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Kindesunterhalt in der Türkei: Wie Wird Er Geltend Gemacht?

Kindesunterhalt — auf Türkisch iştirak nafakası genannt — ist einer der grundlegendsten Rechtsmechanismen, den das türkische Rechtssystem zum Schutz von Kindern nach einer Scheidung vorsieht. Wenn eine Ehe aufgelöst wird und das Sorgerecht für ein Kind einem Elternteil übertragen wird, bedeutet dies nicht, dass der andere Elternteil seiner finanziellen Verantwortung enthoben ist. Das türkische Recht stellt unmissverständlich klar, dass beide Elternteile verpflichtet bleiben, zur Erziehung ihres Kindes beizutragen — unabhängig davon, wer die Scheidung eingeleitet hat oder welche Partei größere Schuld am Scheitern der Ehe trägt.

Die Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für den Kindesunterhalt in der Türkei ist Artikel 327 des Türkischen Zivilgesetzbuches (Türk Medeni Kanunu), der bestimmt, dass beide Elternteile verpflichtet sind, die Kosten für Pflege und Ausbildung ihrer minderjährigen Kinder zu tragen. Diese Pflicht ergibt sich unmittelbar aus der Elternschaft und wird durch das türkische Zivilgesetzbuch ausdrücklich bekräftigt.

Artikel 182 Abs. 3 des Türkischen Zivilgesetzbuches legt ferner ausdrücklich fest, dass der Elternteil, dem das Sorgerecht nicht übertragen wurde, verpflichtet ist, entsprechend seinen finanziellen Möglichkeiten zu den Pflege-, Gesundheits-, Bildungs- und sonstigen Grundkosten des Kindes beizutragen.

Der Wortlaut von Artikel 327 lautet wie folgt:

„Mutter und Vater sind verpflichtet, die Kosten für Pflege und Ausbildung ihrer minderjährigen Kinder zu tragen.“

Diese Verpflichtung ist nicht von einem Verschulden, einer finanziellen Vereinbarung oder anderen Umständen der Scheidung abhängig. Selbst wenn ein Ehegatte Ehebruch begangen hat, steht ihm oder ihr — sofern das Sorgerecht übertragen wurde — das volle Recht zu, vom anderen Elternteil Kindesunterhalt zu verlangen. Die Elternschaft endet eben nicht mit der Ehe.

Wer Kann Kindesunterhalt Geltend Machen?

Das Recht, Kindesunterhalt geltend zu machen, steht dem Elternteil zu, der das Kind tatsächlich betreut und dem das vorläufige oder dauerhafte Sorgerecht übertragen wurde, einem für die Betreuung des Kindes bestellten Vormund oder Pfleger sowie unter bestimmten Voraussetzungen dem minderjährigen Kind selbst, sofern es über ausreichende Geschäftsfähigkeit verfügt.

Artikel 329 des Türkischen Zivilgesetzbuches regelt dieses Recht unmittelbar:

„Die Mutter oder der Vater, die das Kind tatsächlich betreuen, können im Namen des Kindes gegen den anderen Elternteil Klage auf Unterhalt erheben. Erforderlichenfalls kann eine solche Klage auch von einem Vormund oder Pfleger erhoben werden, der für ein minderjähriges Kind ohne Geschäftsfähigkeit bestellt wurde. Ein minderjähriges Kind, das über Geschäftsfähigkeit verfügt, kann selbst Klage auf Unterhalt erheben.“

Wichtig ist, dass der Kindesunterhalt im türkischen Recht vollständig vom nachehelichen Unterhalt für den Ex-Ehegatten (yoksulluk nafakası) zu trennen ist. Das Verschulden der Ehegatten spielt bei der Festsetzung des Kindesunterhalts keinerlei Rolle; einziger Zweck ist es sicherzustellen, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil entsprechend seinen finanziellen Möglichkeiten zur Erziehung, Gesundheitsversorgung, Unterkunft und Ausbildung des Kindes beiträgt.

Wie Wird Die Höhe Des Unterhalts Bestimmt?

Artikel 330 des Türkischen Zivilgesetzbuches regelt, dass die Höhe des Unterhalts nach den Bedürfnissen des Kindes sowie den Lebensverhältnissen und der Leistungsfähigkeit beider Elternteile zu bemessen ist.

Der vollständige Wortlaut von Artikel 330 lautet:

„Die Höhe des Unterhalts wird unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes sowie der Lebensverhältnisse und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern festgesetzt. Bei der Bemessung des Unterhalts werden auch die eigenen Einkünfte des Kindes berücksichtigt. Das Gericht kann auf Antrag im Urteil festsetzen, in welcher Höhe der Unterhalt in künftigen Jahren entsprechend den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien zu zahlen ist.“

In der Praxis nehmen türkische Familiengerichte eine Gesamtabwägung vor. Berücksichtigt werden das Einkommen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils, die Bildungs-, Gesundheits-, Wohn-, Transport- und allgemeinen Pflegekosten des Kindes sowie die wirtschaftliche Lage des sorgeberechtigten Elternteils. Das übergeordnete Kriterium des Gerichts ist stets das Kindeswohl, ein Grundsatz, der sowohl im türkischen Zivilrecht als auch in den Verpflichtungen der Türkei aus der UN-Kinderrechtskonvention tief verwurzelt ist.

Verschulden An Der Scheidung Ist Unerheblich

Ein verbreitetes Missverständnis in türkischen Scheidungsverfahren ist die Annahme, ein für schuldig befundener Ehegatte könne keinen Kindesunterhalt geltend machen. Dies ist unzutreffend. Der Kindesunterhalt wird unabhängig vom Verschulden der Parteien festgesetzt und richtet sich ausschließlich nach den Bedürfnissen des Kindes. Darin kommt das türkische Bekenntnis zum Ausdruck, das Wohl des Kindes über das Verhalten der Eltern zu stellen.

Das Gerichtliche Verfahren

Kindesunterhalt wird in der Türkei in der Regel im Rahmen des Scheidungsverfahrens selbst beantragt. Bei einer streitigen Scheidung entscheidet das Familiengericht (aile mahkemesi) über den Kindesunterhalt zusammen mit dem Sorgerecht und anderen Nebenansprüchen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Parteien eine Einigung über Betrag, Zahlungsweise und Währung des Kindesunterhalts erzielen; eine solche Vereinbarung reicht jedoch allein nicht aus — sie bedarf der Genehmigung durch das Gericht, das befugt bleibt, den vereinbarten Betrag abzuändern, wenn er nicht dem Kindeswohl entspricht.

Wurde während des Scheidungsverfahrens kein Kindesunterhalt beantragt, kann nach Rechtskraft der Scheidung ein gesonderter Antrag beim Familiengericht gestellt werden. An Orten ohne eigenes Familiengericht verhandelt das allgemeine Zivilgericht die Sache in der Eigenschaft eines Familiengerichts. Für Unterhaltsanträge nach der Scheidung ist das Familiengericht am Wohnort des Unterhaltsberechtigten zuständig.

Der Kindesunterhalt wird in der Türkei monatlich und im Voraus gezahlt. Artikel 330 Abs. 2 des Türkischen Zivilgesetzbuches bestimmt: „Der Unterhalt ist monatlich und im Voraus zu zahlen.“ Die Zahlungspflicht beginnt mit Rechtskraft der Scheidung.

Abänderung Und Beendigung

Das türkische Recht erkennt an, dass sich die Verhältnisse im Laufe der Zeit ändern können. Artikel 331 des Türkischen Zivilgesetzbuches sieht vor, dass das Gericht bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse auf Antrag die Höhe des Unterhalts neu festsetzen oder den Unterhalt aufheben kann. Der Wortlaut lautet:

„Bei veränderten Verhältnissen setzt das Gericht auf Antrag den Unterhalt neu fest oder hebt ihn auf.“

Nach der ständigen Rechtsprechung des türkischen Kassationsgerichtshofs (Yargıtay) werden Unterhaltsbeträge in der Regel jährlich entsprechend dem vom Türkischen Statistikinstitut (TÜİK) veröffentlichten Erzeugerpreisindex (ÜFE) angepasst. In Ausnahmefällen kann das Gericht jedoch eine abweichende Anpassungsrate anordnen.

Als allgemeine Regel endet der Kindesunterhalt mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes. Dies geschieht mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres, durch Eheschließung oder durch einen gerichtlichen Volljährigkeitsbeschluss. Setzt das Kind nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres seine Ausbildung fort, kann die elterliche Unterhaltspflicht auf der Grundlage einer gesonderten gesetzlichen Regelung fortbestehen.

Vollstreckung Von Unterhaltstiteln

Leistet ein Elternteil den gerichtlich festgesetzten Kindesunterhalt nicht, stellt das türkische Recht wirksame Vollstreckungsmechanismen bereit. Der unterhaltsberechtigte Elternteil kann ein Vollstreckungsverfahren einleiten, indem er sich an das Vollstreckungsamt (icra dairesi) am Wohnort des Schuldners wendet. Das Amt stellt dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu; erhebt dieser binnen sieben Tagen keinen Widerspruch und zahlt auch nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und eine Pfändung von Vermögenswerten ist möglich.

Neben der zivilrechtlichen Vollstreckung bietet das türkische Strafrecht zusätzliche Druckmittel. Die vorsätzliche Nichterfüllung eines gerichtlich angeordneten Kindesunterhalts kann den unterhaltspflichtigen Elternteil nach türkischem Vollstreckungsrecht strafrechtlich haftbar machen.

Kindesunterhalt Für Außerehelich Geborene Kinder

Kindesunterhalt kann auch im Rahmen einer Vaterschaftsklage (babalık davası) geltend gemacht werden. In Fällen, in denen das Gericht die Vaterschaft für überwiegend wahrscheinlich hält, kann bereits vor dem endgültigen Urteil eine vorläufige Unterhaltsanordnung ergehen, um die Bedürfnisse des Kindes während des Verfahrens zu sichern. Sobald die Vaterschaft rechtskräftig festgestellt ist, findet das vollständige Unterhaltsregime des Türkischen Zivilgesetzbuches Anwendung.


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