Was ist eine Arbeitserlaubnis in der Türkei?
ARBEITSERLAUBNIS FÜR AUSLÄNDER
Gemäß Artikel 48 der türkischen Verfassung hat jeder das Recht und die Freiheit, in jedem Bereich zu arbeiten, den er wünscht. Diese grundlegenden Rechte und Freiheiten können jedoch durch Gesetze im Einklang mit dem Völkerrecht eingeschränkt werden, wenn es um Ausländer geht.
Die Befugnis zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen an Ausländer wurde durch die neue Regelung an das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit übertragen. Die Aufgaben der Direktion für Arbeitserlaubnisse für Ausländer umfassen im Allgemeinen die Bewertung von Anträgen von Ausländern, die Ausstellung von Arbeitserlaubnisdokumenten und die Konsultation mit den zuständigen Behörden zu diesen Angelegenheiten.
ARBEITSVISA
In der Regel ist ein Visum eine Genehmigung, die von den zuständigen Behörden erteilt wird, um in ein Land einzureisen oder es zu verlassen. Der Zweck des Visums gibt den Grund für die Beantragung des Visums an, wie z.B. Ausbildung, Behandlung, Besuch, Arbeit, Tourismus usw.
Der Prozess der Arbeitserlaubnis beginnt mit der Beantragung des Ausländers beim türkischen Konsulat in dem Land, in dem er sich zu Arbeitszwecken aufhält. In diesem Prozess werden die relevanten Institutionen unter der Leitung des Außenministers gleichzeitig informiert und konsultiert, um über die Erteilung des Arbeitervisums zu entscheiden. Die Generaldirektion für Sicherheit führt eine Untersuchung bezüglich des Aufenthalts des Ausländers in der Türkei durch. Die aus dieser Untersuchung gewonnenen Daten werden an das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit weitergeleitet, und der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis wird positiv oder negativ abgeschlossen. Es sollte beachtet werden, dass, wenn innerhalb von 15 Tagen keine negative Rückmeldung bei diesen Online-Konsultationen erfolgt, der Antrag auf ein Arbeitsvisum positiv abgeschlossen wird.
AUSLÄNDER, DIE VON DER ARBEITSVISUMSBESCHAFFUNG BEFREIT SIND
Einige Ausländer sind von der Beschaffung eines Arbeitsvisums befreit. Dazu gehören:
1. Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens 6 Monate erhalten haben und während dieses Zeitraums eine Arbeitserlaubnis erhalten haben (ausgenommen sind diejenigen, die zu Bildungszwecken kommen).
2. Ausländer, deren Arbeitserlaubnis verlängert wurde.
ARBEITSERLAUBNIS
In der Regel müssen Ausländer vor Aufnahme einer abhängigen oder unabhängigen Tätigkeit in der Türkei eine Erlaubnis einholen. In Fällen, die sich aus der Notwendigkeit des nationalen Interesses oder aufgrund höherer Gewalt ergeben, kann die Arbeitserlaubnis auch nach Arbeitsbeginn erteilt werden, sofern die zuständige Behörde vor Arbeitsbeginn informiert wird, die Arbeitszeit einen Monat nicht überschreitet und die Genehmigung des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit eingeholt wird. Anträge auf Arbeitserlaubnis werden bei den türkischen Vertretungen im Ausland und beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit im Inland gestellt. Für Anträge an das Ministerium muss das elektronisch vorbereitete Dokument unterzeichnet und dem Ministerium übermittelt werden.
Die vom Ministerium ausgestellten Arbeitserlaubnistypen variieren. Dazu gehören:
1. Vorläufige Arbeitserlaubnis
2. Unbefristete Arbeitserlaubnis
3. Unabhängige Arbeitserlaubnis
4. Ausnahmearbeitserlaubnis
WAS IST EINE VORLÄUFIGE ARBEITSERLAUBNIS?
Eine vorläufige Arbeitserlaubnis ist eine vom Ministerium für eine bestimmte Zeit erteilte Arbeitserlaubnis. Diese Art der Arbeitserlaubnis wird in der Regel für maximal 1 Jahr ausgestellt. Darüber hinaus wird der Umfang der Arbeitserlaubnis festgelegt. Der Gültigkeitsbereich dieser Erlaubnis kann vom Ministerium eingeengt oder erweitert werden. Ein Ausländer, dessen Erlaubniszeitraum abgelaufen ist, kann die Arbeitserlaubnis um bis zu 2 weitere Jahre verlängern, um am selben Arbeitsplatz, Unternehmen und Beruf zu arbeiten. So kann ein Ausländer 3 Jahre mit einer vorläufigen Arbeitserlaubnis arbeiten. Nach 3 Jahren kann der Ausländer die Erlaubnis um weitere 3 Jahre verlängern, um bei jedem Arbeitgeber zu arbeiten, sofern er im gleichen Beruf bleibt.
Die Ehepartner und abhängigen Kinder des Ausländers, die mit einer vorläufigen Arbeitserlaubnis mitkommen, können ebenfalls eine vorläufige Arbeitserlaubnis erhalten, sofern sie 5 Jahre lang dort gewohnt haben.
UNBEFRISTETE ARBEITSERLAUBNIS
Dies ist eine ohne zeitliche Begrenzung erteilte Genehmigung. Um jedoch für eine unbefristete Arbeitserlaubnis in Frage zu kommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Ein Ausländer, der mindestens 8 Jahre legal und kontinuierlich in der Türkei ansässig war und die Bedingungen der legalen Arbeit für insgesamt 6 Jahre erfüllt hat, kann von einer unbefristeten Arbeitserlaubnis profitieren. Diese Erlaubnis wird ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Unternehmen, einen bestimmten Beruf oder ein geografisches Gebiet erteilt.
UNABHÄNGIGE ARBEITSERLAUBNIS
Eine unabhängige Arbeitserlaubnis kann Ausländern erteilt werden, die mindestens 5 Jahre legal und kontinuierlich in der Türkei ansässig sind, deren Arbeit einen Mehrwert für die wirtschaftliche Entwicklung schafft und sich positiv auf die Beschäftigung auswirkt. Ausländer, die ein Dokument zur Beantragung einer unabhängigen Arbeitserlaubnis erhalten, können dieses Dokument 3 Monate ab Ausstellungsdatum verwenden.
AUSNAHMEARBEITSERLAUBNIS
In einigen Fällen kann eine Arbeitserlaubnis ohne Einhaltung der im Gesetz festgelegten Fristen erteilt werden. Die Fälle für die Inanspruchnahme einer Ausnahmearbeitserlaubnis sind:
1. Ausländer, die mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind
Wenn ein Ausländer, der mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet ist, eine Arbeitserlaubnis beantragt, werden Aufenthaltszeiten nicht berücksichtigt. Der Ausländer muss mindestens 3 Jahre verheiratet sein. Die Ehe muss echt und nicht betrügerisch sein; andernfalls kann die Genehmigung widerrufen werden.
2. Ausländer und ihre Kinder, die als niedergelassen gelten
Ausländer, die 3 Jahre mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet waren und dann die Ehe endet, können ihre Genehmigungen ausnahmsweise erteilt bekommen, wenn sie sich hier niederlassen, einschließlich des ausländischen Ex-Ehepartners und der Kinder des türkischen Staatsbürger-Ehepartners.
3. Ausländer, die die türkische Staatsbürgerschaft verloren haben
Ausländer, die die türkische Staatsbürgerschaft durch Ausübung des Wahlrechts verloren haben, können ausnahmsweise eine Arbeitserlaubnis erhalten.
- Ausländer mit Flüchtlings- und Asylsuchendenstatus
- Bürger von Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihre Ehepartner und Kinder
- Ausländer, die zu kurzfristigen wissenschaftlichen, kulturellen und sportlichen Zwecken kommen
- Ausländer mit dem Status von Schlüsselpersonal
WIE BEANTRAGT MAN EINE ARBEITSERLAUBNIS?
Wie oben erwähnt, variiert die Antragstellung für eine Arbeitserlaubnis je nachdem, ob sie aus dem Ausland oder im Inland erfolgt. Unabhängig davon, wo sie gestellt werden, werden Anträge auf Arbeitserlaubnis jedoch elektronisch an das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit gestellt. Die zuständigen Behörden überprüfen dann diese Genehmigungen und akzeptieren den Antrag, wenn er als angemessen erachtet wird. Während Anträge in der Regel aus dem Ausland gestellt werden, können Ausländer in der Türkei auch im Inland einen Antrag stellen. Ausländer im Ausland können sich an die Vertretungen der Türkischen Republik in dem Staat wenden, in dem sie sich befinden. Anträge dürfen in diesem Zusammenhang nur bei den Konsulaten gestellt werden. Die zuständige ausländische Vertretung leitet diesen Antrag an das Ministerium weiter. Das Ministerium hat das Recht, Stellungnahmen der zuständigen Behörde einzuholen. Wenn der Antrag als angemessen erachtet wird, erteilt das Ministerium eine Arbeitserlaubnis. Anschließend muss der Ausländer nach der Einreise in die Türkei mit dem Arbeitsvisum eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
ARBEITSERLAUBNISGEBÜHR
Der Gesetzgeber hat die Prozesse zur Erteilung und Verlängerung von Arbeitserlaubnissen für Ausländer gebührenpflichtig gemacht. Die Behörde, die die Höhe der Gebühr bestimmt, ist das Außenministerium. Ausländer, die aus dem Ausland beantragen, müssen die Gebühr bei der
ausländischen Vertretung entrichten, bei der sie sich beworben haben.
ABLEHNUNG DES ANTRAGS AUF ARBEITSERLAUBNIS
In einigen im Gesetz Nr. 4817 festgelegten Fällen ist vorgeschrieben, dass der Antrag abgelehnt wird. Diese Fälle sind:
- Die Situation auf dem Arbeitsmarkt, die Entwicklungen im Arbeitsleben und die sektoralen und wirtschaftlichen Konjunkturänderungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung erlauben keine Erteilung einer Arbeitserlaubnis.
- Wenn innerhalb von 4 Wochen eine andere Person mit den gleichen Qualifikationen, die die vom Ausländer beantragte Arbeit ausführen kann, in der Türkei verfügbar ist.
- Der Ausländer hat keine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Wenn der Ausländer, dessen Antrag abgelehnt wurde, innerhalb eines Jahres erneut für denselben Arbeitsplatz, dasselbe Unternehmen oder denselben Beruf einen Antrag stellt.
- Die Beschäftigung des Ausländers in der Türkei stellt eine Bedrohung für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die allgemeine Moral und die Gesundheit dar.
BERUFUNG GEGEN DIE ABLEHNUNG DES ARBEITSERLAUBNISANTRAGS
Die Ablehnungsentscheidung wird dem betroffenen Ausländer oder seinem Arbeitgeber, falls vorhanden, mitgeteilt. Die Betroffenen können innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Wenn die Berufung vom Ministerium abgelehnt wird, wird der gerichtliche Weg eröffnet. Die Betroffenen können innerhalb von 30 Tagen ab der Benachrichtigung der Berufungsablehnung eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
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