Was ist ein Grundpfandrecht nach türkischem Recht?
GRUNDPFANDRECHT
Ein Grundpfandrecht ist ein beschränktes dingliches Recht nach türkischem Recht. Es wird zur Sicherung einer bestimmten Schuld eingerichtet. Kann die Schuld nicht fristgerecht eingezogen werden, gibt es das Recht, das Grundstück in Geld umzuwandeln und die Schuld einzuziehen. Die Umwandlung des Grundpfandrechts in Geld erfolgt, wenn die Schuld nicht rechtzeitig bezahlt wird. Grundpfandrechte haben einen bedeutenden Platz in unserem Rechtssystem. Sie bieten Sicherheit in Bezug auf Schuldrechte und sind für das wirtschaftliche Leben unseres Landes von großer Bedeutung. Das Recht, über das Grundstück zu verfügen, selbst wenn die Schuld nicht bezahlt wird, macht Grundpfandrechte in der Praxis häufig.
GEGENSTAND DES GRUNDPFANDRECHTS
Nicht alles kann Gegenstand eines Grundpfandrechts sein. Werte, auf die ein Grundpfandrecht eingerichtet werden kann, umfassen:
– Land
– Selbstständige und dauerhafte Rechte, die im Grundbuch eingetragen sind
– Selbstständige Teile, die Wohnungseigentum unterliegen
– Anteile im Miteigentum
– Grundstücke, die dem Gesamthandseigentum unterliegen (einstimmig)
ARTEN DES GRUNDPFANDRECHTS
Es gibt drei Arten von Grundpfandrechten. Diese sind:
1. Hypothek
2. Grundschuld
3. Rentenschuld
Abgesehen von den oben genannten Arten von Grundpfandrechten kann kein neues Grundpfandrecht eingerichtet werden. Grundpfandrechte sind zahlenmäßig begrenzt.
HYPOTHEK
Eine Hypothek ist eine der Arten von Grundpfandrechten. Ihr Zweck ist es, eine bestimmte Schuld zu sichern. Eine Hypothek kann eingerichtet werden, wenn eine gültige Schuld besteht. Wenn keine gültige Schuld besteht, kann keine gültige Hypothek bestehen. Das Bestehen einer Hypothek hängt vom Bestehen einer gültigen Schuld ab. Mit anderen Worten, wenn eine Hypothek im Grundbuch eingetragen ist, obwohl keine gültige Schuld besteht, ist die Eintragung betrügerisch.
Es ist zu beachten, dass die Hypothek mit der gesicherten Schuld übertragen wird. Die Hypothek erlischt, wenn die Schuld erlischt oder eingezogen wird. Wird das mit der Hypothek belastete Grundstück in Geld umgewandelt und ist der erzielte Betrag unzureichend, um die Schuld zu decken, bleibt die persönliche Haftung für die verbleibende Schuld bestehen. Die Schuld für den verbleibenden Betrag bleibt für die Person bestehen, die die Hypothek bereitgestellt hat.
GRUNDSCHULD
Eine Grundschuld ist ebenfalls eine der Arten von Grundpfandrechten. Sie bietet sowohl Sicherheit für die Schuld als auch die Möglichkeit, den Wert des Grundstücks zu zirkulieren. Der Wert des Grundstücks wird abgetrennt und an ein Wertpapier namens Grundschuld angehängt. Bei Ausstellung einer Grundschuld entsteht ein abstraktes Forderungsrecht. Die persönliche Haftung des Schuldners bleibt bestehen. Grundsätzlich kann eine Person eine Grundschuld auf ein Grundstück ausstellen, das sie nicht besitzt.
RENTENSCHULD
Der einzige Zweck einer Rentenschuld besteht darin, den Wert des Grundstücks zu zirkulieren. Mit der Ausstellung einer Rentenschuld wird der Wert des Grundstücks unabhängig. Dieser Wert wird als Belastung auf das Grundstück gelegt. Eine Rentenschuld ist ebenfalls ein Wertpapier. Das in der Rentenschuld enthaltene Recht unterscheidet sich von der Hauptschuld. Die Hauptschuld erlischt mit der Ausstellung der Schuld. Die Haftung des Schuldners ist auf den in der Schuld angegebenen Grundstückswert begrenzt. Allerdings muss die Person, die eine Rentenschuld ausstellen möchte, Eigentümer des Grundstücks sein. Diese Bedingung gilt nicht für andere Arten von Grundpfandrechten. Eine Rentenschuld kann nicht auf das Grundstück einer anderen Person ausgestellt werden. Rentenschulden sind in der Praxis recht häufig.
WIE WIRD EIN GRUNDPFANDRECHT BEGRÜNDET?
Ein Grundpfandrecht wird in der Regel durch Eintragung ins Grundbuch begründet. In einigen Fällen kann jedoch ein Grundpfandrecht ausnahmsweise auch ohne Eintragung erworben werden. Detaillierte Informationen zu den Fällen des Erwerbs ohne Eintragung können bei einem Immobilienanwalt in Istanbul eingeholt werden.
