Kontaktieren Sie uns +90 537 430 75 73

boşanma tanima tenfiz davası

Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Scheidungsurteile in der Türkei

ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG BEI SCHEIDUNGSENTSCHEIDUNGEN

Die anerkennung und Vollstreckung aufgrund von Scheidung sind im türkischen Recht häufig anzutreffen. Die Ehegemeinschaft endet mit der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. Ausländische Scheidungsurteile hingegen entfalten durch das Anerkennungsverfahren Rechtsfolgen. Es ist sehr wichtig, dass die Scheidungsentscheidung in der Türkei anerkannt wird. Damit einer der Geschiedenen in der Türkei wieder heiraten kann, muss die ausländische Scheidungsurkunde anerkannt werden. Im Rahmen des geltenden türkischen Rechts werden Entscheidungen ausländischer Gerichte nicht automatisch anerkannt. Ob die Scheidungsentscheidung des Ausländers die notwendigen Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren in der Türkei erfüllt, wird gerichtlich geprüft und hierüber entschieden.

Gemäß Artikel 50 des MÖHUK Nr. 5718 muss eine Scheidungsanerkennungs- und Vollstreckungsentscheidung vom zuständigen türkischen Gericht erlassen werden, um die rechtskräftigen Urteile vor ausländischen Gerichten in der Türkei zu vollstrecken. Für die Vollstreckung dieser ausländischen Entscheidungen müssen diese Entscheidungen jedoch zunächst „anerkannt“ werden.

Anerkennung ist die Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile durch andere Staaten. Eine im Ausland getroffene Entscheidung hat in der Regel keine Rechtsfolgen, es sei denn, sie wird im türkischen Recht anerkannt und durchgesetzt. Für die Vollstreckung einer Entscheidung reicht die Anerkennung jedoch nicht aus. Diese Entscheidungen müssen auch durchgesetzt werden, und Anerkennung und Vollstreckung sind unterschiedliche Konzepte.

Vollstreckung ist die Entscheidung des zuständigen Gerichts, dass die besagte Entscheidung in der Türkei vollstreckt werden kann. Hierfür muss eine Vollstreckungsklage erhoben werden.

ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER SCHEIDUNGSENTSCHEIDUNGEN IN DER TÜRKEI

Der klagende Ehegatte, der die Scheidungsklage eingereicht hat, kann den Antrag auf Anerkennung des ausländischen Scheidungsbeschlusses in den Antrag aufnehmen. Der bei einem ausländischen Gericht ergangene Scheidungsbeschluss wird in das Register eingetragen und das Anerkennungsverfahren durchgeführt.

DIE BEDINGUNGEN;

Die Anerkennung des Scheidungsbeschlusses des ausländischen Gerichts hängt davon ab, ob dieser die Voraussetzungen und wesentlichen Voraussetzungen erfüllt.

Voraussetzungen;

1. Es muss eine Entscheidung eines ausländischen Gerichts vorliegen.

Die festgelegte Entscheidung muss von der Justizbehörde des ausländischen Staates getroffen und abgeschlossen werden. Das Gericht, das die Entscheidung trifft, muss eine unabhängige Justizbehörde sein.

2. Der betreffende Scheidungsbeschluss muss rechtskräftig sein.

Die festgelegte Entscheidung muss von der Justizbehörde des ausländischen Staates getroffen und abgeschlossen werden. Das Gericht, das die Entscheidung trifft, muss eine unabhängige Justizbehörde sein.

Die wesentlichen Bedingungen;

1. Nach der Bedingung der Gegenseitigkeit muss eine Vereinbarung zwischen den Staaten auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, einer Rechtsvorschrift oder einer faktischen Praxis vorliegen.

Ob die Gegenseitigkeitsbedingung zwischen dem betreffenden Land und der Türkei erfüllt ist, erfahren Sie, indem Sie sich an die Generaldirektion für Völkerrecht und Außenbeziehungen des Justizministeriums wenden.

2. Ausländische Gerichtsentscheidungen, die den Grundrechten und -freiheiten der Verfassung, den im Völkerrecht anerkannten Grundprinzipien, dem Recht auf ein faires Verfahren und Verteidigung, der öffentlichen Moral und der sozialen, politischen und wirtschaftlichen Ordnung der Gesellschaft widersprechen, können nicht getroffen werden anerkannt und durchgesetzt.

