Wichtige Hinweise zur Beantragung einer Todeserklärung in der Türkei
Wie wird eine Todeserklärung beantragt?
Was ist eine Todeserklärung?
Eine Todeserklärung ist eine gerichtliche Entscheidung, die eine Person rechtlich für tot erklärt, wenn sie in Todesgefahr verschollen ist oder über einen langen Zeitraum keine Nachrichten von ihr empfangen wurden. Diese Entscheidung wird getroffen, um den rechtlichen Status der vermissten Person zu klären und die Rechte der Hinterbliebenen zu schützen.
Voraussetzungen für eine Todeserklärung
Für die Beantragung einer Todeserklärung müssen zunächst bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
1 – Es muss ein Verschwinden in Todesgefahr oder ein langer Zeitraum ohne Nachrichten vorliegen.
2 – Es muss eine starke Wahrscheinlichkeit für den Tod der Person bestehen.
3 – Die gesetzlich festgelegten Wartefristen müssen abgelaufen sein.
4 – Ein Antrag beim Gericht muss von Personen gestellt werden, deren Rechte von diesem Tod abhängen.
Verschwinden in Todesgefahr
Das Verschwinden in Todesgefahr bezieht sich auf Situationen, in denen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Person ihr Leben verloren hat. Zum Beispiel:
Passagiere, die bei einem Schiffs- oder Flugzeugunglück verschwunden sind
Personen, die bei Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Überschwemmungen verschwunden sind
Zivilisten oder Soldaten, die in Kriegs- oder Konfliktgebieten verschwunden sind
In diesen Fällen ist es offensichtlich, dass die Person in Lebensgefahr war, und die Wartefrist für eine Todeserklärung ist kürzer.
Lange Zeit ohne Nachrichten
Eine Todeserklärung kann auch beantragt werden, wenn über einen langen Zeitraum keine Nachrichten von der Person empfangen wurden. In diesem Fall reicht es jedoch nicht aus, dass der Aufenthaltsort der Person unbekannt ist. Es müssen auch starke Zweifel daran bestehen, dass die Person noch am Leben ist.
Zu beachtender Punkt: Es reicht nicht aus für eine Todeserklärung, wenn die Person freiwillig den Kontakt abgebrochen oder einfach nur die Adresse gewechselt hat. Zum Beispiel kann für eine Person, die aufgrund familiärer Unstimmigkeiten das Haus verlassen und den Kontakt abgebrochen hat, nicht sofort eine Todeserklärung beantragt werden.
Wartefristen
Gemäß dem türkischen Zivilgesetzbuch gelten für eine Todeserklärung folgende Wartefristen:
- Bei Verschwinden in Todesgefahr: Mindestens 1 Jahr
- Bei langem Ausbleiben von Nachrichten: Mindestens 5 Jahre
Diese Fristen beginnen ab dem Zeitpunkt des Ereignisses oder der letzten erhaltenen Nachricht.
Ausnahme: Wenn die Staatskasse eine Todeserklärung beantragt, gelten andere Fristen. Wenn das Vermögen oder der Erbteil der Person seit 10 Jahren offiziell verwaltet wird oder die Person 100 Jahre alt geworden wäre, kann die Staatskasse eine Todeserklärung beantragen.
Antragsberechtigte Personen
Personen, die bei Gericht eine Todeserklärung beantragen können, werden als “Personen, deren Rechte von diesem Tod abhängen” definiert. Dazu gehören:
1 – Der Ehepartner der verschwundenen Person
2 – Gesetzliche und eingesetzte Erben
3 – Personen, denen per Testament Vermögen hinterlassen wurde
4 – Inhaber beschränkter dinglicher Rechte (z.B. Nießbrauchrecht) zugunsten der verschwundenen Person
5 – Testamentsvollstrecker
6 – In einigen Fällen Gläubiger und Vormunde
Wichtiger Hinweis: Das Recht, eine Todeserklärung zu beantragen, ist auf die oben genannten Personen beschränkt. Zum Beispiel kann ein enger Freund oder Geschäftspartner der verschwundenen Person nicht direkt eine Todeserklärung beantragen.
Zuständiges Gericht
Der Antrag auf Todeserklärung ist bei folgendem Gericht zu stellen:
- Dem Gericht des letzten Wohnsitzes der Person in der Türkei
- Wenn die Person nie in der Türkei gewohnt hat, dem Gericht des Ortes, an dem sie im Personenstandsregister eingetragen ist
- Wenn auch kein Personenstandseintrag vorhanden ist, dem Gericht des Ortes, an dem ihre Mutter oder ihr Vater registriert ist
Das zuständige Gericht ist das Friedensgericht.
Schritte zur Beantragung einer Todeserklärung
1 – Einreichen des Antrags: Personen, deren Rechte vom Tod abhängen, reichen beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Todeserklärung ein.
2 – Bekanntmachungsverfahren: Das Gericht veröffentlicht eine Bekanntmachung, die Personen mit Informationen über den Verschwundenen auffordert, sich zu melden. Diese Bekanntmachung muss mindestens zweimal erfolgen, wobei zwischen den beiden Bekanntmachungen mindestens 6 Monate liegen müssen.
3 – Wartefrist: Ab dem Datum der ersten Bekanntmachung muss mindestens 6 Monate gewartet werden.
4 – Bewertung: Nach Ablauf der Bekanntmachungsfrist wertet das Gericht die gesammelten Informationen aus.
5 – Entscheidung: Wenn der Verschwundene nicht auftaucht oder keine Informationen über sein Leben eingehen, erlässt das Gericht die Todeserklärung.
6 – Eintragung: Die Todeserklärung wird vom Gericht innerhalb von 10 Tagen dem Standesamt mitgeteilt und in das Personenstandsregister der Person eingetragen.
Vollständige Durchführung des Bekanntmachungsverfahrens
Das vom Gericht durchzuführende Bekanntmachungsverfahren ist im Prozess der Todeserklärung von großer Bedeutung. Die ordnungsgemäße Durchführung dieser Bekanntmachungen und die Einhaltung der oben genannten Fristen sind für die Gültigkeit der Entscheidung entscheidend.
Es wird empfohlen, die Bekanntmachungen in landesweit erscheinenden Zeitungen oder im Amtsblatt zu veröffentlichen. Zusätzlich kann es nützlich sein, eine Bekanntmachung auch am letzten bekannten Wohnort der Person, deren Todeserklärung beantragt wird, durchzuführen.
Im Text der Bekanntmachung sollten die Identitätsangaben der Person, deren Todeserklärung beantragt wird, das Datum und die Umstände des Verschwindens, die Identität des Antragstellers und die Gründe für den Antrag klar angegeben werden. Außerdem sollte betont werden, dass Personen mit Informationen über die verschwundene Person sich innerhalb der angegebenen Frist an das Gericht wenden müssen.
Folgen einer Todeserklärung
- Die Rechtspersönlichkeit endet: Die für tot erklärte Person gilt rechtlich als verstorben, und ihre Rechtspersönlichkeit endet.
- Der Nachlass wird eröffnet: Der Nachlass der für tot erklärten Person geht auf die Erben über. Die Erben müssen jedoch vor der Übernahme des Vermögens eine Sicherheit leisten.
- Die Ehe endet nicht automatisch: Der Ehepartner der für tot erklärten Person muss zusätzlich die Auflösung der Ehe beantragen.
- Sorgerecht und Vormundschaft: Für Kinder unter der Sorge der für tot erklärten Person wird ein neuer Sorgeberechtigter ernannt. War die für tot erklärte Person Vormund, endet die Vormundschaft.
Wichtiger Hinweis: Die Todeserklärung hat rückwirkende Wirkung. Das heißt, sie gilt ab dem Tag, an dem die Todesgefahr eintrat oder die letzte Nachricht empfangen wurde.
Verpflichtung zur Sicherheitsleistung
Die Erben der für tot erklärten Person müssen, bevor sie das Nachlassvermögen übernehmen, eine Sicherheit dafür leisten, dass sie dieses Vermögen an möglicherweise später auftauchende vorrangige Berechtigte oder an die für tot erklärte Person selbst zurückgeben werden.
Dauer der Sicherheitsleistung:
- Bei Todesgefahr: 5 Jahre
- Bei langem Ausbleiben von Nachrichten: 15 Jahre
- In jedem Fall höchstens bis die für tot erklärte Person 100 Jahre alt geworden wäre
Ausnahme: Im Falle einer Todeserklärung auf Antrag der Staatskasse besteht, anders als beim normalen Verfahren der Todeserklärung, keine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung für die Staatskasse. Sollte jedoch die für tot erklärte Person oder vorrangige Berechtigte auftauchen, ist die Staatskasse verpflichtet, das Vermögen zurückzugeben.
Rückwirkende Wirkung der Todeserklärung
Eine wichtige Eigenschaft der Todeserklärung ist ihre rückwirkende Wirkung. Die Entscheidung gilt ab dem Tag, an dem die Todesgefahr eintrat oder die letzte Nachricht empfangen wurde. Dies hat insbesondere für das Erbrecht wichtige Konsequenzen.
Wenn beispielsweise im Jahr 2024 eine Todeserklärung für eine Person erlassen wird, aber das Datum der letzten Nachricht 2019 war, wird angenommen, dass die Person 2019 als verstorben gilt. In diesem Fall können auch Erbschaftsangelegenheiten, die zwischen 2019 und 2024 stattgefunden haben, davon betroffen sein.
Daher sollte bei der Erlassung einer Todeserklärung das Datum, ab dem die Entscheidung rückwirkend gilt, klar festgelegt und im Entscheidungstext deutlich angegeben werden.
Aufhebung der Todeserklärung
Wenn die für tot erklärte Person auftaucht oder ihr Leben mit Sicherheit festgestellt wird, wird die Todeserklärung aufgehoben. In diesem Fall:
- Die Rechtspersönlichkeit der für tot erklärten Person wird wiederhergestellt.
- Die Erben sind verpflichtet, das erhaltene Vermögen zurückzugeben.
- Wenn der Ehepartner der für tot erklärten Person die Auflösung der Ehe beantragt hat, ist eine neue Eheschließung erforderlich.
Zu beachtender Punkt: Wenn die für tot erklärte Person auftaucht, gibt es keine zeitliche Begrenzung für die Rückforderung ihres Vermögens. Allerdings müssen gutgläubige Erben die aus dem Vermögen erzielten Erträge nicht zurückgeben.
Unterschiede zwischen Todeserklärung und Todesvermutung
Todeserklärung und Todesvermutung sind zwei häufig verwechselte Konzepte. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede zwischen ihnen:
Gewissheit: Bei der Todesvermutung wird der Tod der Person als sicher angenommen, bei der Todeserklärung besteht eine starke Wahrscheinlichkeit.
Gerichtsentscheidung: Für eine Todeserklärung ist eine gerichtliche Entscheidung erforderlich, für eine Todesvermutung nicht.
Ehe: Bei einer Todesvermutung endet die Ehe automatisch, bei einer Todeserklärung muss zusätzlich eine Klage auf Auflösung der Ehe eingereicht werden.
Rückkehr: Eine für tot erklärte Person kann bei ihrer Rückkehr ihr Vermögen zurückfordern, bei einer Todesvermutung kann die Person bei ihrer Rückkehr eine Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung einreichen.
Beispiel: Wenn nach einem Flugzeugabsturz mit Sicherheit feststeht, dass alle Passagiere gestorben sind, gilt die Todesvermutung. Wenn jedoch ein Bergsteiger während einer Besteigung verschwindet und lange Zeit keine Nachrichten von ihm eingehen, kann eine Todeserklärung beantragt werden.
Häufige Fehler bei der Beantragung einer Todeserklärung
Nichteinhaltung der Fristen: Beantragung einer Todeserklärung ohne Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartefristen.
Unberechtigter Antrag: Personen, deren Rechte nicht vom Tod abhängen, stellen einen Antrag auf Todeserklärung.
Vernachlässigung des Bekanntmachungsverfahrens: Das Gericht führt die erforderlichen Bekanntmachungen nicht durch oder hält die Bekanntmachungsfristen nicht ein.
Unzureichende Untersuchung: Eine Entscheidung wird getroffen, ohne ausreichend zu untersuchen, ob die Person tatsächlich vermisst ist.
Keine Sicherheitsleistung: Die Erben versuchen, das Nachlassvermögen zu übernehmen, ohne die erforderliche Sicherheit zu leisten.
Erbrechtliche Folgen der Todeserklärung
1. Eröffnung des Nachlasses
Mit der Todeserklärung gilt der Nachlass der für tot erklärten Person als eröffnet. Wichtig ist hier jedoch, dass das Datum der Nachlasseröffnung nicht das Datum der Todeserklärung ist, sondern das Datum, an dem die Todesgefahr eintrat oder die letzte Nachricht empfangen wurde.
Dies ist wichtig für die Bestimmung der Erben. Die Erben werden entsprechend der Situation zum Zeitpunkt der Nachlasseröffnung bestimmt. Wenn beispielsweise die Todeserklärung im Jahr 2023 erfolgt, aber das Datum der letzten Nachricht 2018 war, werden die im Jahr 2018 lebenden Erben berücksichtigt.
2. Verpflichtung der Erben zur Sicherheitsleistung
Nach der Todeserklärung müssen die Erben eine Sicherheit leisten, um den Nachlass übernehmen zu können. Der Zweck dieser Sicherheit ist es, die Rückgabe des Vermögens zu gewährleisten, falls die für tot erklärte Person später auftaucht oder sich vorrangige Erben melden.
Das Gericht hat einen Ermessensspielraum bezüglich der Art und Höhe der Sicherheitsleistung. Die Sicherheit kann in Form von Bargeld, einer Bankbürgschaft, einer Hypothek oder einer Bürgschaft geleistet werden. Die Dauer der Sicherheitsleistung beträgt bei Todesgefahr 5 Jahre und bei langem Ausbleiben von Nachrichten 15 Jahre. In jedem Fall kann diese Frist jedoch nicht über das Datum hinausgehen, an dem die für tot erklärte Person 100 Jahre alt geworden wäre.
3. Situation, wenn die für tot erklärte Person selbst Erbe ist
Die für tot erklärte Person kann selbst auch Erbe einer anderen Person sein. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:
Wenn einer vermissten Person, für die noch keine Todeserklärung erlassen wurde, ein Erbe zufällt: In diesem Fall wird der Erbteil der vermissten Person vom Gericht offiziell verwaltet.
Wenn einer Person, für die bereits eine Todeserklärung erlassen wurde, ein Erbe zufällt: In diesem Fall können die Erben der für tot erklärten Person oder die Personen, die anstelle der für tot erklärten Person erben würden, dieses Erbe beanspruchen, ohne dass eine weitere Todeserklärung erforderlich ist.
4. Rückgabe des Erbes
Wenn die für tot erklärte Person nach der Todeserklärung auftaucht oder ihr Todesdatum mit Sicherheit festgestellt wird, sind die Personen, die das Erbe erhalten haben, zur Rückgabe verpflichtet. Der Umfang der Rückgabepflicht hängt davon ab, ob die Erben gutgläubig waren oder nicht.
Gutgläubige Erben sind verpflichtet, das Vermögen in seinem aktuellen Zustand zurückzugeben. Sie müssen die aus dem Vermögen erzielten Erträge nicht zurückgeben. Bösgläubige Erben hingegen müssen nicht nur das Vermögen, sondern auch die daraus erzielten oder fahrlässig nicht erzielten Erträge zurückgeben.
Fazit
Bei der Beantragung einer Todeserklärung müssen all diese Aspekte berücksichtigt und jeder Fall in seinen spezifischen Umständen bewertet werden. In diesem Prozess ist es von großer Bedeutung, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen und Fachanwälte zu konsultieren, um mögliche Fehler zu vermeiden und die Rechte der Beteiligten zu schützen.
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