GRUNDPFANDRECHTSVERTRAG MUSS GESCHLOSSEN WERDEN
Um ein Grundpfandrecht zu begründen, muss zunächst ein Grundpfandrechtsvertrag geschlossen werden. Dieser Vertrag wird zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Gläubiger unterzeichnet. Der Vertrag muss in offizieller Form geschlossen werden, d.h. er muss vom Grundbuchbeamten erstellt werden. Andernfalls ist der Vertrag ungültig und hat keine Wirkung.
Elemente, die im Grundpfandrechtsvertrag enthalten sein müssen:
– Eigentümer des zu belastenden Grundstücks
– Gesicherter Gläubiger
– Grundstück, das Gegenstand des Pfandrechts ist
– Gesicherte Schuld
– Vertragszinsen, falls vorhanden
– Angaben zur Art des Pfandrechts
– Angaben zum Rang des Pfandrechts
GRUNDPFANDRECHTSVERTRAG MUSS EINGETRAGEN WERDEN
Um den geschlossenen Grundpfandrechtsvertrag einzutragen, muss ein Eintragungsantrag gestellt werden. Berechtigte Personen können den Eintragungsantrag stellen. Der Eigentümer ist berechtigt, diesen Antrag zu stellen. Wird das Pfandrecht gesetzlich begründet, kann der Antrag direkt vom Gläubiger ohne Zustimmung des Eigentümers gestellt werden. Dies gilt nur für Hypotheken.
EIGENSCHAFTEN DES GRUNDPFANDRECHTS
1. Ein Grundpfandrecht kann zur Sicherung eines bestimmten Betrags begründet werden.
Der Betrag der Schuld muss in türkischer Währung angegeben werden. Die Schuld muss nicht unbedingt monetär sein; auch Verpflichtungen zu Leistung, Lieferung oder Unterlassung, die einen Geldwert haben, können gesichert werden.
2. Das Pfandrecht kann nur an Grundstücken begründet werden, die im Grundbuch eingetragen sind.
Ein Pfandrecht kann nicht an Grundstücken begründet werden, die nicht im Grundbuch eingetragen sind. Es ist auch nicht möglich, ein Pfandrecht an öffentlichen Grundstücken zu begründen. Bei der Begründung eines Pfandrechts muss das spezifische Grundstück eindeutig identifiziert werden; Mehrdeutigkeit ist nicht akzeptabel.
3. Ein Pfandrecht kann an mehreren Grundstücken für dieselbe Schuld begründet werden.
Dies wird als Gesamthypothek bezeichnet. Dabei wird die Sicherheit auf mehrere Grundstücke verteilt. Der Gesamtwert des Pfandrechts an den Grundstücken sollte den Betrag der Schuld nicht überschreiten.
4. Wenn es mehrere Pfandrechte an demselben Grundstück gibt, hat das ältere Pfandrecht Vorrang vor dem neueren.
Dieses Prinzip ergibt sich aus dem festen Rangprinzip in der Praxis. Ausnahmen bestehen, und es kann anders vereinbart werden.
5. Wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind ebenfalls in der Sicherheit enthalten.
Dazu gehören Bauwerke, die dauerhaft unter oder über dem Grundstück verbleiben, Pflanzen, Quellen und natürliche Erzeugnisse, die dort wachsen. Die Zubehörteile des Grundstücks sind zweifellos ebenfalls in der Sicherheit enthalten.
6. Mieteinnahmen aus dem belasteten Grundstück sind in der Sicherheit enthalten.
AUFLÖSUNG DES GRUNDPFANDRECHTS
Ein Grundpfandrecht kann unter verschiedenen Umständen aufgelöst werden, wie zum Beispiel:
– Aufgabe der Eintragung
Die Streichung führt zur Auflösung des Pfandrechts. Dies erfordert einen schriftlichen Antrag des gesicherten Gläubigers. Wenn der schriftliche Antrag an den Grundbuchbeamten gerichtet ist, wird der Beamte das Pfandrecht vom Grundstück entfernen. Vermeidet der gesicherte Gläubiger die Beantragung der Streichung trotz der Verpflichtung, kann der Eigentümer beim Gericht die Streichung beantragen. Die Entscheidung des Gerichts ist konstitutiv und sorgt für die Streichung.
– Zerstörung des belasteten Grundstücks
Wird das Grundstück vollständig zerstört, erlischt das Pfandrecht automatisch. Anschließend muss das Pfandrecht gelöscht werden, dies ist jedoch eine deklarative und keine konstitutive Handlung. Obwohl das Pfandrecht endet, bleibt das Schuldrecht bestehen. Eine teilweise Zerstörung des Grundstücks führt nicht zur Auflösung des Pfandrechts; es bleibt auf dem verbleibenden Teil bestehen.
– Beendigung der Schuld
Wenn die Schuld aus irgendeinem Grund beendet wird, verschwindet das Grundpfandrecht automatisch. Rentenschulden sind hiervon ausgenommen. Vermeidet der Gläubiger die Beantragung, kann der Eigentümer eine Klage zur Berichtigung des Grundbuchs einreichen.
– Umwandlung des Grundstücks in Geld bei Nichtzahlung der Schuld
Wenn der erzielte Betrag die Schuld deckt, wird das Pfandrecht aufgehoben.
– Ist das Pfandrecht für einen bestimmten Zeitraum begründet, erlischt es mit Ablauf dieses Zeitra
ums.
– Enteignung des belasteten Grundstücks
Bei einer Enteignung eines Grundstücks erlöschen alle dinglichen Rechte daran, einschließlich des Pfandrechts. Das Pfandrecht geht in die Enteignungsentschädigung über. Die Verwaltung wird ohne Zustimmung der Gläubiger keine Zahlung an den Eigentümer leisten, um den Schutz der Gläubiger zu gewährleisten.
Für weitere Informationen zu Grundpfandrechten, kontaktieren Sie uns bitte.
BEISPIELE FÜR ENTSCHEIDUNGEN
„Im konkreten Fall wird verstanden, dass die zur Eintragung angeforderten Hypothekenurkunden so vorbereitet wurden, als ob sie in offizieller Form gezeigt würden, die Journalnummern anderer Transaktionen angegeben wurden, mit anderen Worten, das Hypothekenerrichtungsverfahren wurde so dargestellt, als ob es mit gefälschten Dokumenten durchgeführt wurde. Wie oben erläutert, kann der Hypothekenrechtsinhaber die Eintragung und Berichtigung des Grundbuchs beantragen, wenn die Hypothekenurkunde in offizieller Form vorbereitet wird und eine Journalnummer erhält, die Hypothek jedoch aufgrund eines Fehlers nicht im Grundbuch eingetragen wird. Artikel 1025 des türkischen Zivilgesetzbuches gewährt dieses Recht. Der Kläger hat diese Klage in dem Glauben erhoben, dass die Hypothekenurkunden in offizieller Form vorbereitet wurden. Kurz gesagt, der Kläger hat das Recht, eine Klage zu erheben. Da das vom Kläger zur Eintragung beantragte Hypothekenrecht jedoch nicht entstanden ist, ist die Ablehnung der Klage aus diesen Gründen korrekt, und die Berufungseinwände werden abgelehnt, und die Entscheidung wird bestätigt…“ 14. Zivilkammer 2011/6124 E., 2011/7884 K.
„Artikel 45 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes sieht vor, dass der Gläubiger den Schuldner nur durch Umwandlung des Pfandrechts in Geld für eine durch ein Pfandrecht gesicherte Schuld verfolgen kann, und es wird als ausreichend angesehen, dass das Pfandrecht besteht, unabhängig davon, ob es sich um eine bewegliche oder unbewegliche Hypothek handelt.
Im konkreten Fall verhindert die Tatsache, dass die Schuld durch eine unbewegliche Hypothek gesichert ist, den Gläubiger nicht daran, den Schuldner durch Umwandlung des beweglichen Pfandrechts in Geld zu verfolgen. Daher ist die Entscheidung des Gerichts, den Antrag aufgrund eines schriftlichen Grundes abzulehnen, falsch, und die Entscheidung, den Antrag anzunehmen, ist fehlerhaft.“ 12. Zivilkammer 2011/18441 E., 2012/4354 K.
„In der Beschwerde wurde behauptet, dass die Maschinen und Anlagen, die durch das Grundpfandrecht abgedeckt sind, mit der Absicht entfernt wurden, den Gläubiger zu schädigen, und das in Artikel 331/4 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes vorgesehene Verbrechen, das eine Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren und eine Geldstrafe von bis zu tausend Tagen vorsieht; jedoch wurden die Angeklagten zu jeweils 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, was eine unzureichende Strafe ist…“ 11. Strafkammer 2012/30777 E., 2014/5882 K.
„…es ist möglich, ein nicht eingetragenes Pfandrecht oder ein betrügerisch gelöschtes Grundpfandrecht durch Gerichtsbeschluss im Grundbuch einzutragen oder zu löschen. Es sollte auch beachtet werden, dass nach Artikel 1022 des türkischen Zivilgesetzbuches „die Wirkung der Eintragung ab dem Datum des Journaleintrags beginnt, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente beigefügt sind oder im Fall der vorläufigen Eintragung die Dokumente rechtzeitig eingereicht werden.“ Dies regelt die vorläufigen Registrierungseffekte und -folgen des dinglichen Rechts. Darüber hinaus besagt Artikel 888/1 des Gesetzes, „dass der Schuldner bei einer Übertragung des mit einer Hypothek belasteten Grundstücks weiterhin haftet, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.“ Mit anderen Worten, auch wenn das belastete Grundstück den Besitzer wechselt, wird der neue Eigentümer als Schuldner der Hypothek betrachtet.“ 14. Zivilkammer 2011/7147 E., 2011/8817 K.
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