Wenn beispielsweise dem beklagten Ehegatten in der Scheidungsentscheidung des ausländischen Gerichts kein Verteidigungsrecht eingeräumt wird, wenn Handlungen gegen den Beklagten vorliegen, die eine Verletzung von Treu und Glauben darstellen, wird das Anerkennungsverfahren nicht durchgeführt.

3. Die Verteidigungsrechte des Angeklagten dürfen nicht verletzt worden sein.

Wird dem Angeklagten in der Sache kein Verteidigungsrecht eingeräumt, steht die Anerkennung und Vollstreckung dieser Entscheidung nicht in Frage. Die ordnungsgemäße Vorladung und Vertretung vor Gericht ist wichtig für das Recht auf Verteidigung. Anderenfalls kann Widerspruch eingelegt werden.

VOLLSTRECKUNG AUSLÄNDISCHER SCHEIDUNGSENTSCHEIDUNGEN IN DER TÜRKEI

Wenn die Scheidungsentscheidung des ausländischen Gerichts nur Bestimmungen zur Scheidung enthält, reicht es aus, diese Entscheidung anzuerkennen und zu registrieren. Werden jedoch neben den Scheidungsvorschriften auch die Vorschriften über Unterhalt, Sorgerecht, Entschädigung und Vermögensaufteilung geregelt, so wird die Vollstreckung dieser Teile erforderlich sein. Um die vom ausländischen Gericht erlassene Scheidungsentscheidung zu vollstrecken, müssen Sie eine Vollstreckungsentscheidung von den türkischen Gerichten einholen. Sofern keine Vollstreckungsentscheidung vom türkischen Gericht eingeholt wird, wird dieses Urteil nicht automatisch vollstreckt.

Damit die Vollstreckungsentscheidung getroffen werden kann, müssen die oben genannten Voraussetzungen und Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren vorliegen. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, gibt das Recht die Vollstreckungsentscheidung. Fehlt eine der Bedingungen, wird die Anfrage abgelehnt. Wir empfehlen Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen, um einem möglichen Rechtsverlust vorzubeugen.

WELCHE ENTSCHEIDUNGEN KÖNNEN VOLLSTRECKT WERDEN?

  1. ALIMENTE

Im türkischen Recht gibt es verschiedene Arten von Unterhalt. Ob diese als Armuts-, Teilhabe-, Vorsorge- und Hilfsunterhalt bezeichneten Unterhaltsarten durchgesetzt werden können, wird in der Lehre diskutiert. Eine Unterhaltsvollstreckung ist in der Regel nicht möglich. Grund dafür ist, dass zum Zeitpunkt der vorläufigen Unterhaltszahlung noch kein rechtskräftiger Scheidungsbeschluss vorliegen wird. Unterhaltszahlungen sind ebenfalls nicht durchsetzbar. Armutsunterhalt und Kindesunterhalt im Zusammenhang mit Kindern sind durchsetzbare Unterhaltszahlungen, die der Vollstreckung des Scheidungsverfahrens unterliegen können.

  1. GEWAHRSAM

Obwohl Bestimmungen über die gemeinsamen Kinder von Ehegatten in Scheidungsurteilen, die von ausländischen Gerichten erlassen werden, aufgrund der Wirkung des gemeinsamen Sorgerechts selten sind, wird diese Frage auch in einigen Verfügungen behandelt. In diesem Fall ist die Vollstreckung der Entscheidung möglich. Es ist zu beachten, dass in Fällen, in denen das Sorgerecht für minderjährige Kinder nicht geregelt ist, dies von der Bevölkerung dem Familiengericht angezeigt und die Sorgerechtsregelung von Amts wegen festgestellt wird.

      3.VERGÜTUNG

Es ist möglich, die Entscheidungen über materielle und immaterielle Schäden im Zusammenhang mit der Scheidung zu vollstrecken. Auch der Zustand von Schmuck wird in dieser Einrichtung bewertet.

  1. GUTES TEILEN

Die Entscheidung des Gerichts über die Vermögensaufteilung der Parteien ist zur Vollstreckung durch türkische Gerichte geeignet.

WO WIRD DAS VOLLSTRECKUNGSVERFAHREN ERÖFFNET?

Zuständiges und zuständiges Gericht für die Vollstreckung von Scheidungsurteilen ausländischer Gerichte ist in der Regel das Familiengericht am Wohnsitz des beklagten Ehegatten in der Türkei.

