situation im Sinne des einschlägigen Artikels des türkischen Zivilgesetzbuchs, der würde die Aufhebung dieser Erlaubnis erforderlich machen. Während die Klage auf Entzug der Erlaubnis für den klagenden Ehemann, den Nachnamen der beklagten Frau zu tragen, zurückgewiesen werden sollte, wurde ihre Annahme nicht als richtig befunden. (Y 2.HD, T.14.11.2013, E.2013/6259 K.2013/26355.)

 

  • „Der Antrag bezieht sich auf die Erlaubnis, den Nachnamen ihres geschiedenen Mannes zu verwenden (TMK. m.173/2). Die Tatsache, dass dieser Antrag während des Scheidungsverfahrens oder nach der Scheidungsentscheidung gestellt wird, ändert nichts an der Art des Falles und dem zuständigen Gericht. Gemäß Artikel 4 des Gesetzes Nr. 4787 ist das zuständige Gericht das Familiengericht. Es verstößt gegen das Verfahren und das Gesetz, eine Entscheidung über die Unzuständigkeit zu treffen, wenn die Sache in der Sache geprüft werden soll. (Y 2.HD, T.10.09.2007, M.2007/14097, K.2007/11911.)
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