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Kann ein Geschwisterteil im türkischen Recht als Vormund ernannt werden?

Ernennung des Geschwisterteils zum Vormund

Die Vormundschaft ist eine rechtliche Institution, die in bestimmten Situationen die Ernennung eines Vertreters, also eines Vormunds, durch das Gericht erfordert, um das Vermögen und die persönlichen Rechte einer Person zu verwalten und zu schützen. Die Ernennung eines Vormunds ist ein Prozess, der insbesondere dann zum Tragen kommt, wenn die Urteilsfähigkeit einer Person verloren gegangen oder erheblich eingeschränkt ist. In diesem Prozess ist es in der Türkei üblich, dass ein Familienmitglied der Person zum Vormund ernannt wird. In diesem Zusammenhang ist auch die Ernennung eines Geschwisterteils zum Vormund möglich und ziemlich verbreitet.

Bedingungen für die Ernennung eines Geschwisterteils zum Vormund

Gemäß dem türkischen Zivilgesetzbuch sollte bei der Ernennung eines Vormunds vorrangig ein naher Verwandter der Person, insbesondere der Ehepartner oder Blutsverwandte ersten Grades, ausgewählt werden. Geschwister gehören in diesem Zusammenhang zu den Personen, die als Vormund ernannt werden können. Allerdings müssen für die Ernennung eines Geschwisterteils zum Vormund bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Volljährigkeit: Das Geschwisterteil muss volljährig sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben, um zum Vormund ernannt werden zu können.
  • Keine Hindernisse für die Vormundschaft: Das Geschwisterteil darf keine Umstände aufweisen, die die Ausübung der Vormundschaft behindern würden. Zum Beispiel können Personen, die ein unwürdiges Leben führen, vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen sind oder einen Interessenkonflikt mit der zu bevormundenden Person haben, nicht als Vormund ernannt werden.
  • Kompetenz und Fähigkeit: Das Geschwisterteil muss die Kompetenz und Fähigkeit besitzen, das Vermögen der zu bevormundenden Person zu verwalten und für deren Pflege und Schutz zu sorgen.

Prozess der Vormundschaftsernennung

Für die Ernennung eines Geschwisterteils zum Vormund ist im türkischen Recht in der Regel ein Antrag beim Friedensgericht erforderlich. In diesem Prozess bewertet das Gericht, ob die Vormundschaft notwendig ist, und kann Dokumente wie einen offiziellen Gesundheitsausschussbericht anfordern. Das Gericht entscheidet unter Berücksichtigung des Wohls der zu bevormundenden Person, ob die Ernennung des Geschwisterteils zum Vormund angemessen ist.

Folgen der Vormundschaftsernennung

Das zum Vormund ernannte Geschwisterteil ist verpflichtet, die zu bevormundende Person in allen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Dies umfasst auch wichtige Verantwortlichkeiten wie die Verwaltung von Immobilien und den Schutz persönlicher Rechte. Der Vormund muss bei der Ausübung seiner Pflichten der Vormundschaftsbehörde Rechenschaft ablegen und darf bestimmte Rechtsgeschäfte nicht ohne deren Genehmigung durchführen.

Ernennung des Geschwisterteils zum Vormund und Beispiele für Entscheidungen des Kassationsgerichtshofs

Die Entscheidungen des Kassationsgerichtshofs dienen in der Türkei als Leitfaden für den Prozess der Ernennung von Geschwistern zum Vormund und zeigen, wie verschiedene rechtliche Kriterien angewendet werden sollten.

4. Zivilsenat des Kassationsgerichtshofs, Aktenzeichen 2011/420, Entscheidung 2012/3434 (05.03.2012)

In dieser Entscheidung wurde in einem Fall das Geschwisterteil des Beklagten zum Vormund ernannt, aber es wurde ein Interessenkonflikt zwischen dem Beklagten und seinem Vormund festgestellt. Das Gericht entschied, dass es aufgrund des Interessenkonflikts nicht angemessen sei, dass der als Vormund ernannte Bruder den Fall verfolgt, und dass ein anderer Pfleger ernannt werden sollte. Daher wurde entschieden, den Vormund in dem Fall zu wechseln.

8. Zivilsenat des Kassationsgerichtshofs, Aktenzeichen 2017/8075, Entscheidung 2018/566 (16.01.2018)

In dieser Entscheidung wurde der Antrag auf Genehmigung zur Unterzeichnung eines Vertrages im Namen des Betreuten bewertet. Der als Vormund ernannte Bruder beantragte die Erlaubnis, auf das Erbrecht des Betreuten zu seinen Gunsten zu verzichten, aber das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Der Kassationsgerichtshof betonte die Befugnis der Vormundschaftsbehörde, solche Anträge zu prüfen, und entschied, die Akte an das Gericht zurückzuverweisen.

6. Zivilsenat des Kassationsgerichtshofs, Aktenzeichen 2012/17505, Entscheidung 2013/9882 (05.06.2013)

In dieser Entscheidung wurde die Situation der Ernennung eines Geschwisterteils zum Vormund bewertet. Der Betreute S.Ç. wurde aufgrund einer psychischen Erkrankung unter die Vormundschaft seines Bruders H.A.Ç. gestellt. Das Gericht betonte, dass der Vormund den Betreuten vertreten muss und dass es zwingend erforderlich ist, den Vormund während rechtlicher Verfahren zu informieren. Es wurde festgestellt, dass eine Entscheidung, die ohne Benachrichtigung des Vormunds getroffen wurde, rechtswidrig ist.

2. Zivilsenat des Kassationsgerichtshofs, Aktenzeichen 2015/14565, Entscheidung 2016/5846 (24.03.2016)

Der Kassationsgerichtshof behandelte die Ernennung des Bruders H. zum Vormund aufgrund der Verurteilung des Klägers. Das Gericht betonte, dass aufgrund der Tatsache, dass der Kläger unter Vormundschaft steht, eine Genehmigung der Vormundschaftsbehörde für die Einreichung einer Klage erforderlich ist. Es wurde entschieden, dass die Einreichung einer Klage ohne diese Genehmigung verfahrenswidrig ist.

 

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