VOLLSTRECKUNGSENTSCHEIDUNG DES GERICHTS

Wenn über die Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung entschieden wird, werden diese Entscheidungen wie Entscheidungen türkischer Gerichte vollstreckt. Somit wird diese Entscheidung eines ausländischen Gerichts rechtliche Konsequenzen haben und die gleiche Wirkung haben wie die Entscheidung eines türkischen Gerichts. Im Vollstreckungsbescheid wird zunächst die Vereinbarkeit des vom ausländischen Gericht erlassenen Scheidungsurteils mit den Auflagen festgestellt. Wenn die Bedingungen dann akzeptiert werden, wird über die Vollstreckung des Urteils entschieden. Diese Entscheidungen werden dann durch Vollstreckungsbescheid vollstreckt. Das Vollstreckungsverfahren kann durch Antragstellung beim Vollstreckungsamt überall eingeleitet werden. Das Vollstreckungsamt ergreift die erforderlichen Maßnahmen und übermittelt den Vollstreckungstitel an den Vollstreckungsschuldner. Dem kann der Schuldner widersprechen. Andernfalls wird das Urteil vom Gerichtsvollzieher vollstreckt. Wenn beispielsweise die Partei, deren Sorgerecht ihm nicht übertragen wurde, das Kind nicht innerhalb von 7 Tagen dem anderen Ehegatten übergibt, wird eine Anordnung versandt und die erforderlichen Schritte werden innerhalb von 7 Tagen unternommen.

EINSPRUCH GEGEN DIE VOLLSTRECKUNGSENTSCHEIDUNG

Gegen den Vollstreckungsbescheid des Gerichts, das den Scheidungsbeschluss vollstreckt hat, kann in der Regel Widerspruch eingelegt werden. Ihren Widerspruch können Sie mit einem Antrag an das Landgericht einlegen. Somit wird Ihr Einspruch von den höheren Gerichten geprüft. Der Widerspruch kann auf das Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen oder auf die Erfüllung der Entscheidung erhoben werden. Da der Richter automatisch prüft, ob die Voraussetzungen für die Vollstreckung vorliegen, erlässt er auch dann keinen Vollstreckungsbescheid, wenn im konkreten Fall kein Widerspruch vorliegt. In der Praxis werden in der Regel Einwände erhoben, weil das Recht auf Verteidigung nicht gewahrt wird.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG IN DER TÜRKEI

  • Kann eine Klage erneut eingereicht werden, wenn der Vollstreckungsantrag abgelehnt wird?Da das Fehlen von Vollstreckungsvoraussetzungen eine Schlussbestimmung darstellt, kann keine Nachvollstreckung beantragt werden. Im Falle einer Änderung der Bedingungen wird jedoch akzeptiert, dass eine erneute Klage eingereicht werden kann.
  • Muss man für die Klage in der Türkei sein?Nein, Sie können Ihr Gerichtsverfahren mit Hilfe eines Anwalts vorantreiben, ohne tatsächlich in der Türkei zu sein.
  • Werden Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren gemeinsam durchgeführt?Anerkennung und Vollstreckung sind voneinander getrennt. Für die Anerkennung ist keine Vollstreckung erforderlich, für die Vollstreckung ist die Anerkennung jedoch unerlässlich. Das Vollstreckungsverfahren erstreckt sich in der Regel auf die Anerkennung und kann Gegenstand separater Klagen sein.
  • Welche Angelegenheiten sollten in den Vollstreckungsantrag aufgenommen werden?Der Vollstreckungsantrag wird per Antrag gestellt. Der Antrag sollte die Angaben zu den Parteien, dem staatlichen Gericht, von dem die Vollstreckungsentscheidung ergangen ist, den Namen des Gerichts, das Datum und die Nummer der Entscheidung und die Zusammenfassung des Urteils enthalten.
  • Welche Unterlagen sind dem Vollstreckungsantrag beizufügen?Dem Antrag sind das genehmigte Original und die Übersetzung der ausländischen Gerichtsentscheidung sowie ein von den Behörden dieses Landes genehmigtes Schreiben oder Dokument beizufügen, aus dem hervorgeht, dass die besagte Entscheidung rechtskräftig geworden ist.
  • Welchen Umfang hat das Vollstreckungsersuchen?Das Vollstreckungsersuchen ist auf die Scheidungsentscheidung des ausländischen Gerichts beschränkt. Es ist dem Kläger nicht möglich, eine Frage zu fordern, die in der Entscheidung nicht enthalten ist

Für detailliertere Informationen über den Vollstreckungsfall der Scheidungsanerkennung können Sie uns kontaktieren.

Yazıyı paylaşın: