Kontaktieren Sie uns +90 537 430 75 73

Scheidungsverfahren im Konsulat in der Türkei – RA Ozan Soylu

WEGE, UM IN DER TÜRKEI ZU SCHEIDEN, WÄHREND MAN IM AUSLAND LEBT – KONSULARVERFAHREN

Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch haben türkische Staatsbürger, die im Ausland leben und verheiratet sind, sowie Ausländer, die nach türkischem Recht verheiratet sind und im Ausland leben, verschiedene Möglichkeiten, eine Scheidung zu erlangen, die in der Türkei gültig ist. Konsularische Scheidungsverfahren sind wichtig. Insbesondere ist ein türkisches Konsulat in jedem fremden Land befugt, eine Vollmacht zur Scheidung für einen Anwalt in der Türkei auszustellen, für diejenigen, die in der Türkei scheiden möchten. Das bedeutet, dass eine im Ausland lebende Person, die in der Türkei scheiden möchte, dies durch Erteilung einer Vollmacht an einen Anwalt über das Konsulat abschließen kann.

Sie können unseren Artikel über Die Erteilung einer Vollmacht aus dem Ausland für einen Anwalt in der Türkei lesen.

IST EINE SCHEIDUNG IM KONSULAT MÖGLICH?

Eine Scheidung im Konsulat ist nicht möglich. Personen, die nach dem türkischen Zivilgesetzbuch verheiratet sind, können sich nur durch eine Gerichtsentscheidung nach einem Prozess in der Türkei scheiden lassen. Hierfür muss eine Scheidungsklage eingereicht werden. Die Scheidungsklage kann als strittige oder einvernehmliche Scheidung eingereicht werden. Sie können unsere Artikel zu diesen Themen unten lesen.

Eine Klage kann in der Türkei mit einer Vollmacht, die im Ausland ausgestellt wurde, eingereicht werden. Das Scheidungsverfahren kann ohne die Anwesenheit der scheidungswilligen Partei in der Türkei durchgeführt werden. Auf Grundlage der Entscheidung des Familiengerichts in strittigen Scheidungsverfahren, die auf diese Weise eingereicht werden, können die Parteien geschieden werden. Sie können unseren Artikel über strittige Scheidungsverfahren hier lesen.

Wenn die Parteien im Ausland sind und in der Türkei geschieden werden möchten, kann das einvernehmliche Scheidungsverfahren durchgeführt werden. Nach Einreichung der Klage mit der Einreichung der Petition und dem Abschluss anderer Verfahrenshandlungen können die Parteien ihre einvernehmlichen Scheidungsprotokolle dem Gericht vorlegen. Indem sie ihre Scheidungsabsicht ausdrücken, können sie sich am festgelegten Gerichtstermin scheiden lassen.

KONSULAT UND DIE VALIDIERUNG DER SCHEIDUNG

Wenn eine Scheidung im Ausland nach den Gesetzen des Wohnsitzlandes gewährt wird, kann das Paar zum Konsulat gehen, um die konsularischen Verfahren einvernehmlich abzuschließen. Nach Terminvereinbarung im Konsulat können sie das von den ausländischen Behörden ausgestellte Scheidungsurteil und die erforderlichen Dokumente beim türkischen Konsulat einreichen, um die Scheidung zu validieren.

ANERKENNUNGS- UND VOLLSTRECKUNGSVERFAHREN FÜR SCHEIDUNGEN

Im Ausland lebende und nach türkischem Recht verheiratete Personen können eine Klage in der Türkei einreichen, und sie können auch das im Ausland erhaltene Scheidungsurteil durch ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in der Türkei gültig und vollstreckbar machen. Hierfür müssen sie die Entscheidung der ausländischen Behörden und die erforderlichen Dokumente der Klage beifügen, die sie in der Türkei einreichen werden. Nach Einreichung eines Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahrens und Erlangung einer Gerichtsentscheidung wird die Scheidung in der Türkei gültig sein. Sie können unseren Artikel mit dem Titel Anerkennung und Vollstreckung von Scheidungen zu diesem Thema lesen.

Für weitere Informationen zu diesem Thema, bitte kontaktieren Sie uns.

Scheidungsverfahren im Konsulat in der Türkei

Yazıyı paylaşın: