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Rechte Des Vermieters In Der Türkei

RECHTE DES VERMIETERS IN DER TÜRKEI

Das Türkische Obligationenrecht, Gesetz Nr. 6098, regelt nicht nur die Rechte der Mieter, sondern auch die Rechte der Vermieters. Da es den Anschein haben könnte, dass die Rechte der Mieter in der Beziehung zwischen Vermieter und Mieter, die als Ergebnis des Mietvertrags entsteht, anfälliger sind, hat der Gesetzgeber die Rechte der Mieter ausführlich erörtert. Jedoch würde alleiniger Schutz der Rechte der Mieter in einer solchen Situation ein Ungleichgewicht in den Interessen der Parteien schaffen. Daher hat der Gesetzgeber auch verschiedene Vorschriften erlassen, um die Rechte der Vermieter zu schützen. Abhängig von der Art des Mietvertrags können sich die Rechte der Vermieter jedoch unterscheiden. Im Allgemeinen umfassen die Rechte der Vermieter jedoch:

Recht auf fristgerechte Mietzahlung

Gemäß Artikel 313 des Türkischen Obligationenrechts ist der Mieter verpflichtet, die Miete zu zahlen. Dementsprechend hat der Vermieter das Recht, die Miete vom Mieter zu verlangen. Auch der Zeitpunkt der Mietzahlung ist gesetzlich geregelt. Daher muss der Mieter, sofern im Vertrag oder in lokalen Gewohnheiten nichts anderes vereinbart ist, die Miete und eventuelle zusätzliche Kosten bis spätestens zum Ende eines jeden Monats und spätestens zum Ende der Mietdauer zahlen (Artikel 314 des TCO). Somit hat der Vermieter das Recht, die Mietzahlung vom Mieter innerhalb der Leistungsfrist zu verlangen. Solange das vermietete Eigentum für die Nutzung geeignet ist, ist der Mieter verpflichtet, die Miete zu zahlen, auch wenn er es aus Gründen, die von ihm stammen, nicht nutzt oder nur eingeschränkt nutzt. In einem solchen Fall hat der Vermieter auch das Recht, die Miete vom Mieter zu verlangen (Artikel 324 des TCO).

Wenn der Mieter mit der Mietzahlung im Verzug ist, d. h. wenn der Mieter im Verzug ist, kann der Vermieter gemäß Artikel 315 des TCO dem Mieter eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen und während dieser Mitteilungsfrist dem Mieter mitteilen, dass der Vertrag gekündigt wird, wenn er nicht zahlt. Hier sehen wir, dass der Gesetzgeber dem Vermieter das Recht einräumt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt. Die dem Mieter zu gewährende Frist beträgt mindestens zehn Tage und in Wohn- und überdachten Gewerbeobjekt-Mietverhältnissen mindestens dreißig Tage. Diese Frist beginnt ab dem Datum der schriftlichen Mitteilung an den Mieter (Artikel 315/2 des TCO).

Recht auf die Forderung einer sorgfältigen Nutzung des gemieteten Eigentums und Respekt vor den Nachbarn

Das Türkische Obligationenrecht regelt die Pflicht des Mieters zur sorgfältigen Nutzung des gemieteten Eigentums und zum Respektieren der Nachbarn. Verletzt der Mieter diese Pflicht, so hat der Vermieter in Wohn- und überdachten Gewerbeobjekt-Mietverhältnissen das Recht, eine Benachrichtigung von mindestens dreißig Tagen zur Behebung des Verstoßes zu geben oder, wenn der Verstoß nicht behoben wird, den Vertrag schriftlich zu kündigen. In einigen Fällen kann der Vermieter den Vertrag schriftlich ohne Vorankündigung kündigen. Diese Fälle sind in unserem Gesetz festgelegt. Nämlich, in Wohn- und überdachten Gewerbeobjekt-Mietverhältnissen, wenn der Mieter vorsätzlich erheblichen Schaden am gemieteten Eigentum verursacht, wird verstanden, dass die dem Mieter zu gewährende Frist nutzlos sein wird, oder wenn die Nichterfüllung dieser Verpflichtung durch den Mieter für den Vermieter oder die in demselben unbeweglichen Vermögen wohnenden Nachbarn unzumutbar wird, kann der Vermieter den Vertrag schriftlich kündigen (Artikel 316 des TCO).

Recht auf die Forderung von üblichen Reinigungs- und Instandhaltungskosten des gemieteten Eigentums

Der Mieter ist verpflichtet, die üblichen Reinigungs- und Instandhaltungskosten des gemieteten Eigentums zu tragen. Dabei werden lokale Gepflogenheiten berücksichtigt. Somit hat der Vermieter das Recht, vom Mieter die Zahlung der üblichen Reinigungs- und Instandhaltungskosten des gemieteten Eigentums zu verlangen und kann die Anfrage des Mieters nach diesen Kosten ablehnen, wenn der Mieter sie verlangt (Artikel 317 des TCO).

Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich über Mängel informieren, für die er nicht verantwortlich ist. Wenn die Unterlassung des Mieters, dies zu melden, zu einer Erhöhung der Schäden führt, haftet der Mieter für diese Schäden. In einem solchen Fall kann der Mieter keine Entschädigung vom Vermieter verlangen, weil der Mieter seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist. Wenn der Mieter Entschädigung verlangt, hat der Vermieter das Recht, dieses Verlangen abzulehnen, weil der Mieter seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist (Artikel 317 des TCO).

Der Mieter ist verpflichtet, die Bemühungen um die Beseitigung von Mängeln und die Vorführung des gemieteten Eigentums zu tolerieren. Daher hat der Vermieter das Recht, die Beteiligung des Mieters an Bemühungen zur Beseitigung von Mängeln oder zur Verhinderung von Schäden zu verlangen. Gleichzeitig kann der Vermieter, soweit erforderlich für Wartung, Verkauf oder anschließende Vermietung, vom Mieter verlangen, dem Vermieter und den vom Vermieter benannten Dritten den Zugang zum gemieteten Eigentum zu ermöglichen. Der Vermieter muss jedoch den Mieter vor diesen Maßnahmen in einem geeigneten Zeitraum benachrichtigen und die Interessen des Mieters während der Durchführung dieser Maßnahmen berücksichtigen (Artikel 319 des TCO).

Recht auf Verbesserungen und Änderungen innerhalb bestimmter Grenzen am gemieteten Eigentum

Gemäß Artikel 320 des Türkischen Obligationenrechts hat der Vermieter das Recht, Verbesserungen und Änderungen am gemieteten Eigentum vorzunehmen, die keine Beendigung des Mietvertrags erfordern und vom Mieter erwartet werden können. Der Vermieter wird die Interessen des Mieters bei diesen Verbesserungen und Änderungen berücksichtigen.

Recht auf Untervermietung

Ein weiteres Recht des Vermieters kommt im Untermietverhältnis zum Tragen. Wenn der Mieter das gemietete Eigentum ganz oder teilweise an eine andere Person vermietet, entsteht eine Untervermietung, sofern dies dem Vermieter keinen Schaden zufügt. Wenn der Untermieter das gemietete Eigentum anders als vom Mieter erlaubt nutzt, wird der Mieter gegenüber dem Vermieter verantwortlich. In diesem Fall hat der Vermieter das Recht, die gegen den Mieter geltend gemachten Rechte auch gegen den Untermieter geltend zu machen (Artikel 322 des TCO).

Recht auf Pfändung

In Immobilienmietverhältnissen hat der Vermieter das Pfandrecht an beweglichem Vermögen, das sich im gemieteten Eigentum befindet und zur Einrichtung oder Nutzung des gemieteten Eigentums dient, um ein Jahr rückständige Miete und sechs Monate laufende Miete zu sichern (Artikel 336 des TCO). Dieses Pfandrecht, das dem Vermieter in Immobilienmietverhältnissen gewährt wird, soll die Zahlung der Miete sichern. Die vom Pfandrecht erfassten Gegenstände sind bewegliche Vermögenswerte im gemieteten Eigentum. Das Pfandrecht kann nicht auf das nicht pfändbare Eigentum des Mieters angewendet werden.

Recht auf Räumung in bestimmten Fällen

Im Allgemeinen hat der Vermieter nicht das Recht, die Räumung des Mieters vor Ablauf von zehn Jahren zu verlangen. Der Gesetzgeber hat jedoch einige Ausnahmen vorgesehen, in denen der Vermieter das Recht hat, in bestimmten Fällen die Räumung zu verlangen. Diese Ausnahmefälle sind wie folgt:

1. Recht auf Räumung aufgrund des Bedarfs des Vermieters an der gemieteten Immobilie “Wenn der Vermieter aufgrund seines Bedarfs an einer Wohnung oder Arbeitsstätte verpflichtet ist, kann der Vermieter in befristeten Verträgen am Ende der Laufzeit und in unbefristeten Verträgen gemäß den allgemeinen Bestimmungen über Mietverträge mit einer Klage, die innerhalb eines Monats ab dem vom Vermieter festgelegten Datum eingereicht wird und unter Einhaltung der Kündigungsfrist sowie der vorgeschriebenen Fristen für die Benachrichtigung bestimmt wird, den Vertrag kündigen.” (Artikel 350 des TCO)

2. Recht auf Räumung aufgrund von Umbau und Bau des gemieteten Eigentums durch den Vermieter “Wenn die Nutzung des gemieteten Eigentums während des Umbaus oder Baus des gemieteten Eigentums aufgrund wesentlicher Reparaturen, Erweiterungen oder Änderungen unmöglich wird und der Mieter verpflichtet ist, es zu räumen, kann der Vermieter in befristeten Verträgen am Ende der Laufzeit und in unbefristeten Verträgen gemäß den allgemeinen Bestimmungen über Mietverträge mit einer Klage, die innerhalb eines Monats ab dem vom Vermieter festgelegten Datum eingereicht wird und unter Einhaltung der Kündigungsfrist sowie der vorgeschriebenen Fristen für die Benachrichtigung bestimmt wird, den Vertrag kündigen.” (Artikel 350 des TCO)

3. Recht auf Räumung aufgrund einer Verpflichtung zur Räumung durch den Mieter “Wenn der Mieter nach der Übergabe des gemieteten Eigentums trotz schriftlicher Zusage zur Räumung zu einem bestimmten Datum dieses nicht räumt, kann der Vermieter den Mietvertrag durch Einreichen einer Klage innerhalb eines Monats ab diesem Datum kündigen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.” (Artikel 352/1 des TCO)

4. Recht auf Räumung aufgrund des Wohnsitzes des Mieters oder seines Ehepartners am gleichen Ort “Wenn der Mieter oder sein Ehepartner zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags einen geeigneten Wohnsitz im gleichen Bezirk oder in der gleichen Gemeinde hat und der Vermieter dies bei Vertragsabschluss nicht wusste, kann der Vermieter den Vertrag durch Einreichen einer Klage innerhalb eines Monats nach Vertragsende in befristeten Verträgen oder in unbefristeten Verträgen kündigen.” (Artikel 352/3 des TCO)

5. Recht auf Räumung aufgrund der Verzögerung des Mieters bei der Mietzahlung “Wenn der Mieter bei Mietverträgen von weniger als einem Jahr die Miete nicht innerhalb der Mietdauer zahlt oder bei Mietverträgen von einem Jahr oder länger die Miete für eine Mietdauer von einem Jahr oder länger nicht zahlt und zwei begründete schriftliche Mahnungen an den Mieter versendet werden, kann der Vermieter den Mietvertrag mit einer Klage innerhalb eines Monats nach Ende der Mietdauer und nach Ende des Mietjahres in Fällen, in denen Mahnungen bei Mietverträgen von einem Jahr oder länger gemacht werden, kündigen.” (Artikel 352/2 des TCO)

Für weitere Informationen zu den Rechten des Vermieters in einem Mietverhältnis können Sie sich gerne an uns wenden.

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